Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist

Meine Schwiegermutter ist zum ersten Mal nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit für längere Zeit krank. Da Sie eigentlich schon in Rente gehen könnte (mit Abschlägen) hat ihr Arbeitgeber ihr Nahe gelegt, einen Rentenbeginn ins Auge zu fassen. Nun ist meine Frage, wenn der Arbeitgeber ihr kündigen sollte, welche Kündigungsfrist hat sie.

Das Problem ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen immer wieder in den ruhigeren Wintermonaten für 1 - 2 Monate kündigt und dann wieder eingestellt hat. Zum letzten Mal bei meiner Schwiegermutter im Jahre 2007. Eingestellt mit Arbeitsvertrag wurde sie aber 1993. Seit dem ist sie beim gleichen Arbeitgeber, nur eben immer wieder mit Unterbrechungen. Hat sie dann 20 Jahre Betriebszugehörigkeit oder nur 6 Jahre?

Danke und viele Grüße, Lisa Kuchler

Wenn sie es nachweisen kann (z. B. durch die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, etc.)kann man auf die volle Betriebszugehörigkeit bestehen, notfalls deren Anerkennung beim Arbeitsgericht einklagen.

leider im uraluab

hallo Lisa,

um mit der letzten Frage anzufangen, nur sechs Jahre Betriebszugehörigkeit zählen.
Was die Kündigungsfrist angeht, hilft ein Blick in den Vertrag ansonsten gelten die gesetztlichen Bestimmungen.
In solch einem Fall empfehle ich aber den Rat von einem Rechtsanwalt, der sich den Einzelfall genau anschaut und beraten kann.
Das geht in diesem Rahmen leider nicht.
viel erfolg C.

Hallo,

die Infos sind bissl wenig um dir da zuhelfen. Allerdings…ist die Probezeit beendet, ist es nicht mehr leicht gekündigt zuwerden (ab 50) auf jeden Fall auf wiedereinstellung klagen (Kündigungsschutzklage).

Greetz

Hallo Lisa, wenn richtig gekündigt wurde und nichts weiteres dazu vereinbart wurde, sind die 20 Jahre wertlos. Ist aber auch eine ziemliche Sauerei, den Leuten für 1-2 Monate zu kündigen, da gäbe es sicherlich sozialverträglichere Lösungen, hilft jetzt aber auch nichts mehr. Warum spielt die Kündigungsfrist jetzt überhaupt eine Rolle - hat der Arbeitgeber gekündigt oder es angekündigt? Wenn Rente eine Option ist, würde ich, ggf. nach Rücksprache mit der Rentenversicherung, selber kündigen. Wenn deine Schwiegermutter jetzt schon länger krank ist, kriegt sie ja eh kein Gehalt mehr; auch von daher ist die Kündigungsfrist ja eigentlich kein Thema. Oder übersehe ich da etwas?

So weit ich weiß zählt die Betriebszugehörigkeit weiter, solange die einzelnen „Unterbrechungen“ nicht länger als 6 Monate betragen. Es könnte allerdings sein, dass die einzelnen „Unterbrechungen“ von der Gesamtbetriebszugehörigkeit abgezogen werden muß. Was die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen angeht (so lange nicht per Arbeitsvertrag anderweitig geregelt), so gilt ab 15 Jahre Betriebszugehörigkeit = 6 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Ab 20 Jahren sind es sogar 7 Monate Kündigungsfrist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo Lisa,
deine Schwiegermutter hat dann 6 Jahre Betriebszugehörigkeit. Sollte Sie gegen die Kündigung klagen (was sie ohne weiteres kann), kann sich vor Gericht eine höhere Abfindung ergeben, da der Umgang mit den Mitarbeitern sehr fraglich ist durch die immer wieder kurze Unterbrechung der Tätigkeit. Leider hast Du nicht geschrieben, welche Tätigkeit oder Tarifvertrag für Deine S-Mutter gültig ist.
Die gesetzlich geltenden Kündigungsdfristen:
bei mind. 5 Jahren sind das 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 20 Jahren wären es 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats ohne Tarifvertrag. Im Tarifvertrag sind die K-Fristen oft günstiger. Bei Mitarbeitern über 50 geht man oft von einer Unkündbarkeit aus betr. Gründen aus und die K-Frist wird zu einer sog. „fiktiven K-Frist“ von 18 Monaten.
Sollte Deine S-Mutter gekündigt werden soll sie sofort zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen und klagen, auf jeden Fall gibt es dann mind. eine Abfindung. Wie alt ist sie genau?
Alles Gute
Susanne

Hier sind sehr viele Detailfragen Zu berücksichtigen.
Ich empfehle Kontaktaufnahme m. einem FA Arb.recht u. einem Rentenberater.
Entsprechende Adr. bekomen Sie beim örtl. Anwaltverein bzw. Berufsverbnad d. Rentenberater.

Hallo Lisa,

die Betriebszugehörigkeit wird in diesem Fall zusammengerechnet. Also jedes Monat, dass Deine Schwiegermutter dort beschäftigt war, zählt, Ihr müsst eben die Zeiten zusammenrechnen. Nach dieser Gesamtzeit berechnet sich die Kündigungsfrist, findet ihr im BGB § 622. Viel Erfolg!
Claudia

Hallo Lisa,
ich sehe die Kündigungsfrist erstmal als zweitrangig an. Der AG kann wegen Krankheit so einfach gar nicht kündigen. Dazu müsste - gleich ob 6 oder 20 Jahre Betriebszugehörigkeit - einmal eine langfristig negative Prognose vorliegen, was den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit Deiner Mutter betrifft. Das kann aber nur Deine Mutter wissen, nicht der AG - außer sie liefert ihm diese Information. Und zum anderen muss der AG beweisen, dass der Ausfall der AN ihn vor große betriebliche Probleme stellt, die er nur mit einer Kündigung bewältigen kann.
Was die Dauer des Arbeitsverhältnisses betrifft, tendiere ich eher zu 20 Jahren, da meiner Meinung nach hier ein so genannter „Kettenarbeitsvertrag“ vorliegt.
Gruß
U.Daniel

Meine Schwiegermutter ist zum ersten Mal nach 20 Jahren
Betriebszugehörigkeit für längere Zeit krank. Da Sie
eigentlich schon in Rente gehen könnte (mit Abschlägen) hat
ihr Arbeitgeber ihr Nahe gelegt, einen Rentenbeginn ins Auge
zu fassen. Nun ist meine Frage, wenn der Arbeitgeber ihr
kündigen sollte, welche Kündigungsfrist hat sie.

Wenn sie schon in Rentennähe ist, dann dürfte eine „echte“ Kündigung für den AG seeehr schwierig werden, wenn er nicht einen gerichtsfesten Grund dafür haben sollte.

Das Problem ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen
immer wieder in den ruhigeren Wintermonaten für 1 - 2 Monate
kündigt und dann wieder eingestellt hat. Zum letzten Mal bei
meiner Schwiegermutter im Jahre 2007. Eingestellt mit
Arbeitsvertrag wurde sie aber 1993. Seit dem ist sie beim
gleichen Arbeitgeber, nur eben immer wieder mit
Unterbrechungen. Hat sie dann 20 Jahre Betriebszugehörigkeit
oder nur 6 Jahre?

Formal hat sie zwar „nur“ sechs Jahre, aber falls es vor Gericht ginge, dann würden die „regelmässigen“ Kündigungen während der Wintersaison vermutlich als kurze Unterbrechungen eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses bewertet werden.

Letztlich dürfte es eher auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen und nicht auf eine Kündigung.

Über die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage liesse sich ohne Kenntnis der Branche, des Bundeslandes, des tatsächlichen Jobs, möglicher tariflicher Bestimmungen und auch der Grösse des Betriebes nur spekulieren.

Danke und viele Grüße, Lisa Kuchler

Hallo Lisa,
eigentlich hast Du ja schon jede Menge Antworten bekommen. Da wollte ich nicht auch noch meinen Senf dazu geben.
Leider ist bislang aber ein wichtiger Aspekt nicht berücksichtigt worden. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitverhältnisses z.B. bei einer Kündigung und der alsbaldigen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mittels neuem Arbeitsvertrag gilt die Beschäftigungsdauer als NICHT unterbrochen, wenn zwischen dem alten und neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
Daher kann sehr wohl bei einer nur kurzen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von einer durchgehenden Beschäftigungsdauer ausgegangen werden (3-6 Wochen). Die anschließende Weiter/Wiederbeschäftigung muss von Art und Umfang der vorherigen entsprochen haben. Das sehe ich im Fall Deiner Schwiedermutter so. Ob 2 Monate da noch reinfallen können, müsste vor Gericht geklärt werden, sehe hier aber die Chancen sehr gut, da die Winterkündigungsunterbrechungen wohl keinem Arbeitsrichter wirklich gut gefallen werden, denn der Sinn ist ja nur zu offenkundig.

Viel Erfolg bei der Klärung
Michael

Wenn die Unterbrechungen immer nur so kurz waren, 20 Jahre. Der AG kann Ihrer Schwiegermutter aber nicht einfach so kündigen, nur weil er denkt, sie soll früher in Rente gehen! Darauf muß sie sich nicht einlassen, wenn sie nicht will.

Hallo,
dazu müsste man sich den Arbeitsvertrag von 1993 einmal ansehen, was hier für Kündigungsfristen genannt sind. Abgesehen davon dürften selbst 6 Jahre ohne Unterbrechung für eine längere Kündigungsfrist sprechen. Dies wiederum steht vielleicht im Tarifvertrag für dieses Unternehmen.

Mehr kann ich für den Moment leider nicht sagen.

Beste Grüße und viel Glück

Guten Tag, es tut mir, ich bin mir nicht sicher und darum möchte ich nicht darauf antworten!!!
LG Oliver

Erstmal möchte ich mich bei Euch allen bedanken, für die umfangreichen Antworten. Es ist toll, dass es dieses Forum gibt!

Um Euch noch ein paar Hintergrundinfos zu geben, sicher interessiert es den ein oder anderen.

Also, meine Schwiegermutter wird am 18.06.2013 63 Jahre alt. Sie hat sich im November 2012 ein neues Knie einsetzen lassen, da aufgrund ihrer Tätigkeit dieses so belastet wurde, dass es nicht mehr anders ging.Eigentlich hatte ihr Arzt es ihr bereits vor Jahren nahe gelegt. Aus Rücksicht auf die Arbeit, hat sie es immer wieder verschoben. Deshalb hat sie nun ein komplettes Knie benötigt. Das zweite steht an.

Sie arbeitet als Floristin in einem großem Glasgeschäft, macht dort die Kunstblumenabteilung. Während ihrem Krankenhausaufenthalt gab es ein Telefonat zwischen ihrer Tochter und dem Personalleiter. (Tochter hat angerufen wegen Krankmeldung). Er hat ihrer TOCHTER!!! nahe gelegt, dass meine Schwiegermutter so lange wie möglich krank machen soll, dass sie sich Gedanken machen soll, ob sie nicht in Rente gehen will, sie würden Sie auch kündigen, damit sie wenigsten noch Arbeitslosengeld mitnehmen kann.

Seitdem kein Anruf durch den Arbeitgeber, keie Nachfrage wie es ihr geht, etc.

Nun gehen wir davon aus, dass ihr AG sie gerne loshaben möchen. Da sie so verletzt ist, nach 20 Jahren fehlzeitenfreier Zeit und wirklich vielen Überstunden, Samstag-s und Sonntagsarbeit und „illegalen“ Nachtschichten im Anschluss an die normale Arbeitzeit, saisonalbedingt, z.b. Weihnachtsdeko umgestalten, möchte wir versuchen, dass sie zumindest eine Abfindung erhält.

In Rente kann sie eigentlich abschlagsfrei erst, nagelt mich nicht fest, mit ca. 65 gehen. Jetzt ginge sie in eine Rente mit Rentenminderung (700 EUR). Wir möchten jetzt einfach versuchen, zumimdest eine Abfindung herauszuschlagen… Diese wird ja zuerstmal nur freiwillig bezahlt, sofern sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Wenn ich jetzt von 20 Jahren Betriebzugehörigkeit ausgeh, steht natürlich ein ganz andere Betrag im Raum, als bei 6 Jahren. Wir werden jetzt mal mit 20 Jahren in die Verhandlungen starten. Ich denke sie haben keinen Bock auf einen Arbeitsgerichtsprozess! Ich wollte einfach aussagekräftig sein und ein paar Argumente für die 20 Jahre sammeln. Drückt uns die Daumen. Das sind echt Ausbeuter… :frowning:

Einfach gemein, wie man mit den Mitarbeiter umgehen darf! DANKE nochmal! Ihr seid die Besten!!!

Bei 20 Jahren = 7 Monate zum Monatsende, bei 6 Jahren = 2 Monate zum Monatsende. Eine Kündigung geht aber nur dann, wenn es eine negative Gesundheitsprognose gibt. D.h. wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass sie wieder gesund wird. Ansonsten ist eine Kündigung anfechtbar und vermutlich unwirksam. Welche Betriebszugehörigkeit zählt weiß ich nicht. Ich würde aber zu den 20 Jahren tendieren, wenn sie zwischenzeitlich keine andere Beschäftigung hatte. In jedem Fall würde ich aber einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Dann kann erstens der Arbeitgeber nur kündigen, wenn das Integrationsamt zustimmt und zweitens würde es besser für die Rente, wenn der Antrag durch geht.

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Hallo Lisa,

so einfach lässt sich das nicht beantworten.

Wurde jedesmal ein neuer Arbeitsvertrag erstellt,
oder wurde sie nach der zweimonatigen „Pause“
wieder mit allen Rechten und Pflichten ohne
neuen Arbeitsvertrag wieder angestellt?

Dann wäre auch wichtig zu erfahren, ob mit den
Kündigungen ein Schreiben angehängt wurde, dass
sie in ein-zwei Monaten wieder eingestellt wird,
oder stand das sogar im Kündigungsschreiben?

Das ist relativ wichtig. Danke.

Sobald mir Deine Antwort vorliegt, melde ich mich wieder.

Gruß,
Hoelti.

Hallo Hoelti,

meine Schwiegermutter hat nur den Arbeitsvertrag vom Juni 1993. In den einzelnen Kündigungsschreiben wurde ihr mitgeteilt dass sie nach 4 manchmal 8 Wochen wieder eingestellt wird. Das stand direkt im Kündigungsschreiben. Seit 2007 ist sie durchgehend beschäftigt.

Danke!

Lisa