Betriebszugehörigkeit

Wie ist es mit der Betriebszugehörigkeit wenn eine Firma mit deutschem Sitz eine:

  • Zweigniederlassung
  • Tochtergesellschaft
  • neue Gesellschaft

in Luxemburg gründet. Ein Mitarbeiter wechselt dann von der deutschen Firma nach Luxemburg. Wird die Betriebszugehörigkeit übernommen oder nicht?

Vielen Dank schon mal.

Hallo,

ein anderer Betrieb ist es mit Sicherheit, ein anderes Unternehmen auch außer in dem Fall, dass es sich um eine unselbständige ausländische Zweigniederlassung handelt, aber viel interessanter ist die Frage: Worum geht es?

Konzerne definieren mitunter für Leistungen eine Konzernzugehörigkeit, die sie auch „Betriebszugehörigkeit“ nennen.

Beim Kündigungsschutzgesetz zählt nur die Zugehörigkeit zum gleichen Unternehmen. Bei einem einvernehmlichen Wechseln kann man sich natürlich bei einem Wechsel in eine neue Gesellschaft die vorherigen Zugehörigkeitszeiten anerkennen lassen, wobei die Annahme einer solchen Vereinbarung in einem Konzern vielleicht sogar ohne ausdrückliche Regelung konkludent möglich ist.

Viele Grüße
EK