Betrogen beim Autokauf mit Klausel Händlervertrag

Mein 18-jähriger Sohn kaufte bei einem Händler für 7500 Euro einen Audi. Der Händler nutzte die Unerfahrenheit meines Sohnes und stellte den Kaufvertrag nur auf 5800 Euro aus und schrieb außerdem die Klausel „Keine Garantie, keine Gewährleistung, Händlervertrag“ in den Kaufvertrag. Mein Sohn ist aber kein Händler. Nach drei Monaten stellte sich heraus, dass das Auto einen defekten Zylinderkopf hat. Der Händler wiegelt ab und verweist auf die Klausel. Beim Vekaufsgespräch hatte er aber eine 1-jährige Garantie versprochen, was ein Freund meines Sohnes auch bezeugen kann. Leider war der Mitarbeiter oder Verwandte des Händlers auch dabei und wird ebenfalls als Zeuge genannt. Dies ist eine sehr verkürzte Darstellung des Falls aber mich würde interessieren, ob diese Klausel Gültigkeit hat und ob eine Klage vor Gericht Aussicht auf Erfolg hätte.

Hallo!

Aber Sohn ist sonst geistig und körperlich OK ?

Ich frage deshalb, weil er ja offensichtlich weder lesen noch den Text des Schriftstücks verstehen kann.
Versteht man es richtig, gezahlt werden 7500 €, im Vertrag(das ist die Quittung) stehen aber nur 5800 € ?

Das das wohl auch Beihilfe zum Steuerbetrug sein kann, ist klar ?

Lassen wir das mal beiseite.

Was wäre wenn das ganz regulär abgelaufen wäre, Gebrauchtwagenkauf mit 1 Jahr Gewährleistung(nicht Garantie!). Nach einem Vierteljahr gibt’s einen Schaden am Motor.

Nun kann sich der Käufer hinstellen und sagen, dieser Mangel war bereits beim Kauf versteckt vorhanden, lieber Händler behebe das auf deine Kosten. Der Händler kann aber den Gegenbeweis antreten(Gutachten etwa) Schaden ist auf Kundenursache zurückzuführen,falsche Nutzung usw.

Was soll man also machen ?
Anwaltlichen Rat einholen, vielleicht geht’s auch preiswerter bei einer Verbraucherberatungsstelle.
Kaufvertrag ist aus meiner Sicht so nicht gültig. Händlerkauf ist vorgetäuscht um die Gewährleistung zu umgehen.

MfG
duck313

Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler damit vor Gericht durchkommt. In meinen Augen hätte er sich belegen lassen müssen, dass Dein Sohn wirklich ein Händler ist. Ansonsten kann er in den Vertrag rein schreiben was er möchte, Gewährleistung muss er trotzdem tragen.
Aber für genaue Infos bist Du in einem Technikforum falsch.
Wobei mir meine innere Stimme sagt, dass es ohne einen Anwalt nicht weiter gehen wird.

Auch ohne Gruß

Mein 18-jähriger Sohn kaufte bei einem Händler für 7500 Euro
einen Audi. Der Händler nutzte die Unerfahrenheit meines
Sohnes und stellte den Kaufvertrag nur auf 5800 Euro aus und
schrieb außerdem die Klausel „Keine Garantie, keine
Gewährleistung, Händlervertrag“ in den Kaufvertrag. Mein Sohn
ist aber kein Händler.

Aber ein 18-jähriger sollte zumindest so schlau sein, dass wenn er 7.500 € zahlt,
er auch eine Rechnung über diesen Betrag erhalten muss.

Oder ist hier sogar Steuerhinterziehung im Spiel ?

Hallo,

ein Bekannter von mir arbeitet in einem Toyota Autohaus. Die verkaufen aus (Gewährleistungs)-Prinzip „alte Gurken“ (älter 8 Jahre) gar nicht an Privatpersonen, ich wollte einen CVerso für meine Freundin haben und hätte dafür meinen Gewerbeschein vorlegen müssen, um also einen „Händlervertrag ohne Gew.Leistung“ zu bekommen.

Ergo folgere ich daraus: Dein Sohn hat, weil kein Gewerbeschein vorlag, Anspruch auf Gewährleistung.

Ab zum Anwalt…

MfG

Da dein Sohn kein Kaufmann nach dem BGB ist, kann der Vertrag schon mal gar nicht so ausgestellt worden sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Händler damit vor Gericht durchkommen würden. Denn genau durch diese Regel mit dem „Kaufmann“ will das BGB den unwissenden Bürger durch die sehr viel geschulteren Verkäufer schützen. So die Kurzfassung von dem was ich aus dem Rechtslehreunterricht mitgenommen habe.

Ich verweise hier bei mal auf http://www.recht.de/ , ein Forum das für derartige Fragen wohl deutlich besser geeignet sein dürfte :smile: