Hallo alle zusammen,
angenommen, ein Arbeitgeber hätte im Laufe des Jahres aus Kostengründen beschlossen, die Wochenstundenarbeitszeit von bis dahin 38,5 Std. auf 42 Std., zu erhöhen.
Weiterhin angenommen, hätte sich nun der zuständige Betriebsrat eingeschaltet, und mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung getroffen, die besagt: Die Wochenstundenarbeitszeit würde (probeweise) für den Zeitraum eines Jahres erstmal auf z.B. 39,5 Std. erhöht.
Im späteren schriftlichen Aushang für die Mitarbeiter, würde dann auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Maßnahme dazu dient, um speziell das Weihnachtsgeld zukünftig zu sichern.
Angenommen die Betriebsvereinbarung wäre schon seit Sommer in Kraft, und die Mitarbeiter würden schon mehrere Monate ihre zeitliche Mehrarbeit leisten. Wäre es theoretisch rechtlich vertretbar/wirksam, dass der Arbeitgeber z.B. im Oktober des gleichen Jahres hingeht, und den Mitarbeitern mündlich mitteilt, dass das Weihnachtsgeld in diesem Jahr aus Kostengründen trotzdem gestrichen wird?
Wie würde es in so einem Fall mit der bereits geleisteten Mehrarbeit aussehen? Wenn der Grund (Sicherung des Weihnachtsgeldes) für die angesetzte Mehrarbeit wegfällt, müsste diese dann überhaupt weiter geleistet werden?
Zudem frage ich mich, wie es bei Arbeitnehmern dieses Betriebes ausschaut, die ihr Weihnachtsgeld bis dato eventuell regelmäßig erhalten haben, z.B. länger als drei Jahre?
Über ein Feedback Eurerseits würde ich mich sehr freuen 
LG
Sedonith