hallo,
wenn ich zu einer betriebsversamlung gehen muss und es nicht in meine arbeitszeit felt,
ist das dan als arbeitszeit zu rechnen?
hallo,
wenn ich zu einer betriebsversamlung gehen muss und es nicht in meine arbeitszeit felt,
ist das dan als arbeitszeit zu rechnen?
Hallo,
ja, die Teilnahme an der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Wenn Du extra deswegen zum Betrieb musst, ist auch die Wegezeit Arbeitszeit und der Arbeitgeber muss evtl. zusätzliche Fahrtkosten bezahlen.
So steht es im Betriebsverfassungsgesetz:
§ 44 BetrVG - Zeitpunkt und Verdienstausfall
(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen(Anmerkung: das sind die Betriebsversammlungen!) finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.
Viele Grüße
Peter