Betrifft:Wohnungsverkauf

Ich danke für Eure Meinungen…Die Sache ist nun so,daß ich nochmals Rücksprache mit dem Notar (der mit beiden Parteien den Kaufvertrag aufsetzte)nahm, und dieser mir mitteilte,daß ich laut Vertrag NICHT verpflichtet bin,die Küche zu entsorgen,aber er ja nicht wüßte,was wir,(der Käufer und ich)privat besprochen hätten.Da nun die andere Partei zu zweit war und ich keinen Zeugen habe(es war nichts abgesprochen,im gegenseitigem Einverständnis die Küche zu entsorgen!!),gebe ich auf,denn der Notar sagte mir,daß der Käufer wohl einen Anwalt einschalten will.Wie gesagt,der Notar sagt,ich sei im Recht,aber Recht haben und Recht bekommen,sind ein paar verschiedene Schuhe!
So läuft das nun mal mit unseren deutschen „Gesetzen“!!!
Liebe Grüße
S.

So läuft das nun mal mit unseren deutschen „Gesetzen“!!!

Wenn man seine Verträge nicht klar und eindeutig formuliert, darf man sich nicht über die Gesetze beschweren. Du bist hier nicht am Gesetz gescheitert, sondern an der Beweisbarkeit Deiner Absprachen.

Da nun die andere Partei zu zweit
war und ich keinen Zeugen habe(es war nichts abgesprochen,im
gegenseitigem Einverständnis die Küche zu entsorgen!!),gebe
ich auf,denn der Notar sagte mir,daß der Käufer wohl einen
Anwalt einschalten will.Wie gesagt,der Notar sagt,ich sei im
Recht,aber Recht haben und Recht bekommen,sind ein paar
verschiedene Schuhe!

So läuft das nun mal mit unseren deutschen „Gesetzen“!!!

über die vermeintliche ungerechtigkeit deutscher gesetze sollte man sich erst dann echauffieren, wenn man einen prozess nach eigener meinung zu unrecht verloren hat. aber ganz bestimmt nicht, weil irgendein privathansel mit einem anwalt droht. zumal mit einem kaufvertrag im rücken, der die eigene positon stärkt.

das einzige argument, einem möglichen rechtsstreit mit diesem heiopei aus dem weg zu gehen, weil man normalerweise besseres mit seiner zeit anfangen kann, ist die völlige banalität der sache, um die es hier geht. also die entsorgung einiger altmöbel und küchengeräte.

ohne nähere details zu küche und wohnungslage zu kennen:

die ein bis zweizeilige deutsche standardküche bau ich mit dem üblichen standardwerkzeug und der hilfe von 2 bis 3 freunden in 2 stunden ab, schaff sie in einen zuvor angemieteten transporter und fahr sie in notfalls 2 bis 3 touren zum nächstgelegenen wertstoffhof.
kosten übern daumen 100 € für auto und verköstigung der helfer, gesamtzeitaufwand maximal ein vormittag.

die eine stunde, die du jetzt aufgewendet hast für deine fallschilderung und das lamento über

unseren deutschen „Gesetzen“!!!

musst du jetzt natürlich dazu addieren.

Steht denn nicht in Eurem Vertrag, dass Nebenabreden schriftlich zu erfolgen haben?

Ansonsten bist Du gerade in der viel besseren Situation und ich würde den anderen erst mal kommen lassen. Für den addieren sich nämlich auch Zeit und Anwaltskosten und sein Ausgang ist ungewiss. Schließlich muss er jetzt bald handeln, wenn er da einziehen will, während Du alle Zeit der Welt hast.

Dass der andere nämlich bis vor einen Richter geht, um dann seinen besten Kumpel/Frau whatever als „Zeugen“ zu präsentieren, ist eher unwahrscheinlich.

ich würde es drauf ankommen lassen.

bei dem sachverhalt einer vereinbarung, die noch nach dem notartermin erfolgen soll (hier der ausbau der küche), wäre es m.e. eher üblich, das in den vertrag zu nehmen.

gruß inder