hallo Wissende,
angenommen ein Betriebsrat kommt in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überein eine soziale Leistung, basierend auf betrieblicher Regelung / betrieblicher Übung ersatzlos zu streichen.
Für die bisherige Leistung gab es keine „BV“ , nur die betriebliche Regelung, die Leistung war an die Erfüllung einer gewissen Bedingung geknüpft.
Die Arbeitsverträge sind „betriebsvereinbarungsoffen“ sodass ein Ablösen von Vereinbarungen/Leistungen, auch verschlechternd, theoretisch möglich ist.
Der Arbeitgeber handelt wie mit dem Betriebsrat vereinbart und kappt die Leistung.
Aus der Schriftform der neu abgeschlossenen „BV“ die den Arbeitnehmern zugänglich gemacht wird geht nicht eindeutig hervor dass die Leistung ersatzlos entfällt obwohl die Bedingung erfüllt ist.
Es wird nur eindeutig geregelt dass eine Übergangsfrist für diejenigen besteht die schon begünstigt sind und wie lange diese Frist dauert.
Wird durch diesen Mangel die Vereinbarung hinfällig oder kann einfach die Schriftform nachgebessert weden?
Wird durch den Mangel evtl. die komplette Betriebsvereinbarung hinfällig in der noch viele andere Dinge neu geregelt wurden?
schönen Dank schon mal vorab pm