Hallo!
Gibt es jemanden, der mir sagen kann, ob es sich beim Einbau einer Hubbadewanne zum Baden der Heimbewohner, bzw. von Fäkalienspülanlagen in einem Altenheim um eine Betriebsvorrichtung (beweglich?,unbeweglich? -Afa-Zeit?)oder um Gebäudebestandteile (Afa 50 Jahre) handelt?
Liebe Grüße
Petra