Betriebsvereinbarung 'digitaler Tacho'

Hallo zusammen!

Hat jemand im BR schon eine BV abgeschlossen oder in Arbeit bzgl. digitaler Tacho?

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Carmen

Hallo Carmen!

Hat jemand im BR schon eine BV abgeschlossen oder in Arbeit
bzgl. digitaler Tacho?

Erklärst Du bitte, was sich hinter dem Schlagwort „Digitaler Tacho“ verbirgt?

Gruß
Wolfgang

auch neugierig

Erklärst Du bitte, was sich hinter dem Schlagwort „Digitaler
Tacho“ verbirgt?

Und mir bitte, was in der BV dazu geregelt werden soll.

MfG

Hallo Wolfgang!

Hat jemand im BR schon eine BV abgeschlossen oder in Arbeit
bzgl. digitaler Tacho?

Erklärst Du bitte, was sich hinter dem Schlagwort „Digitaler
Tacho“ verbirgt?

Mit „digitaler Tacho“ wird oft der digitale Fahrtenschreiber
für Nutzfahrzeuge über 3,5t bezeichnet.
Soweit ich weiß ist so ein Ding seit mitte letzten Jahres Pflicht.

Was für eine BV da nun verfasst werden soll erschließt sich mir
auch nicht.

Gruß
Stefan

Hallo!

Der digitale Tacho ersetzt die seit Jahren verwendeten Fahrtenschreiber „Tachoscheiben“, die wohl jeder kennt. HIer wird alles digitalisiert, der Fahrer muß sich mittels seiner Fahrerkarte einlesen. Daten können ausgedruckt werden.
Näheres hier:
http://www.kienzle.de/digitaler_tachograph.html

In einer BV wäre dann zu regeln, was alles
a. die Geräte erfassen
b. der AG festhält
Persönliche Daten z. B.

c. Wie bei techn. Erweiterungen vorgegangen wird

Wir sind eben derzeit auf der Suche nach einer solchen, falls es schon welche gibt.

Gruß
Carmen

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Hallo,

das ist ja wohl ein Gerät nach § 57a III StVZO. Die Benutzung ist vorgeschrieben, ebenso auch, was gespeichert wird. Solange der Arbeitgeber sich in diesem gesetzlichen Rahmen bewegt und nichts mehr speichert als gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht vor hat, die Daten anderweitig noch zu nutzen, besteht KEIN Mitbestimmungsrecht (BAG 12.01.1988 AP Nr. 23 zu § 75 PersVG), eine BV könnte also allenfalls regeln, dass über die gesetzlichen Zwecke hinaus keine Auswertungen der Daten erfolgt.

Grüße
EK

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