Betriebszugehörigkeit Azubi zum Facharbeiter

Hallo zusammen,

da ich nun seid knapp einem Jahr ausgelernt habe und von meinem Ausbildungsbetrieb auch übernommen wurde stellt sich mir und einem Kollegen die Frage:
Wird die Ausbildungszeit auch als Betriebszugehörigkeit gerechnet?

Ich denke ja…es müssten 3,5 Jahre (Ausbildungszeit sein + jetzt noch das ¾ Jahr…denn die Anstellungsart hat ja nichts mit der Betriebszugehörigkeit zu tun…doch mein Kollege sagt das Gegenteil! Also nur das ¾ Jahr !

Wie ist das eigentlich?
Wie ist das mit der Betriebszugehörigkeit eigentlich geregelt?

Gibt es da Unterschiede wenn es um Abfindungen oder Kündigungsschutz geht?

Ich bedank mich schon mal bei Euch

Gruß Walter

DP => Arbeitsrecht
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Hallo,

wenn bei dir nichts im Vertrag steht (den richtigen Arbeitsvertrag), dann zählt deine Zeit AB Ende der Lehrzeit. Ist unfair, aber nun mal so…

Eigentlich müsste dazu jedoch ein Vermerk in deinem Arbeitsvertrag stehen. Also bist du erst seit einem 3/4 Jahr „dabei“.

MfG