Hallo!
Ich bin auf der Suche nach o. g. BV, habe auch einiges gefunden, habt Ihr da noch einschläge Seiten? Nicht die Gewerkschaften usw., die habe ich schon gesehen.
Danke Euch!
Gruß Carmen
Hallo!
Ich bin auf der Suche nach o. g. BV, habe auch einiges gefunden, habt Ihr da noch einschläge Seiten? Nicht die Gewerkschaften usw., die habe ich schon gesehen.
Danke Euch!
Gruß Carmen
Hallo,
ich glaube, du bist auf dem völlig falschen Dampfer. Betriebsvereinbarungen sind in jedem Betrieb anders, sie werden zwischen Betriebsrat und Unternehmer ausgehandelt.
Es gibt nicht „die BV Leiharbeitnehmer“.
Also: Worum geht es (fiktiv)?
VG
EK
Hallo EK!
Doch, das weiß ich schon. Aber es geht schlichtweg um „Mustervereinbarungen“. Es geht um Leiharbeitnehmer, die fahrendes Personal ersetzen sollen, speziell-fiktiv um Einsatzzeit, Entlohnung (ja, ich weiß, daß LA von der Entleihfirma bezahlte werden, aber deren Löhne sollen ja nicht die Löhne der eigenen MA unterbieten…)
Gruß Carmen
Hallo,
da das nicht der Mitbestimmung unterliegt: Warum sollte der AG sich darauf einlassen?
Der BR kann nur nach § 99 BetrVG versuchen, die Einstellung zu verweigern.
VG
EK
Hallo EK,
ja, sicher ist die Einstellung nicht mitbestimmungspflichtig.
Man kann aber die Einsatzsatz regeln; Umgang mit befristeten (eigenen) MA usw.
Gruß
Carmen
Hallo,
auch der Umgang mit eigenen befristeten MA ist nicht erzwingbar mitbestimmt.
Wenn der AG also beschließt, eigene Mitarbeiter mit befristetem Vertrag durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen, kann der BR keine BV darüber erzwingen, das Thema ist in § 99 oder § 102 BetrVG geregelt.
Warum sollte der AG also eine freiwillige BV schließen?
Hier sollten erst einmal die rechtlichen Grundlagen geklärt werden:
http://www.dgb-bildungswerk-bayern.de/de/veranstaltu…
VG
EK
Hallo EK!
Das weiß der BR. Es soll aber trotzdem eine BV gemacht werden.
Der Link ist aber gut, danke.
Gruß Carmen