Betriebszugehörigkeit

Hallo,

bei betriebsbedingten Kündigungen zählt ja bei der Sozialauswahl auch die Dauer der Betriebsangehörigkeit zu den Kriterien, die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat.

Wenn jetzt ein Unternehmen nach regionalen Gesichtspunkten organisatorisch in mehrere Teilbetriebe, jeweils mit eigenem BR, aufgeteilt ist und ein Arbeitnehmer wechselt nach mehreren Jahren von Teilbetrieb Posemuckel nach Teilbetrieb Hinterdupfingen, zählt dann nur die Zeit im Teilbetrieb Hinterdupfingen?

Danke und Gruß, FAQ1129

Hallo,

Hallo,

bei betriebsbedingten Kündigungen zählt ja bei der
Sozialauswahl auch die Dauer der Betriebsangehörigkeit zu den
Kriterien, die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat.

Wenn jetzt ein Unternehmen nach regionalen Gesichtspunkten
organisatorisch in mehrere Teilbetriebe, jeweils mit eigenem
BR, aufgeteilt ist und ein Arbeitnehmer wechselt nach mehreren
Jahren von Teilbetrieb Posemuckel nach Teilbetrieb
Hinterdupfingen, zählt dann nur die Zeit im Teilbetrieb
Hinterdupfingen?

Das kommt auf die Einzelfallumstände an, zB Rechtsform der Betriebe und evtl. arbeits- bzw. tarifvertragliche Regelungen.

Danke und Gruß, FAQ1129

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Das kommt auf die Einzelfallumstände an, zB Rechtsform der
Betriebe und evtl. arbeits- bzw. tarifvertragliche Regelungen.

nehmen wir an, das Gesamtunternehmen sei eine GmbH, die Betriebsteile seien keine eigenständigen Unternehmen, Tarifvertrag gebe es nicht, im Einzelarbeitsvertrag stehe zu diesem Aspekt nichts, einschlägige Betriebsvereinbarungen gebe es nicht.

Wie würde es aussehen?

Danke und Gruß, FAQ1129

Hallo,

Hallo,

nehmen wir an, das Gesamtunternehmen sei eine GmbH, die
Betriebsteile seien keine eigenständigen Unternehmen,
Tarifvertrag gebe es nicht, im Einzelarbeitsvertrag stehe zu
diesem Aspekt nichts, einschlägige Betriebsvereinbarungen gebe
es nicht.

Unter diesen Annahmen handelt es sich wohl eher um eine Versetzung innerhalb des Betriebes mit dem Weiterlaufen der Betriebszugehörigkeit, nicht um einen Wechsel des AG, der eine neue Betriebszugehörigkeit begründen könnte.

Danke und Gruß, FAQ1129

&Tschüß
Wolfgang

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