Betriebszugehörigkeit berechnen

Hallo zusammen,

da ich nun seid knapp einem Jahr ausgelernt habe und von meinem Ausbildungsbetrieb auch übernommen wurde stellt sich mir und einem Kollegen die Frage:
Wird die Ausbildungszeit auch als Betriebszugehörigkeit gerechnet?

Ich denke ja…es müssten 3,5 Jahre (Ausbildungszeit sein + jetzt noch das ¾ Jahr…denn die Anstellungsart hat ja nichts mit der Betriebszugehörigkeit zu tun…doch mein Kollege sagt das Gegenteil! Also nur das ¾ Jahr !

Wie ist das eigentlich?
Wie ist das mit der Betriebszugehörigkeit eigentlich geregelt?

Ich bedank mich schon mal bei Euch

Gruß Walter

3,5 Jahre

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quatsch. die Ausbildungszeit gilt nicht (kein Arbeitsverhältnis), es sei denn, es gilt eine Sonderregel, z.B. im Tarif.

Grüße
EK

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Hallo zusammen,

Hallo,
die Ausbildungszeit gehört natürlich zur Betriebszugehörigkeit

Guckst Du
http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungss…
Grüße Michael

Hallo,

Wird die Ausbildungszeit auch als Betriebszugehörigkeit
gerechnet?

Kommt drauf an in welchem Zusammenhang.

MfG