Hallo,
in meinem Betrieb scheint ein Umzug anzustehen. Der gesamte Betrieb soll an einen anderen Ort verlegt werden. Ich denke, dass ist eine Betriebsverlagerung. In meinem Arbeitsvertrag steht der neue Arbeitsort schon drin. Das hatte ich blöderweise ganz vergessen, und das geht wohl den meisten meiner Kollegen so.
Der neue Standort ist etwa 50 km entfernt und dort bin ich schon ab und zu hingefahren. In meinen Recherchen habe ich von einem Interessensausgleich gelesen. Steht mir da was zu? Wir haben einen Betriebsrat. Was kann der tun?
Vielen Dank schonmal,
Retti
Hallo,
Hallo,
da Du bei der Frageformulierung FAQ:1129 nicht gelesen/beachtet/verstanden hast, gibt es von den meisten wirklichen Experten keine Antwort, lediglich der Hinweis:
Wir haben einen Betriebsrat. Was kann der tun?
Die §§ 111, 112 BetrVG studieren und ggfs. anwenden
Vielen Dank schonmal,
&Tschüß
Retti
Wolfgang