Betrifft : bei Grundsicherung , Erstattung von Rentenachzahlung 1 : 1 ans Amt

Hallo ,

ich habe nach der Klage wegen Erwerbsminderung jetzt eine Nachzahlung bekommen .

Muss ich zu 100 % ans Amt abführen ?

oder wird ein teil der Krankenkassen Beträge nicht berechnet bei der Erstattung ?

Wie ist der Freibetrag , ?

Danke