Betriebsvereinbarung

Hallo zusammen,

Unternehmen A zahlte seinen Mitarbeitern immer wenn der Umsatz stimmte Anfang des Jahres einen Bonus. Dies war Bestandteil einer Betriebsvereinbarung. Jetzt ist es so das eine andere Betriebsvereinbarung von Seiten des Betriebsrates gekündigt wurde und zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung keine Einigung stattgefunden hat seit Anfang diesen Jahres. Nun will die Geschäftsführung im nächsten Jahr keinen Bonus auszahlen (Umsatz stimmt)an Mitarbeiter die nach Tarifvertrag bezahlt werden aber an Mitarbeiter die außertariflich bezahlt werden. Verstößt dass nicht gegen das neue Gleichbehandlungsgesetz( Antidiskriminierungsgesetz)?

Hallo,

ob das ein Fall für das AGG ist, wenn tarifgebundene und nicht tarifgebundene AN unterschiedlich behandelt werden, ist m. E. zweifelhaft.
Allerdings entnehme ich Deiner Formulierung, daß die BV bezüglich des Bonus’ gar nicht gekündigt wurde, sondern irgendeine andere BV. Wenn das so ist, besteht kein Grund, den Bonus zu verweigern. Vielleicht solltest Du Dich aber mal genauer ausdrücken, WAS denn jetzt eigentlich gekündigt wurde.

&Tschüß

Wolfgang

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Gekündigt wurde die Betriebsvereinbarung über die Gleitzeitregelung, inwieweit die Bonusregelung da hineinspielt und ob es sich um die gleiche Betriebsvereinbarung handelt weiß ich nicht.

Gestern kam kurz in den Medien das z. B. Piloten nicht schon mit 60 in Rente geschickt werden können weil das wohl gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstösst, gegenüber anderen Mitarbeitern von der Fluggesellschaft.

Gekündigt wurde die Betriebsvereinbarung über die
Gleitzeitregelung, inwieweit die Bonusregelung da hineinspielt
und ob es sich um die gleiche Betriebsvereinbarung handelt
weiß ich nicht.

Solltest Du aber klären, davon hängt schließlich die Antwort ab.

Gestern kam kurz in den Medien das z. B. Piloten nicht schon
mit 60 in Rente geschickt werden können weil das wohl gegen
das Antidiskriminierungsgesetz verstösst, gegenüber anderen
Mitarbeitern von der Fluggesellschaft.

Da hast Du aber nicht richtig hingehört. Die 3 Piloten klagen jetzt erstmal in der ersten Instanz.
Es gibt eine Menge Fachleute, die der Meinung sind, daß diese Regelung keine Diskriminierung darstellt, da sie mit einer üppigen Pensionsregelung gekoppelt ist und somit unterm Strich für die meisten Piloten eher eine Wohltat ist.

&Tschüß

Wolfgang