Hallo,
bei betriebsbedingten Kündigungen zählt ja bei der Sozialauswahl auch die Dauer der Betriebsangehörigkeit zu den Kriterien, die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat.
Wenn jetzt ein Unternehmen nach regionalen Gesichtspunkten organisatorisch in mehrere Teilbetriebe, jeweils mit eigenem BR, aufgeteilt ist und ein Arbeitnehmer wechselt nach mehreren Jahren von Teilbetrieb Posemuckel nach Teilbetrieb Hinterdupfingen, zählt dann nur die Zeit im Teilbetrieb Hinterdupfingen?
Danke und Gruß, FAQ1129