Betrifft Erbrecht

moin zusammen,

gesetzt den Fall, Objekt eines Erbstreits wäre eine Immobilie, mit mehreren Mietparteien in einer Großstadt Deutschlands. Dieses Haus wäre zu Lebzeiten im Besitz einer Privatperson.

Diese Person sei verstorben und hätte seine Tochter als Vorerbin testamentarisch bedacht.
Die Ehefrau des Verstorbenen, hätte ein lebenslanges Wohn- und Niesrecht.

Nun verstirbt die Tocher des Erblassers vor der Mutter, also der Ehefrau des ursprünglichen Erblassers.
Die Tochter hinterliesse Ehemann und zwei erwachsene Kinder.
Inwieweit wäre der Ehemann und deren Kinder erbberechtigt?

thx vorab
seute

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Hallo!

Wenn es eine Vorerbin gibt, dann muss es auch eine Nacherbin/Nacherben geben.
Wer ist das ?

Vorerbe = Erbe auf Zeit mit zum Teil deutlichen Einschränkungen, wie er über das Erbe verfügen darf.

Üblich setzen sich Eheleute als Vorerben ein und die Kinder als Nacherben (Schlusserben).
Beispiel: Mann stirbt, Frau ist Vorerbin über das Vermögen und gleichzeitig sind die Kinder bereits für den 2. Todesfall(Frau stirbt)= als Erben eingesetzt.

Es gibt 2 Arten von Vorerben, befreite und nicht befreite Vorerben. Das bestimmt ihren Status und wie sie über das Vermögen verfügen dürfen.

Im hier geschilderten Fall scheint mit eine Info zu fehlen oder missverständlich beschrieben zu sein.
Denn wenn Tochter Vorerbin ist die Mutter (Ehefrau des Verstorbenen) Wohnrecht und Nießbrauchsrecht hat, dann stellt sich ja die Frage was die Vorerbin eigentlich vom Erbe haben soll.
Nießbrauch = Mieteinnahmen gehen an die Mutter !
Unterhalten muss aber die Vorerbin das Haus.

Und ohne die Info kann man auch nicht sagen ob die Familie der Tochter einmal erbt.

Wenn Tochter aber Nacherbin wäre, dann erben deren Mann und Kinder.

MfG
duck313

dankeschön,
das hilft erstmal weiter