Ich schäme mich ja schon 
Huhu!
Guido, mich dünkt, Du beliebst zu orakeln? Um den Schluss zu
ziehen, den Du offensichtlich gezogen hast, solltest Du doch
wenigstens die genaue Anzahl der AN und die genaue
Betriebszugehörigkeit aller zur Zeit beschäftigten AN kennen.
Ja, da habe ich halt „großzügig“ überschlagen - gibt ja auch noch Teilzeitbeschäftigte *g*
Anhand der vorliegenden Informationen ist die Anwendung des
KSchG auf jeden Fall nicht sicher auszuschließen!
Deshalb schrieb ich ja auch etwas später, dass das KSchG in solchen Fällen oft keine Anwendung findet.
Alleine der Satz des TE "dass nach mehr als 7
erfolgreichen Jahren…
Das ist jetzt nicht fair - die Info kam später !
Weiterhin lässt Du schlicht den
§613a BGB auch i.V.m. einer eventuell vorrangig vorzunehmenden
Änderungskündigung außer Betracht.
Den 613a habe ich tatsächlich ziemlich geschlabbert…
OK, ich stelle mich jetzt in die Ecke und schäme mich.
Übrigens: wenn ein Arbeitgeber seinen Betriebssitz verlegt und
dabei insbesondere plant, am neuen Standort die bisherigen
Arbeitnehmer nicht mehr zu beschäftigen, was wird er da machen
müssen? => neue Arbeitnehmer einstellen.
Öhm - jetzt kommt wieder der Pragmatiker mit der Idee der Arbeitnehmerüberlassung…
Ich käme im Traum nicht auf die Idee, für den Übergangszeitraum echte AN einzustellen.
Deine erste Antwort vom 17.10.2007 um 10:26 Uhr war so
sicherlich viel zu einfach gestrickt.
Ja!
Ich gebe zu, wegen emotionaler Gründe da auch etwas bewusst geschlabbert zu haben.
Auch wenn diese „Info“ über den Weg einer Änderungs-
oder Beendigungskündigung vorgenommen wird.
Dazu sagte ich ja schon etwas.
LG
Guido, der diese dauernden Nörgeleien vermist hat 