Betrogen vom Arbeitgeber

Hi ihr Wissenden =)

Meine Freundin hatte ein 6 jähriges Arbeitsverhältniss als Metzgereifachverkäuferin. Sie hat nach ihrer Ausbildung KEINEN weiteren Vertrag unterschrieben. Ihr Chef hat einen sogenannten "manteltarifvertrag ->rumgehen

Hallo,
ich sage nur eines Arbeitsgericht sofort.
Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hi Schlummer,
das klingt ja wie aus dem Fernsehen. Also normalerweise ist es so, daß wenn nichts anderes ausgemacht wurde, die gesetzlichen 4 Wochen kündigungsfrist einzuhalten sind.Normalerweise würde ich ihr empfehle, dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dann kommen beide Parteien eher aus den Verträgen raus. Da der AG jetzt aber schon mit solchen Mitteln wie _Falscher Beschuldigung einer Straftat_ kämpft, würde ich als erstes sofort zum Anwalt gehen!!! Vielleicht hat deine Freundin ja sogar eine Arbeitsrechtsschutzvers.?

Ich glaube ehrlich gesagt NICHT daß er damit durchkommt, ist ja sehr unglaubwürdig,erst kündigt die MA und dann auf einmal hat sie gestohlen. Ich denke mal es wird ja auch keine Zeugen geben.

Unter uns, ich würde jetzt solange die Kündigungsfrist ist nen krankenschein nehmen… wenn man die sache dem doc schildert macht der das schon, ansonsten halt was psychisches erfinden…kommt mit dem stress nicht klar…

ich wünsche euch alles gute

Vielen dank das ist schon einmal ein guter tipp

Hallo,
es gibt ein BGB Urteil, da gilt die Kündigungszeit von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, siehe Internetseite: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_…

Ihre Bekannte soll sich keine Angst machen lassen. Sie kann sich auch den Artikel aus wikipedia kopieren und dem Arbeitgeber zu der Kündigung legen, Eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt.
Viel Glück.
Herzliche Grüße
Poltmann

http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE063…

Da ist das mit den Kündigungsfristen nachzulesen.
Da sich der Arbeitgeber auf den Manteltarifvertrag beruft wäre der richtige Ansprechpartner die Gewerkschaft (in dem Fall die lokale Niederlassung der Ver.Di) vermute ich.

Das impliziert zwar, dass ihr Chef dem Arbeitgeberverband angehört, was ich relativ ungewöhnlich fände - in jedem Fall würde ich aber aufgrund der eventuell gravierenden Probleme (Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rentenansprüche, eventuell auch strafrechlichte Folgen) da nicht zimperlich sein:

Zur Gewerkschaft - und von denen einen Fachanwalt hinzu ziehen lassen.
Wenn deine Freundin bis dato nicht in der Gewerkschaft war sollte Sie hoffen,dass ihre Lokalgruppe der Verdi einen guten Tag hat. :smile:
Im Einzelhandel sind Gewerkschaften ja leider nicht so verbreitet wie in der Industrie.

Wenn die Gewerkschaft Unterstützung ablehnt würde ich die Rechtschutzversicherung einschalten, oder falls auch nicht vorhanden direkt einen Anwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht.

Btw.: Wenn weder Gewerkschaft- noch Rechtschutz vorhanden ist würde ich beides als Erstes vom neuen Gehalt anlegen

Am besten so schnell wie möglich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Erstberatung kostet höchstens 190 EUR + USt, am besten vorher fragen und das genaue Honorar abklären; bei ganz wenig Einkommen evtl. Beratungshilfe: beim Amtsgericht beantragen.

Wahrscheinliches Ergebnis: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende des nächsten Monats. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass etwas anderes vereinbart ist. Das dürfte schwer fallen. Auch den angeblichen Diebstahl muss der Chef beweisen; allerdings muss, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst wird auch eine unwirksame Kündigung wirksam. Also aufpassen und schnell zum Anwalt oder selbst klagen.

Viel Erfolg

Anwalt
Gewerkschaft? Anwalt einschalten! Arbeitsrecht. Sollte er tatsächlich eine Anzeige erstatten, die auf einer Lüge beruht, macht er sich selbst strafbar! Das ist aber unabhängig von der ganzen Sache mit der Kündigung an sich. Sollte die Anzeige kommen, lasst das auf euch zukommen. Versichert euch nur, dass die Kollegin auch bei der Polizei ihre Aussage wiederholen würde.

Alles Gute und viel Erfolg

awema

Hallo,

wenn Sie ohne schriftlichen Arbeitsvertrag war, müssten die Kündigungsfristen laut BGB gelten. Dies wären bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 5 Jahre bestanden hat maximal 2 Monate, wobei Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht angerechnet werden - somit ergeben sich bei Ihrer Freundin vermutlich die, korrekten, 4 Wochen bzw. 1 Monat zum Ende des Kalendermonats.

Wirklich helfen kann ich Ihnen leider nicht - ich würde mich aber schnellstens an einen Anwalt wenden, allerspätestens dann, wenn tatsächlich eine fristlose Kündigung bei Ihnen ankommt oder sogar etwas von der Polizei…

Viel Erfolg - und auch ich hoffe, dass der Chef nicht mit so einer Masche durchkommt!

Gruß,
Astrid

Hallo,

üble Sache die absolut zu weit geht. Ich in dieser Sache sofort einen Anwalt einschalten und mich richtig rechtlich beraten lassen.

LG Tawa

Hallo,

also erst mal Ruhe bewahren !!!

Klar seid Ihr erst mal geschockt, aber so wie sich das der Chef vorstellt geht es nicht und ich würde das an Eurer Stelle auch nicht überbewerten.

Fakt ist: deine Freundin hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und damit kann sie nicht wissen wie lang die Kündigungsfrist wirklich ist.
Das Sie eine Frist von 4 Wochen angenommen hat ist erst mal okay, aber sie müsste raus bekommen wie lang die tatsächliche Frist ist (Arbeitskollegen fragen, die einen Vertrag haben) und ggf. eine fristgerechte Kündigung „nachschieben“.
In der Regel ist es nämlich so, dass sich die Kündigungsfrist nach 5 Jahren Beschäftigungszeit verlängert.

In meinem Unternehmen sind es nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 8 Wochen. Also 6 Monate kommt mir ganz schön viel vor…

Das der Chef jetzt behauptet sie hätte gestohlen, ist zwar eine Frechheit, da sie aber nichts getan hat, würde ich an ihrer Stelle gar nicht darauf reagieren, sondern erst mal abwarten was passiert.

Sollte er wirklich eine Anzeige erstattet haben und sie zur Polizei bestellt werden, würde ich den ganzen Sachverhalt schildern, auch seine Äußerung gegenüber der Arbeitskollegin!
Möglicherweise ist die Kollegin ja auch bereit das zu bestätigen?

Im Gegenzug würde ich den Chef wegen falscher Verdächtigungen und übler Nachrede anzeigen, denn das was er macht ist Rufschädigend - und da er das mit voller Absicht tut eine strafbare Handlung!

Die Krankschreibung soll sie mal schön beibehalten…

Je nach dem wie es weiter geht würde ich vielleicht doch mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen…

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiter helfen

FG aus Leipzig von mg6358

Hallo, ja das hört sich ja richtig schlecht an. Sie braucht auf jeden Fall eine gute Rechtsberatung. Ist sie in der Gewerkschaft? Wahrscheinlich nicht. Also Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Solchen Personen kann man leider nicht anders begegnen. Bitte beachtet, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt selbst getragen werden müssen. Auch wenn ihr im Recht seid. Das ist leider so. Allerdings ist bei dem geringen Gehalt der Streitwert nicht besonders hoch. Manchmal reicht ein Anschreiben vom Rechtsanwalt aus und schrecken ab. Das mit der 6 sechsmonatigen Kündigungsfrist ist auf jeden Fall quatsch. Das mag für ihn als Arbeitgeber gelten, aber nicht für den Arbeitnehmer. Wie gesagt, eine vernünftige Rechtsberatung lässt Euch besser schlafen.