Salve Andreas
In Deiner Freizeit kannst Du tun und lassen was Du willst.
Wenn Du in dieser Zeit an einer betrieblichen Veranstaltung teilnehmen sollst, so bedarf es dazu einer angemessenen Entschädigung (Stichwort: Überstunden)
Als ich noch in grauer Vorzeit in einem dt. Grosskonzern in Rheinland arbeitete, waren die Betriebsversammlungen jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen in der Stadthalle nach Feierabend. Dafür gab es dann eine Aufwandentschädigung von DM 60,-- pro Mitarbeiter. Die umliegenden Gastro-Betriebe haben sich jeweils die Hände gerieben…
Btw. Wenn Du nicht hingehst, darfst Du Dich allerdings auch nicht darüber beklagen, wenn Du ggfs. ein Informationsdefizit hast.
Ciao
Tufkac