Betrliebskostenabrechnung u. Heizkosten bei ALG II

Ich beziehe seit 4 1/2 Jahren ALG II. Die Arge verlangt nun, nachträglich die Betriebskostenabrechnungen und eine Unterschrift unter einer „Heizkostenbelehrung“. Damit werde ich verpflichtet, nur bestimmte Heizkosten zu verursachen. Alles andere würde zu meinen Lasten gehen. Es gibt in unserem Hause nur eine Sammelheizung. Die Gesamtkosten werden umgelegt. Ich selbst keinen Einfluss auf Beginn und Ende der Heizperiode oder wann sich abends die Heizung ausschalten soll.
Danke für die Hilfe.

Wenn die Betriebskostenabrechnungen nicht von selbst eingereicht werden, können diese auch nachträglich angefordert werden! bei einem erhaltenem Guthaben kann sogar ein Verfahren eingeleitet werden, da dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, da diese Guthaben den Bedarf mindern und durch den Bürger anzuzeigen sind! Grundsätzlich ist es bei uns so, dass Heizkosten nur begrenzt werden dürfen, wenn diese unangemessen sind, was die ARGE durch z.B. einen Außendienstermittler abprüfen kann. D.h. der Außendienstermittler schaut in deiner Wohnung ob diese Kosten welche du verursacht wirklich so hoch ausfallen müssten, da das Haus z.B. nicht gedämmt ist, die Fenster undicht sind, es bei allen Türen durchzieht oder du nur Außenwände, nen Keller untendrunter oder nur leere Wohnungen ringsrum hast. das sind natürlich alles Gründe die dazu beitragen, dass du viel heizen musst um es einigermaßen angenehm in deiner Wohnung zu haben. Wenn jedoch der Ermittler feststellt das die baulichen Maßnahmen alle in Ordnung sind und die Heizkosten zustande kommen weil man das Fenster aufreist und die Heizung auf 5 stellt, so kann natürlich der Bürger nicht erwarten, dass dieses Verhalten toleriert wird.
Um nochmal auf die Betriebskosten bezug zu nehmen, die können natürlich auch schon reichlich aufschluss geben. bei z.B. einem 6 Familienhaus (vollbesetzt), sie wohnen im 1. OG (also mittendrin) und z.B. Ihre Kosten betragen bereits ein drittel der Gesamtkosten des Hauses, was ja aus der Abrechnung hervorgeht, können bauliche Mängel einfach keine Ursache sein, da die anderen ja wenigstens genauso,bzw. die im Erdgeschoss ja durch den kalten Keller mehr hätten heizen müssen. Da liegt unwirtschaftliches Verhalten natürlich sehr nahe! Nun weiß ich ja nicht wie es bei Ihnen aussieht, was die Richtlinie Ihres Kreises/ Ihrer Stadt besagt jedoch gibt es in fast allen Orten sowas wie eine AWO, Volkssolidarität oder Diakonisches Werk oder zumindest ein Sozialamt die einen da beraten können! Auch die Arge ist verpflichtet Ihnen beratend beiseite zu stehen, wer jedoch nicht fragt, dem wird auch nicht geantwortet! Am besten alles zusammensuchen, Termin geben lassen und fragen warum wieso weshalb! Und vorallem fragen ob die Kosten wenn angemessen übernommen werden und evttl gleich vorbringen, dass es gern per Ermittler geprüft werden kann.

Hallo und danke für die Nachricht.
Die Betriebskostenabrechnungen liegen im Zuge einer Klage bereits seit fast 10 Monaten vor. Die Arge hat zwar dann gerechnet, aber aus dem Zahlenchaos wird niemand schlau. Man droht mir sogar mit Kürzung der Bezüge, wenn ich die „Heizkostenbelehrung“ nicht unterschreibe. Dann schalte ich normalerweise direkt auf stur. Komme mir wie im offenen Strafvollzug vor. Hoffentlich bekomme ich bald die Erwerbsminderungsrente durch - dann habe ich vor denen endlich Ruhe. Persönliche Gespräche lehne ich seit langem schon ab, weil hinterher wieder alles anders gemeint war und ich keine Zeugen habe.

Schöne Grüße aus Neuss

Viele Bearbeiter machen bei der Vorsprache einen Aktenvermerk! Sowas kann man seinem Kunden für die Akte auch mitgeben! Was ist wenn die Erwerbsminderungsrente nicht durchgeht!? weitere 10 Jahre Streit mit der ARGE??? Wär mir persönlich zu stressig! Nehmen Sie sich doch nen Zeugen mit oder lassen Sie sich einen Aktenvermerk ausdrucken. wenn Ihr Bearbeiter Ihnen im Gespräch etwas zusichert, lassen Sie dies im Aktenvermerk festhalten und vom Bearbeiter mit unterschreiben! So sind sie auf der sicheren Seite! Bei uns gibt es keine Unterschrift unter die Belehrung! Entweder sie ist erfolgt und wurde erfolgreich per Post zugestellt oder es erfolgte im Gespräch und wurde festgehalten! ich kenne das nicht mit Unterschreiben, ist mir nur bei den Eingliederungsvereinbaruungen beim Arbeitsvermittler bekannt. Je aufgebrachter man in die ARGE geht und den Mitarbeitern gegenüber ist um so schwieriger wird die Verhandlungsbasis! Behalten Sie im Hinterkopf, dass die Ihnen nichts böses wollen und nur Ihre Arbeit machen, die Gesetze haben die schließlich nicht gemacht! Eine ruhige und verständnisvolle Verhandlungsbasis auf beiden Seiten hilft beiden Seiten auch besser weiter! Mit Geschrei, Wut und Ärger erreicht man selten etwas! Am besten wirklich nochmal vorsprechen und versuchen das ganze ruhig und sachlich zu klären!

Darf ich fragen wlche ARGE so arbeitet?
Und ohne Entgegenkommen des Kunden kann natürlich auch kein Entgegenkommen (bei z.B. Ermessensfragen) des Bearbeiters erwartet werden. Oder würden Sie wenn Sie ständig für Ihre Arbeit angeschrien werden dem Kunden noch etwas Gutes tun? Das heißt nicht, das der Ihnen alles verwehrt aber er wird es vielleicht eingehend prüfen und statt 100,00 nur 80,00 Euro gewähren weil die 20 Euro drüber eine Kannbestimmung sind die er bei Ihnen auf Grund eingehender Prüfung nicht gegeben sieht! So ist es vielleicht auch bei den BK-Abrechnungen Sie sind vielleicht immer sehr aufbrausend legen Widersprüche ein schalten wie sie selbst sagen gleich auf stur also ist der Mitarbeiter trotz dem vielen Arbeitsaufkommen bei Ihnen natürlich besonders bestrebt alles richtig zu machen und fordert alles ab!

Die Arge Rhein-Kreis Neuss arbeitet so. Katastrophale Zustände, weil die Linke nicht weiß, was die Rechte tut. Andauernd verschwinden Unterlagen. Mir geht es nicht alleine so. Mittlerweile haben wir ein Gruppe gegründet, um uns gegenseitig vor der Willkür der Arge zu schützen. Offensichtlich wird dort nach dem Prinzip „wir können es ja mal versuchen“ gearbeitet um Geld zu sparen. Im Endeffekt gewinnen wir doch immer - haben noch keinen Prozess vor dem Sozialgericht verloren.
Bei Ihren Wortlauten würde ich glatt behaupten, Sie arbeiten bei einer Arge.

richtig behauptet! Jedoch ist es ein Unterschied ob man die „andere Seite“ auch kennt oder nicht! Da ich sowohl AlG II Leistung bearbeite als auch schon selbst bezogen habe, weiß ich wie es Menschen geht, die eine solche Leistung beziehen müssen es aber eigentlich gar nicht wollen. Kenne aber auch die Vorurteile von wegen „Alle Hartz IV Empfänger seinen faul“ Was ja nun mal defenitiv nicht so ist! Als Bearbeiterin weiß ich aber auch das ich mich für die Unfähigkeit unseres Staates, gewisse Dinge zu regeln, nicht persönlich angreifen lasen muss! Und ich kann nur sagen bei uns wird einiges anders gehandhabt als in einem 20 km weiter entfernten Kreis! Muss sagen das ich meinen Empfängern auch nicht alles bewillige, weil ich 1. nicht alles bewilligen darf und weil teilweise (!!!)die Forderungen und die Empfänger auch immer dreister werden. Oder finden Sie es in Ordnung, das einer ne Erstausstattung bekommt, welche er ein halbes Jahr später verkauft um mit seiner Freundin in eine Wohnung zu ziehen, die als Haushaltsgemeinschaft angibt, sich widerum ein halbes Jahr später trennt und erneut eine Erstausstattung beantragt!? Ist nur mal ein Beispiel, was in Deutschland sicherlich schon tausende male vorgekommen ist! Es gibt Grenzen und doch bin ich als Bearbeiterin bei meinen Kunden beliebt, da ich meiner Meinung nach im Rahmen meiner Möglichkeiten gerecht handel! Das ich beliebt bin sehe ich ja daran, das mir meine Kunden für meine bevorstehende Entbindung und Elternzet alles Gute wünschen und auf ein Wiedersehen hoffen! Ich hatte noch ie solche Probleme mit meinen Kunden bzw. auch Bearbeitern. Zumindest keine die sich hätten nicht regeln lassen! Von daher kann ich das weder verstehen noch nachvollziehen. Es ist für keinen auf den beiden Seiten leicht. weder für den vor dem Tisch noch für den dahinter!

Wie schafft man es, von ALG II zum Sachbearbeiter bei einer ARGE zu werden? Braucht also doch keine Vorbildung zu diesem Thema? Den Eindruck habe ich bei meiner Fallmanagerin, die mit ihren knapp 30 Jahren keine Ahnung vom Berufsleben hat. Bei Gesprächen (das letzte vor 2 Jahren!!!) streicht sie sich vor Nervösität immer nur die langen fettigen Haare aus dem Gesicht und will mir dann auch noch zum Abschied die Hand geben. Solch ich davor auch noch Respekt haben und kuschen, wenn sie heute mal pfeifen würde? Ich heiße doch nicht Waldi und in 4 1/2 Jahen hat man mir vier Bewerbungen vesaut, weil man mit den Reisekostengenehmigungen zu langsam war, selbst hat die Arge mir aber noch NIE einen Job anbieten können. Bin ja schließlich mit knapp 55 zu alt.
Ich möchte damit die Diskussion beenden, weil es nichts bringt, aber ich danke für die Meinungsäußerung, obwohl das eigentliche Thema in Vergessenheit geraten ist.

Vielen Dank und schöne Grüße
Richard

Man soll natürlich nicht kuschen! Aber gegenseitiger Respekt und anständiger Umgang miteinander find ich ist sehr wichtig, geht in dieser Gesellschaft jedoch leider immer mehr verloren!!! Nur zum schluss: Man schafft es von Sozialhilfe in die Ausbildung von der Ausbildung in ein Praktikum bei einer Behörde durch gute Leistungen in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis durch innerbetriebliche Bewerbung zum Fachassistent der ARGE und durch Auslaufen einer Befristung wegen Schwangerschaft wieder in die Arbeitslosigkeit! Die Arbeitslosigkeit, den Hartz-Bezug etc. zwischen drin mal ganz weggelassen der Kurzfassung zuliebe! Mein derzeitiger Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma bei der ich bis Ende des Monats noch für eine ARGE BEFRISTET beschäftigt bin und so geht es gut 2 drittel unserer Belegschaft! Es sind nämlich nicht wie alle denken alle Beamte und haben einen sicheren Job! Und vorallem ist auch hier niccht alles Gold was glänzt! Und geschult werden alle! macht nur wenig Sinn, wenn man heute schult und unser feiner Staat 1. schwammige Gesetze erlässt und 2. diese dann auch noch aller Furz lang ändert! Damit möchte ich die Diskussion auch beenden und hoffe dennoch, dass ich vielleicht doch Ihre Sichtweise ein kleinwenig erweitert habe!