Hallo,
2004 wurde ein Reihenhaus fertiggestellt (3 Parteien) was Person A gekauft hat.
Das Haus hatte angeblich c.a 105 qm.
Dieses Haus wollte die Person nun wieder verkaufen um etwas größeres zu bauen. Ein Käufer war schnell gefunden.
Als es jedoch zum Notar ging, und dieser eine Wohnraumberechnung sehen wollte, musste Person A diese erstmal bei damaligen Bauherren anfordern.
Ein paar Tage später die Überraschung: 88,xx qm.
In den damaligen Hausunterlagen und auf dem Kaufvertrag steht leider nirgends eine Angabe über den Wohnraum.
Die Nachbarn wurden natürlich auch gleich kontaktiert. Aussage : ja, wir haben hier auch 105 qm.
Um so mehr waren sie geschockt als wir denen die aktuelle Wohnraumberechnung vorlegten.
Aber auch die Nachbarn hier, haben leider nichts schriftlich über die angeblichen 105 qm.
Person A samt Nachbarn, fühlen sich natürlich mehr als beschissen über diese fehlenden knapp 20qm.
Frage: Kann man irgendwas unternhemen?
Hallo,
Das Haus hatte angeblich c.a 105 qm.
105 qm was? Steht ja nichts geschrieben, könnte Nutzfläche sein, oder Wohnfläche oder sonst etwas.
Als es jedoch zum Notar ging, und dieser eine
Wohnraumberechnung sehen wollte, musste Person A diese erstmal
bei damaligen Bauherren anfordern.
Ein paar Tage später die Überraschung: 88,xx qm.
Wieso Überraschung?
In den damaligen Hausunterlagen und auf dem Kaufvertrag steht
leider nirgends eine Angabe über den Wohnraum.
Tja, das ist ungünstig für den Käufer.
Frage: Kann man irgendwas unternhemen?
Fragen: Den Bauherrn, zu den 105qm damals, was eigentlich gemeint war.
Ich ahne die Antwort schon.
Gruß
Der Franke
Hallo,
Hallo,
2004 wurde ein Reihenhaus fertiggestellt (3 Parteien) was
Person A gekauft hat.
Das Haus hatte angeblich c.a 105 qm.
Dieses Haus wollte die Person nun wieder verkaufen um etwas
größeres zu bauen. Ein Käufer war schnell gefunden.
Als es jedoch zum Notar ging, und dieser eine
Wohnraumberechnung sehen wollte, musste Person A diese erstmal
bei damaligen Bauherren anfordern.
Ein paar Tage später die Überraschung: 88,xx qm.
In den damaligen Hausunterlagen und auf dem Kaufvertrag steht
leider nirgends eine Angabe über den Wohnraum.
Die Nachbarn wurden natürlich auch gleich kontaktiert. Aussage
ja, wir haben hier auch 105 qm.
Um so mehr waren sie geschockt als wir denen die aktuelle
Wohnraumberechnung vorlegten.
Aber auch die Nachbarn hier, haben leider nichts schriftlich
über die angeblichen 105 qm.
Person A samt Nachbarn, fühlen sich natürlich mehr als
beschissen über diese fehlenden knapp 20qm.
Frage: Kann man irgendwas unternhemen?
nun mündloche Zusagen sind immer schwierig. Bei Immobilien sogar nichtig. Folglich wüsste ich nicht wo man den Bauherren belangen könnte.
Es ist üblich das sich Maße ändern, oft wird das Innenmass angegeben, aber davon müssen dann Wände und Putz abgezogen werden, das wir wohl hier auch das Problem sein… Wenn dem so ist hat Bauherr auch eine richtige Angabe abgegeben, vielleicht nur geschickt formulert.
Grüße
Hallo
normalerweise hat man eine Zeichnung, auf der stehen Maße und eigentlich sollten auch die qm der Räume angegeben sein.
Aber auch nach Maßangabe kann man sich z.B. selbst ausrechnen wie groß die einzelnen Zimmer sind.
Eigentlich wird auch im Kaufvertrag die Grösse angegeben, gibt man sich natürlich mit ca. Maßen zufrieden, kann man das nachsehen haben.
Wenn der Bauträger natürlich so „schlau“ war und ggf. die Außenmaße des Hauses zur Berechnung der Wohnfläche zu machen, ist dies normalerweise nicht erlaubt.
Aber er wird sich schon abgesichert haben.
Nur mal am Rande bemerkt: ich würde merken wenn mir fast 20 qm fehlen.
Gruß
Hallo,
Das Haus hatte angeblich c.a 105 qm.
Ein paar Tage später die Überraschung: 88,xx qm.
In den damaligen Hausunterlagen und auf dem Kaufvertrag steht
leider nirgends eine Angabe über den Wohnraum.
Die Nachbarn wurden natürlich auch gleich kontaktiert. Aussage
ja, wir haben hier auch 105 qm.
Frage: Kann man irgendwas unternhemen?
…eigentlich müßte sich bei der Baubeschreibung auch eine Wohnflächenberechnung des Architekten befinden?
Bei meinem Hausbau war das so. Ich meine auch, daß das dem Bauamt eingereicht wurde, bin aber nicht sicher.
Frage doch vorsichtshalber mal dort nach.
Gruß:
Manni