Betrifft Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ein user hat Post (Briefpost) von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen.
Darin wird sie beschuldigt, einen Film herunter geladen zu haben, und in einer Tauschbörse diesen dann mehrfach angeboten zu haben!

Die Forderung der Anwälte wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht beläuft sich auf 802,- Euro und sie soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben! Das alles bis zum 03.08.10!

Die Beschuldigte befand sich aber zum entsprechenden Zeitpunkt nachweislich im Ausland. Ihr PC ist für andere nicht zugänglich.

Die RA haben auch gleichzeitig in dem Brief angedroht, dass die nächste Mahnung (bei Zahlungsverweigerung)
10 000,- Euro betragen wird.

Dazu hat die userin folgenden Link gefunden
http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-negele-zimmel-g…

Dennoch ist sie verunsichert.
Wie ist zu verfahren?

Vielen Dank
seute

Hallo,
ich bin in diesem Gebiet zwar kein Experte, aber ich weiss, dass Mahnungen von Rechtsanwälte per E-Mail nicht rechtskräftig sind. Ich würde auf keinen Fall etwas unterschreiben. Falls die betroffene Person die Abwesenheit sogar nachweisen kann z.B. durch ein Reiseticket oder ähnliches, würde ich an ihrer Stelle überhaupt nicht auf die Drohungen reagieren (auch kein Widerspruch schreiben!). Der Beweislast liegt bei den angeblichen Anwälten. Ohne genaue IBN-Adresse und Zeitpunkt des Missbrauchs ist alles eine billige Unterstellung ohne rechtlichen Folgen.
Man kann auch sich bei der Anwaltskammer erkundigen, ob es sich wirklich um richtige eingetragene Anwälte handelt.
Lieben Gruß

Ich würde da garnicht drauf antworten, das sind meißtens irgendwelche Versuche denLeuten Geld aus der Tasche zu ziehen!!! Wenn Du nicht da warst können Sie es ja versuchen per IP zu beweisen!!!

Meine Meinung persönlich, kein Rechtlicher Rat!!!

GRUß HAMMERSCHLAG

Auf diesem Gebiet (Urheberrecht) kenne ich mich leider nicht aus; das Beste ist, wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, kann beim für die Userin zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Beratungskostenhilfe gestellt werden (max. 10 Euro kostet dann ein RA). Das ist IMO der beste Weg.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

Gruss, PompeiPit

Hallo,
Ich rate dir ein Gespräch mit einem Anwalt zu führen,
ausserdem könntest du zur verbraucherzentrale gehen.

Hallo,

in der Tat sollte die beigefügte Unterlassungeerklärung nicht unterzeichnet werden. Diese ist negativ für den Unterzeichner formuliert. Hier kann ich nur raten, eine solche von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen, welcher sich damit aukennt. Im Internet gibt es reichlich Angebote, eine solche zu fertigen und haben sich regelrecht auf diese Kanzlei spezialisiert. Die Frist bis zum 3.8. sollte unbedingt eingehalten werden - und die Welt kann eine solche Erklärung auch nicht kosten!
Viel Glück!

Schönen Gruß
Jule