Ich beziehe harz 4 und für meine tochter wohngeld muss normalerweisse alle 6 monate ein neuen antrag stellen bei beiden amter habe es aber bei der wohngeld stelle um 3 monate verseumt doch das arbeitsamt hat die drei monate trozdem angerechnet und jetzt bekomme ich die auskunft von beiden amter das ich hätte das geld verschenckt sogesagt die drei monate will keiner von beiden amtern nachzahlen. ist das so richtig oder werde ich veracht!! kann mir bitte jemand dabei helfen rauss zu finden op das stimmt!!
hallo ,
leider sind die ämter im recht ,und müssen nicht nachzahlen .
egal ob du wohngeld oder hartz4 beziehst …ist es deine pflicht mindestens 4 wochen VOR ablauf der bewilligungszeiträume die folgeanträge zu stellen …eben um zahlungsausfälle zu vermeiden . daher musst du es leider so hin nehmen das du keine nachzahlung erhalten wirst . den wenn du die antäge jetzt neu stellst/ausfüllst werden die behandelt wie erstanträge .
gruss nancy
Hallo Poljakov,
danke für Deine Frage. Leider bin ich da überfragt - hatte so etwas noch nicht,
hoffe, es konnte Dir jemand anderes einen ausführlichen Bescheid geben.
Wünsche Dir viel Glück.
Einen frohen ersten Advent
Puddelchen