Betriebsvereinbarung Mangel Schriftform

hallo Wissende,
angenommen ein Betriebsrat kommt in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überein eine soziale Leistung, basierend auf betrieblicher Regelung / betrieblicher Übung ersatzlos zu streichen.
Für die bisherige Leistung gab es keine „BV“ , nur die betriebliche Regelung, die Leistung war an die Erfüllung einer gewissen Bedingung geknüpft.
Die Arbeitsverträge sind „betriebsvereinbarungsoffen“ sodass ein Ablösen von Vereinbarungen/Leistungen, auch verschlechternd, theoretisch möglich ist.
Der Arbeitgeber handelt wie mit dem Betriebsrat vereinbart und kappt die Leistung.

Aus der Schriftform der neu abgeschlossenen „BV“ die den Arbeitnehmern zugänglich gemacht wird geht nicht eindeutig hervor dass die Leistung ersatzlos entfällt obwohl die Bedingung erfüllt ist.
Es wird nur eindeutig geregelt dass eine Übergangsfrist für diejenigen besteht die schon begünstigt sind und wie lange diese Frist dauert.

Wird durch diesen Mangel die Vereinbarung hinfällig oder kann einfach die Schriftform nachgebessert weden?
Wird durch den Mangel evtl. die komplette Betriebsvereinbarung hinfällig in der noch viele andere Dinge neu geregelt wurden?

schönen Dank schon mal vorab pm

komplex,
halli hallo,

ich bin eigentlich sicher, es kommen noch Tipps oder ist das Thema zu komplex???

Gruß pm

Hallo,

Betriebsvereinbarungen werden ausgelegt, notfalls dabei auch nach Sinn und Zweck ergänzt. Aber sollen wir hier Rechtsquellen auslegen, deren Wortlaut unbekannt ist? Oder einzelvertragliche Vorbehalte zur verschlechternden Ablösung durch BV, die wir nicht gesehen haben?

Aber mal davon ab, Preisfrage: Macht eine Übergangsfrist Sinn, wenn ein Anspruch NICHT wegfällt?

VG
EK

hi,
Danke schon mal für die erste Reaktion.

ich hatte vergessen zu erwähnen dass die Leistung bei Erreichen der Voraussetzungen 15 Jahre lang gezahlt wurde.
Auslegen der -BV- klingt gut, kann es aber genaugenommen auch nicht sein.
Die Interpretation nur „einarmige Linkshänder“ wäre dann im Extremfall auch möglich, wurde so besprochen, alle Beteilgten haben dem zugestimmt, ist aber halt nicht schriftlich fixiert worden.

Ein an den Verhandlungen Unbeteilgter könnte die entsprechende Klausel auch so auslegen dass diejenigen die noch nachkommen ebenfalls nur die verkürzte Zeit begünstigt werden.

bin gespannt wie es weitergeht
Gruß pm

Sorry, ich versteh kein Wort. Da hilft dann nur noch ein Anwalt, der mal lesen darf, worum es hier geht.