Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist

Hallo Lisa,

wenn 2007 ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde, sind es „nur“ 6 Jahre Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann min. 2 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Falls der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte Ihre Mutter sich beraten lassen, ob diese gerechtfertigt ist (betriebliche Kündigungen müssen sich nach sozialen Kriterien richten, also Alter, Betriebszugehörigkeit etc., der Arbeitgeber kann nicht einfach so kündigen).

Wenn Ihre Mutter 6 Jahre lang gearbeitet hat, hat sie im Fall einer Kündigung außerdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ca. 66% des letzten Netto-Einkommens). Diese Zahlungen laufen zwei Jahre lang. Erst im Anschluss daran müsste Ihre Mutter Rente beantragen.

Viele Grüße
tinastar

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Hallo Lisa,

neue Arbeitsverträge wurden nicht erstellt?

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Nein, nur EIN Arbeitsvertrag von 1993. Eintritt ins Unternehmen!

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Hallo Lisa,

neue Arbeitsverträge wurden nicht erstellt?

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Hallo Lisa,

ein Urteil vom allerobersten Gerichtshof gibt es diesbezüglich nicht, nur „Erfahrungswerte“.

Das Arbeitsverhältnis Deiner Schwiegermutter hat 1993 begonnen und besteht seit dieser Zeit. Sofern im Arbeitsvertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Selbst sogar wenn der Arbeitgeber ihr kündigt, muss auch er sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Wie schon erwähnt, unter der Berücksichtigung von dem, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Einen Antrag auf „Frührente“ kann ich ihr im Moment nicht empfehlen. Wenn, dann erst dann, wenn das Krankengeld seitens der Krankenkasse ausläuft. Wobei die Krankenkassen heute auch schon sehr gerne daraufhin arbeiten, dass Versicherte, die aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr „an’s arbeiten kommen“, auf Druck derselbigen verrentet werden.

Lass Deine Schwiegermutter die Zeit der Krankheit ausnutzen. Bekommt sie eine Kündigung vom Arbeitgeber, dann muss sie innerhalb der Widerspruchsfrist zum Rechtsanwalt.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich mich
auch sehr freuen :smile: