Betrifft Gebaeudeversicherung

ich habe eine gebaeudeversicherung die für 15 jahren abgeschlosen wurde.auf der police steht Ablauf der versicherung 01.03.2012 jetzt haben sie wieder abgebucht. Muss man bei ablauf der versicherung trtzdem kündigen

Hallo !

Das kann gut sein.
Nach der ersten fest vereinbarten Laufzeit endet es nicht,wenn man nicht rechtzeitig vorher kündigt.
Es verlängert sich dann aber nur um immer 1 weiteres Jahr,wenn man wieder nichts unternimmt.

MfG
duck313

Guten Abend.

Sie haben damals einen Vertrag unterschrieben mit 10-jähriger Laufzeit (war damals bei vielen Anbietern gängige Praxis). Der Vertrag verlängert sich (natürlich) stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf einem der Parteien eine Kündigung zugeht.

Sie sind also immernoch versichert (was ich bei einem Haus als durchaus vernünftig ansehe). Den Anbieter könnten Sie dann immer jeweils jährlich zur Fälligkeit des Vertrages wechseln oder die Versicherung eben ganz kündigen (das würde ich nicht empfehlen).

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard

Hallo

ich habe eine gebaeudeversicherung die für 15 jahren
abgeschlosen wurde.auf der police steht Ablauf der
versicherung 01.03.2012 jetzt haben sie wieder abgebucht.
Muss man bei ablauf der versicherung trtzdem kündigen

Da es sich um einen Sachversicherungsvertrag handelt verlängert der sich automatisch um ein Jahr wenn nicht 3 Monate vor Ablauf (Hauptfälligkeit) gekündigt wird.

Ein Haus zu besitzen und dafür keine Versicherung zu haben ist nicht ratsam. Selbst wenn man den Verlust des Hauses verschmerzen könnte, kommen im Falle eines Totalschadens noch andere Kosten wie z.B. Aufräum- und Abbruchkosten, eventuell Dekontaminationskosten oder Schutz- und Bewegungskosten usw. auf den Besitzer zu.

Eine Überarbeitung des Versicherungsschutz ist bei einem 10 Jahre alten Vertrag aber dringend nötig. Die im vorigen Absatz erwähnten Kosten müssen nicht zwangsläufig im bestehenden Versicherungsschutz enthalten sein.

In jedem Fall sollte man sich vor einem Anbieterwechsel die Schadenquote des Vertrages anschauen. Bei einer hohen Schadenquote und einer schon ausgesprochenen Kündigung kann man sehr
leicht eine böse Überraschung erleben.

Viele Grüße

Zahao

Sie haben damals einen Vertrag unterschrieben mit 10-jähriger
Laufzeit (war damals bei vielen Anbietern gängige Praxis).

Falsch - wenn der Fragende seinen Vertrag vor 15 Jahren abgeschlossen hat, war es das Jahr 1997.

Seit 1994 gibt es nur noch 5-Jahres-Verträge.

Der
Vertrag verlängert sich (natürlich) stillschweigend um jeweils
ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf einem der
Parteien eine Kündigung zugeht.

Bei einer Beitragsanpassung oder im Schadensfall, kann der Vertrag auch unter 3 Monate zum Ablauf gekündigt werden.

1 „Gefällt mir“

Sie haben vergessen zu verweisen das wenn der versicherte das Objekt verkauft der Vertrag erstmal auf den Erwerber übergeht.

Ausserdem noch 100 andere Eventualitäten…

Und wenn Sie es noch genauer wissen möchten: Es gibt einen großen Saarbrücker Direktversicherer, der bietet sogar heute noch 10-Jahres-Verträge an. Ebenso ein bekannter Versicherer von Tier-OP-Versicherungen.

Und JA! Ich weiss, der Vertrag ist bereits nach 3 Jahren kündbar. Trotzdem werden sie noch angeboten. Wie war das nochmal mit der Ahnung …?

Ich konzentriere mich auf das Wesentliche, dem Fragenden zu helfen IN ANGEMESSENER Form - nicht um mich zu profilieren und vom Hundertsten ins Tausendste zu gehen wenn es dem Fragenden nicht ersnthaft etwas bringt.

1 „Gefällt mir“

Bei einer Beitragsanpassung oder im Schadensfall, kann der
Vertrag auch unter 3 Monate zum Ablauf gekündigt werden.

FALSCH: Bei einem Schadenfall kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist (und nicht erst zum Ablauf) gekündigt werden.

1 „Gefällt mir“

Hallo

FALSCH: Bei einem Schadenfall kann der Vertrag ohne Einhaltung
einer Frist (und nicht erst zum Ablauf) gekündigt werden.

… die fristlose Kündigung bringt den Versicherungsnehmer nur bedingt weiter da der Versicherer auch im Schadenfall ein Anrecht auf die volle Prämie bis zur nächsten Hauptfällgkeit hat.

Der VN bezahlt bis zu diesem Zeitpunkt 2 Prämien, was nur bedingt Sinn macht.

Kollegiale Grüße

Zahao

Das ist vollkommen richtig. Sie haben in allem meine Zustimmung.

Es ging hier aber (leider) mehr um den infantilen Versuch meine Aussage ins „unrechte“ Licht zu rücken.

Ich habe (zugegeben ebenso infantil) darauf gekontert.

Sorry für den Spam, der eigentlich garnicht sein müsste.

Viele Grüße aus dem Saarland.

1 „Gefällt mir“

Das ist vollkommen richtig. Sie haben in allem meine
Zustimmung.

Es ging hier aber (leider) mehr um den infantilen Versuch
meine Aussage ins „unrechte“ Licht zu rücken.

Ihre Aussage wurde nicht ins unrechte Licht gerückt.
Sie war ganz einfach falsch.

Ich habe (zugegeben ebenso infantil) darauf gekontert.

wenn man kontert sollte man allerdings Unwissende darauf hinweisen,
dass dan unter Umständen der gezahlte Beitrag nicht zurück erstattet wird und bei der neuen Versicherung für den gleichen Zeitraum noch einmal zahlen muss.

Sorry für den Spam, der eigentlich garnicht sein müsste.

Richtig - das gleiche gilt für unsinnige und übertriebene Werbung.

Viele Grüße aus dem Saarland.

Viele Grüße aus der Pfalz

2 „Gefällt mir“