Guten Tag,
ich habe eine Anwaltsrechnung bekommen. Seine Kosten berechnet er nach Nr. 2300 VV, §§ 13,14 RVG. Das wären ja 3 verschiedene Gebühren nebeneinander
(zu einer Summe gebündelt). Ich würde das gern nachprüfen. Wer kennt sich aus ?? Wer kann mir das erklären ?? Habe schon selbst probiert:
1,3 % gem Nr. 2300 vom Streitwert, ist noch nachvollziehbar. Aber dann noch mal § 13 eine Wertgebühr und § 14 eine Rahmengebühr. Kann das angehen ?
Gruß Irma
alles in Ordnung, du hast nur eine Gebühr gezahlt (die sich aus insges. 3 gesetzlichen Vorschriften ergibt…)
verstehe nicht ganz warum du die frage nicht an deinen anwalt gerichtet hast, wenn ich eine rechnung nicht verstehe, frage ich zunächst den, der die rechung erstellt hat…
lg thomas
Hallo Thomas,
danke für Deine schnelle Antwort.
Ich sehe den Anwalt nicht oft, kenne mich nicht so aus und wollte schnell Auskunft haben. Daher habe ich an dieser Stelle gefragt. Inzwischen war ich bei ihm, habe ihn selbst gefragt und er hat mir ein Tabellenwerk gezeigt, aus dem genau das hervorgeht, was Du mir auch geantwortet hast.
Danke Dir, l G Irma