Betriebversammlung

Hallo

Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei einer Betriebsversammlung ausserhalb der Arbeitszeit ??

Hintergrund:
Alle Betriebsversammlungen wurden nach der Arbeitszeit veranstaltet d.h. eigentlich in meiner Freizeit, in der ich doch tun und lassen kann was ich will. Muss ich da wirklich hin ??

Danke
Andreas

Salve Andreas

In Deiner Freizeit kannst Du tun und lassen was Du willst.

Wenn Du in dieser Zeit an einer betrieblichen Veranstaltung teilnehmen sollst, so bedarf es dazu einer angemessenen Entschädigung (Stichwort: Überstunden)

Als ich noch in grauer Vorzeit in einem dt. Grosskonzern in Rheinland arbeitete, waren die Betriebsversammlungen jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen in der Stadthalle nach Feierabend. Dafür gab es dann eine Aufwandentschädigung von DM 60,-- pro Mitarbeiter. Die umliegenden Gastro-Betriebe haben sich jeweils die Hände gerieben…

Btw. Wenn Du nicht hingehst, darfst Du Dich allerdings auch nicht darüber beklagen, wenn Du ggfs. ein Informationsdefizit hast.

Ciao
Tufkac

Moin!

Eine Anwesenheitspflicht besteht meines Wissens nach nicht
aber wenn du bei der Versammlung nicht bist muesstest du
eigentlich arbeiten.Denn nach §44BetrVG sind die normalen(§43)
Betriebsversammlungen waehrend der Arbeitszeit
durchzufuehren und wie normale Arbeit zu bezahlen.
Das gilt auch fuer die Versammlungen die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden.
Aussnahmen gibts nur dann wenn die Art des Betriebes die
Versammlungen zwingend nach der Arbeitszeit erfordert.
Aber um auf deine Frage einzugehen:
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere(ich hab fuer den Fall
keine eindeutige Regelung gefunden)musst du anwesend sein
oder arbeiten,da die Versammlung waehrend der Arbeitszeit stattfindet.
Nach der normalen Arbeitszeit ist das dann
wohl wie Ueberstunden zu behandeln.
Fuer eine ausserordentliche BV besteht keine Anwesenheitspflicht,
aber wenn eine solche stattfindet dann nur aus wichtigen
Gruenden.Du solltest also aus eigenem Interesse da sein.
Wenn du sicher gehen willst frag den Betriebsrat(der sollte
auch erklaeren koennen warum das ganze nach der Arbeit
stattfindet)
oder falls du in einer Gewerkschaft bist,frag dort an.
Da sind die Chancen auf eine juristisch begruendete Antwort
noch am besten.

Ziemlich theoretisch das Ganze aber ich hoffe dass es trotzdem
weiterhilft.

MfG

Merias