Hallo liebe Wissende,
wie ich jetzt im § 43, 2 BetrVg gelesen habe, muss der Arbeitgeber zu den Betriebsversammlungen eingeladen werden und hat dort auch eine Redeerlaubnis.
Bisher dachte ich immer, der Chef könne allerhöchstens als Gast eingeladen werden (also nur wenn Betriebsrat und Belegschaft einverstanden sind und dies ausdrücklich wünschen).
Wenn ich es jetzt aber richtig verstehe, haben die Mitarbeiter gar keine Möglichkeit eine Teilnahme des Chefs zu verhindern.
Was ist nun, wenn es in der BV um Themen gehen soll, über die die Mitarbeiter zunächst einmal ganz offen und frei (also sprich ohne Anwesenheit des Chefs) sprechen möchten? Müssen die AN sich dann zunächst quasi privat treffen? Oder gibt es eine Möglichkeit den AG von einer Betriebsversammlung auszuschließen?
Vorab herzlichen Dank für alle fundierten Infos.
Viele Grüße
Camelot