im Jahr 2004 wurde eine Tochtergesellschaft einer grossen Aktiengesellschaft ausgegliedert.
Im Jahre 2007 bekamen alle Mitarbeiter Überleitungsangebote der neuen Firma die unterschrieben wurden da alles übernommen wurde.
Die Arbeit ist für die Mitarbeiter die gleiche geblieben als Auftragnehmer der alten Aktiengesellschaft.
Was wäre nun wenn ein Mitarbeiter nun ein Angebot einer anderen Tochtergesellschaft der alten Aktiengesellscht bekäme?
Wäre es möglich die Betriebszugehörigkeit (oder ein Teil) anerkennen zu lassen falls das Angebot angenommen werden sollte?
Oder vielleicht da man einen neuen Vertag bekommt alles neu beginnt aber die Jubiläumsjahre trotzdem anerkannt bekommt?
Grundsätzlich ist der Wechsel zum neuen Unternehmen nach § 613a BGB damit verbunden, dass alle Recht un Pflichten übergehen, d.h. auch ihr Arbeitsvertrag. Mit der alten Firma hat man dann ncihts mehr zu tun.
Ein Anspruch auf Anrechnung von irgendwas bestht idR. nicht, sofern das nicht vertraglich geregelt wird.
Eine Anrechnung an sich ist aber generell möglich - das ist alles eine Frage der Vertragsverhandlung. Man kann sich immer frei reinschreiben lassen, dass solche Dienstzeiten anerkannt werden. Dies sollte man jedoch - sofern man diese Verhandlungsposition hat - anwaltlich gut beraten tun (nicht der Scheidungsanwalt aus dem Goldclub, sonder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer guten Kanzlei). Fraglich ist nämlich, ob nicht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung entgegen steht, sofern diese jeweils für Sie anwendbar ist.
Grundsätzlich ist der Wechsel zum neuen Unternehmen nach §
613a BGB damit verbunden, dass alle Recht un Pflichten
übergehen, d.h. auch ihr Arbeitsvertrag. Mit der alten Firma
hat man dann ncihts mehr zu tun.
Ein Anspruch auf Anrechnung von irgendwas bestht idR. nicht,
sofern das nicht vertraglich geregelt wird.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Zuerst sagst Du, alle Rechte und PFLICHTEN werden übernommen, dann behauptest Du das Gegenteil, indem Du erzählst, man hätte keinen Anspriuch auf Anrechnung von irgendwas.
Spame bitte das Forum hier nicht weiter mit Deinem geballten Unwissen voll!
BAG vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 397/06
Eine Anrechnung an sich ist aber generell möglich - das ist
alles eine Frage der Vertragsverhandlung.
Ich zähle bis jetzt 3 Postings, die den Fragesteller nicht nur falsch informieren, sondern die diesen auch aufgrund der herausgestellten „Qualifikation“ im Vertrauen lassen, hier eine fundierte Antwort bekommen zu haben.
also wie sieht die Sachlage aus wenn die Ausgliederung schon länger als ein Jahr zurück liegt und nun will der Arbeitnehmer wieder zurück zu einem Tochterunternehmen der alten Aktiengesellschaft zurück wechseln?
Ist dann alles verloren oder kann man dann etwas verhandeln?