Betriebswagen geschrottet..und nun?

Hallo Leutz,
angenommen Herr H. fährt mit dem Betriebsfahrzeug seiner Firma auf Anweisung 700km auf Montage…
Bei km 650 zerlegt er das auto und wird von der Polizei auf schuldig gesprochen, 35eus bezahlt fertig…
Der Chef und zugehöriger Meister halten am Freitag der Woche ein Gespräch mit Herrn H. dieser erhält ein Disziplinarverfahren…
Der Anwalt der Firma prüft nun.
Wie soll sich Herr H. jetzt weiter verhalten, was wird geprüft?

Danke euch Leutz

Corsa112

Hallo Leutz,

wer ist Leutz?

angenommen Herr H. fährt mit dem Betriebsfahrzeug seiner Firma
auf Anweisung 700km auf Montage…
Bei km 650 zerlegt er das auto und wird von der Polizei auf
schuldig gesprochen, 35eus bezahlt fertig…

Die Polizei kann niemanden schuldig sprechen, das kann nur ein Richter. Er wurde von der Polizei als Unfallverursacher festgestellt, wogegen er sicher noch Widerspruch einlegen könnte.

Hat H evtl. ein Schuldeingeständnis unterschrieben? Dann wäre das von ihm sehr dumm gewesen.

Der Chef und zugehöriger Meister halten am Freitag der Woche
ein Gespräch mit Herrn H. dieser erhält ein
Disziplinarverfahren…

Seit wann gibt es Disziplinarverfahren bei normalen Arbeitgebern?

Was war Inhalt des Gesprächs, was wirft man H. vor?

Der Anwalt der Firma prüft nun.
Wie soll sich Herr H. jetzt weiter verhalten, was wird
geprüft?

Entscheidend ist, wie sich der Unfall zugetragen hat und welche Fahrlässigkeit H. nachgewiesen werden kann.

Leichte Fahrlässigkeit: AG trägt die Kosten
Normale Fahrläsigkeit: AG und AN teilen sich die Kosten
Grobe Fahrlässigkeit: AN trägt die Kosten

Leicht fahrlässig ist alles, was jedem schnell passieren kann, grobe Fahrlässigkeit wäre, wenn man gegen besseres Wissen handelt, z.B. trotz Glatteis extrem rast oder einen Bahnübergang trotz heruntergelassener Halbschranken passiert.
Normale Fahrlässigkeit liegt dann irgendwo dazwischen.
Meist sind es Grenzfälle, die dann vor Gericht entschieden werden müssen.

Bei normaler und großber Fahrlässigkeit muss der AN auch nicht unbedingt 50% bzw. alles tragen. Beim Teilen wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geschaut, evtl. wird dann z.B. 70/30 (AG/AN) geteilt oder ähnlich. Das hängt vom Verdienst ab. Beträgt der Schaden z.B. 25.000 Euro, AN verdient aber nur 1500 Euro, wird er niemals 12.500 Euro tragen müssen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit darf der AN nicht ruiniert werden, muss also evtl. auch nur einen Teil tragen.

H. sollte sich überlegen, ob er sich seinerseits einen Anwalt nimmt. Das hängt sicher davon ab, was der AG jetzt von ihm ersetzt haben möchte und wie hoch denn nun der Schaden ist.

Grüße

Holygrail