Bin jetzt bei uns an der Jobagentur gewesen und wollte das die 8 Euro zusatzgebühr die , die Krankenkassen jetzt erheben übernommen werden. Die Tante an der Anmeldung sagte nur nein sowas übernimmt die Jobagentur nicht. Stimmt das. Und wenn nein , auf welch paragrafen kann ich mich berufen
Hallo … das stimmt. Und zwar sollst du zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag wechseln, die es ja noch reichlich gibt. Soweit ich weiß gibt es nur eine Härtefallregelung, falls dir ein Kassenwechsel z.B. aus Krankheitsgründen nicht zuzumuten ist (wenn du z.B. laufende Leistungen von deiner Kasse beziehst).
Gruß, Christian
Die 8,00 € müssen Sie selbst bezahlen, es sei denn es würde für Sie unzumutbar sein, die Krankenkasse zu wechseln. Tun Sie das doch, es gibt noch genu Krankenkassen ohne zusatzbeitrag.
Unsere Politiker haben gesagt: Der Zusatzbeitrag bei Arbeitslosengeld II empfängern KANN von der Agentur ganz oder teilweise übernommen werden.
Dass heisst in Ihren fall die Jobagentur muss den Zusatzbeitrag nicht übernehmen.
Außerdem Sie können Ihre Krankenkasse auch wechseln, wenn Ihnen der Zusatzbeitrag zu teuer ist.
Somit können Sie sich schließlich doch auswählen ob Sie den Zusatzbeitrag zahlen oder den Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen.
Es stimmt, leider, da hilft nur die Krankenkasse zu wechseln, es gibt ja noch genug ohne Zusatzbeitrag.