Hallo,
folgende Situation:
Eine Person war für 3 Jahre als Azubi in einer Firma beschäftigt.
Diese Person hat die Ausbildung auch erfolgreich absolviert. Da sie aber ihren Zivildienst antreten musste und das Datum feststand, wurde der Person ein Arbeitsvertrag von 3 Monaten erteilt. Somit war die Person 3 Jahre bei der Firma in der lehre und 3 Monate fest angestellt. Danach erfolgte der Zivildienst der 9 Monate andauerte. Nach dieser Zeit wurde die Person wieder eingestellt.
Es ergibt sich folgende Frage: Laut dem Vertrag steht den Mitarbeitern ein 14 Gehalt zu nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
In der Regel wird die Azubi-Zeit mit dazu gerechnet. Aber wie sieht es mit der Unterbrechung aus? Diese Unterbrechung war nicht freiwillig sonder ein MUSS. Gibt es da eine besonderes Gesetzt oder ähnliches? Und gibt es eine chance das der Arbeitgeber doch noch die 3 Jahre anerkennen muss?
MfG
Hallo,
Eine Person war für 3 Jahre als Azubi in einer Firma
beschäftigt.
Diese Person hat die Ausbildung auch erfolgreich absolviert.
Da sie aber ihren Zivildienst antreten musste und das Datum
feststand, wurde der Person ein Arbeitsvertrag von 3 Monaten
erteilt. Somit war die Person 3 Jahre bei der Firma in der
lehre und 3 Monate fest angestellt. Danach erfolgte der
Zivildienst der 9 Monate andauerte. Nach dieser Zeit wurde die
Person wieder eingestellt.
Es ergibt sich folgende Frage: Laut dem Vertrag steht den
Mitarbeitern ein 14 Gehalt zu nach 5 Jahren
Betriebszugehörigkeit.
In der Regel wird die Azubi-Zeit mit dazu gerechnet. Aber wie
sieht es mit der Unterbrechung aus? Diese Unterbrechung war
nicht freiwillig sonder ein MUSS. Gibt es da eine besonderes
Gesetzt oder ähnliches? Und gibt es eine chance das der
Arbeitgeber doch noch die 3 Jahre anerkennen muss?
was denn nun? Drei oder fünf Jahre?
Egal: Nein, gibt es nicht. Wenn man nicht da ist, ist man nicht da und Zivildienst ist kein besonders alimentierter Zustand wie Schwangerschaft oder Mutterschutz.
Gruß,
Chris (kaum zu glauben, auf was die Leute kommen) tian
Hallo,
Eine Person war für 3 Jahre als Azubi in einer Firma
beschäftigt.
Diese Person hat die Ausbildung auch erfolgreich absolviert.
Da sie aber ihren Zivildienst antreten musste und das Datum
feststand, wurde der Person ein Arbeitsvertrag von 3 Monaten
erteilt. Somit war die Person 3 Jahre bei der Firma in der
lehre und 3 Monate fest angestellt. Danach erfolgte der
Zivildienst der 9 Monate andauerte. Nach dieser Zeit wurde die
Person wieder eingestellt.
Es ergibt sich folgende Frage: Laut dem Vertrag steht den
Mitarbeitern ein 14 Gehalt zu nach 5 Jahren
Betriebszugehörigkeit.
In der Regel wird die Azubi-Zeit mit dazu gerechnet. Aber wie
sieht es mit der Unterbrechung aus? Diese Unterbrechung war
nicht freiwillig sonder ein MUSS. Gibt es da eine besonderes
Gesetzt oder ähnliches? Und gibt es eine chance das der
Arbeitgeber doch noch die 3 Jahre anerkennen muss?
was denn nun? Drei oder fünf Jahre?
Egal: Nein, gibt es nicht. Wenn man nicht da ist, ist man
nicht da und Zivildienst ist kein besonders alimentierter
Zustand wie Schwangerschaft oder Mutterschutz.
… aber sicher doch! Wer zum Wehr-/Zivildienst eingezogen wird, genießt einige, auch arbeitsrechtliche Absicherungen.
Gruß,
Chris (kaum zu glauben, auf was die Leute kommen) tian
… vieleicht rechtlichen Schutz vor Unannehmlichkeiten zu suchen, die erst durch einen verpflichtenden Dienst zu Gunsten der Allgemeinheit entstehen?
Aber wenn ichs richtig verstehe, wurde zwischen AG und AN im Wissen um den Einberufungstermin ein befristeter dreimonatiger Vertrag geschlossen. Dann bestehen in der Tat leider keine Möglichkeiten, die vor dem Zivildienst liegenden Zeiten als Zeiten der Betriebsangehörigkeit anzurechnen, da nur der ununterbrochene Bestand des Arbeitsverhältnisses als Betriebszugehörigkeit zählt.
Anders wäre es, wenn der sich Einberufenen in einem festen Anstellungsverhältnis befindet. Dann ruht zwar das Arbeitsverhältnis, aber es wird nicht beendet und kann auch nicht durch den AG gekündigt werden (vgl.: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cg… ).
In diesem Fall wäre es sicher geschickter gewesen, sich vor der Einberufung mit der Begründung eine unbefristete Anstellung in Aussicht zu haben, vom Wehr-/Zivildienst zurückstellen oder befreien zu lassen.
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