Betriebsvereinbarung - Weihnachtsgeld

Hallo alle zusammen,

angenommen, ein Arbeitgeber hätte im Laufe des Jahres aus Kostengründen beschlossen, die Wochenstundenarbeitszeit von bis dahin 38,5 Std. auf 42 Std., zu erhöhen.

Weiterhin angenommen, hätte sich nun der zuständige Betriebsrat eingeschaltet, und mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung getroffen, die besagt: Die Wochenstundenarbeitszeit würde (probeweise) für den Zeitraum eines Jahres erstmal auf z.B. 39,5 Std. erhöht.
Im späteren schriftlichen Aushang für die Mitarbeiter, würde dann auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Maßnahme dazu dient, um speziell das Weihnachtsgeld zukünftig zu sichern.

Angenommen die Betriebsvereinbarung wäre schon seit Sommer in Kraft, und die Mitarbeiter würden schon mehrere Monate ihre zeitliche Mehrarbeit leisten. Wäre es theoretisch rechtlich vertretbar/wirksam, dass der Arbeitgeber z.B. im Oktober des gleichen Jahres hingeht, und den Mitarbeitern mündlich mitteilt, dass das Weihnachtsgeld in diesem Jahr aus Kostengründen trotzdem gestrichen wird?

Wie würde es in so einem Fall mit der bereits geleisteten Mehrarbeit aussehen? Wenn der Grund (Sicherung des Weihnachtsgeldes) für die angesetzte Mehrarbeit wegfällt, müsste diese dann überhaupt weiter geleistet werden?

Zudem frage ich mich, wie es bei Arbeitnehmern dieses Betriebes ausschaut, die ihr Weihnachtsgeld bis dato eventuell regelmäßig erhalten haben, z.B. länger als drei Jahre?

Über ein Feedback Eurerseits würde ich mich sehr freuen :smile:

LG

Sedonith

Hallo,

angenommen, ein Arbeitgeber hätte im Laufe des Jahres aus
Kostengründen beschlossen, die Wochenstundenarbeitszeit von
bis dahin 38,5 Std. auf 42 Std., zu erhöhen.

Beschließen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Liegt denn die Zustimmung der Mitarbeiter vor? (und ich mein jetzt nicht von paar Hanseln, die brav die Hand gehoben haben bei der Betriebsversammlung, sondern alle Mitarbeiter).

Der Betriebsrat kennt aber schon http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__77.html ?

MfG

Beschließen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Liegt denn die Zustimmung der Mitarbeiter vor? (und ich mein jetzt nicht von paar Hanseln, die brav die Hand gehoben haben bei der Betriebsversammlung, sondern alle Mitarbeiter).

–> Es handelt sich bei dem Betrieb um ein Haupthaus und eine (nicht eigenständige) „Zweigstelle“. Wie es im Haupthaus gehandhabt wurde, entzieht sich leider meiner Kenntnis. In der „Zweigstelle“ wurden die Mitarbeiter (ca. 20 Leute) nur per öffentl. Aushang (vom Betriebsrat) vor vollendete Tatsachen gestellt. Vorab lagen keine Informationen über eventuelle Betriebsversammlungen o.ä. zu diesem Thema vor.

Der Betriebsrat kennt aber schon http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__… ?

–> Gute Frage, ich zweifle gerade… :smile:

MfG