Hallo zusammen,
da ich nun seid knapp einem Jahr ausgelernt habe und von meinem Ausbildungsbetrieb auch übernommen wurde stellt sich mir und einem Kollegen die Frage:
Wird die Ausbildungszeit auch als Betriebszugehörigkeit gerechnet?
Ich denke ja…es müssten 3,5 Jahre (Ausbildungszeit sein + jetzt noch das ¾ Jahr…denn die Anstellungsart hat ja nichts mit der Betriebszugehörigkeit zu tun…doch mein Kollege sagt das Gegenteil! Also nur das ¾ Jahr !
Wie ist das eigentlich?
Wie ist das mit der Betriebszugehörigkeit eigentlich geregelt?
Gibt es da Unterschiede wenn es um Abfindungen oder Kündigungsschutz geht?
Ich bedank mich schon mal bei Euch
Gruß Walter