ich habe am 20.2.13 bei einem Autohändler einen Fiat Marea gebraucht gekauft und hatte extra auf TÜV bestanden.
Der Händler meinte für 200 Euro macht er mir TÜV drauf und würde wenn es Mängel gibt diese beseitigen.
Als der Wagen seinen TÜV hatte stand in der TÜV Bescheinigung „geringe mängel“.
nun hatte ich ein Problem mit dem Getriebe, das musste ausgewechselt werden und der Spaß kostete mich 430 Euro aber ich dachte gut bei einem alten Auto steckt man nicht drin.
Als das alte Getriebe raus und das neue drin war und ich den Wagen aus der Werkstatt holen wollte, stand der Wagen noch auf der Hebebühne, weil man mir dort noch etwas zum Zustand des Autos zeigen wollte.
Beim Ausbau des alten Getriebes ist die Lenkstange mit runter gekommen, so durchgerostet ist der Wagen, er hätte niemals TÜV bekommen dürfen, in so einem Zustand,
sagte man mir und wer denn den TÜV abgenommen hätte?
Stand der dinge ist das der Wagen deutlich länger als 4 Monate durchgerostet ist, der TÜV wohl gekauft war.
Die Werkstatt riet mir mich mit dem Autohändler in Verbindung zu setzen und mein Geld zurück zu verlangen.
Das Problem ist nur, das der Händler selbst mir noch TÜV rauf machen lassen hat, aber im Vertrag auch das schöne Wort " Bastlerfahrzeug " unter gebracht hat.
Die Werkstatt meinte das Interessiert niemanden, als Händler muss er 1 Jahr Garantie geben.
Ich also den Händler kontaktiert und gesagt das ich den Wagen in einen zustand repariert haben will, der dann dem TÜV den er hat auch rechtfertigt oder das ich mein Geld zurück will.
Der Autohändler fragt was ich für den Wagen bezahlt habe und ich sagte ihm 1200 Euro
( hört sich erst mal nicht viel an , aber ist für mich ne menge Geld )und dann sagt der zu mir; was haben sie denn erwartet was sie für 1200 Euro bekommen ?
Diese Aussage finde ich eine Frechheit, wenn ich für 55 Cent einen Lieter Milch kaufe , muss ich auch nicht erwarten das sie sauer ist nur weil sie nicht teuer war.
Ich möchte mich gegen diesen Betrug wehren, beim Autohändler genauso wie dem TÜV Prüfer, aber kann ich überhaupt etwas machen, wenn auf dem Vertrag Bastlerfahrzeug steht?
Außerdem ist meine Sorge wenn ich den Prüfer melde beim TÜV und die sehen an meinem PKW das der TÜV wirklich nicht gerechtfertigt war, wird er mir dann nicht entzogen?
Hallo engelweiss,
das hört sich ja schlimm an!
Wenn Du Dich mit dem Händler „Anlegen“ willst, wirst Du um ein Gutachten und einen Fachanwalt nicht herum kommen. Danach kannst Du Dich immer noch Entscheiden, ob Du ihn wegen Betrug oder Arglist anzeigst. Das Gutachten muss, im Fall, dass Du gewinnst, auch der Verkäufer bezahlen, ebenso wie Deine Anwalts.- und Gerichtskosten!
Es spielt auch in meinen Augen keine Rolle, ob im Vertrag „Bastlerfahrzeug“ steht, denn er hat Dir ein Auto „angedreht“, das allem Anschein nach nicht verkehrssicher war.
Du hast im gutem Glauben das Fahrzeug erworben, noch dazu, wo der Verkäufer angeblich den TÜV neu gemacht hatte.
Das was Du beschreibst, sind keine geringen Mängel! Anscheinend war die Plakette gekauft, na ja, um 200.- € wird man sicher eine bekommen, möglicherweise sogar um viel weniger und der Rest geht in seine eigene Tasche!
Viel Glück
MfG weissheit
Hi
Ärgerlich ist es immer , wenn man ein Auto gekauft hat und dann vor Augen geführt bekommt , das man verarscht worden ist.
Mich ärgert es an der ganzen Sache nur , das in allen Foren , dieses mit eingenommen , in Motor und Autofachzeitschriften in Automobilclub Monatsheften überall davon gesprochen wird , das diese „Schwarzfussindianer“ mehr Schrott als brauchbare Fahrzeuge anbieten und man empfiehlt für rund 30,- Euro mit dem Objekt der Begierde zu einem Gebrauchtwagen -Check beim Tüv / Güs / Dekra und ähnlichen fahren soll , die sich dem Auto annehmen und Sie so vor solchen derben Überraschungen schützen soll
Des weiteren wird man doch schon stutzig wenn der Tüv 200,- Euro kosten soll , der ansonsten rund 100,- kostet
Auch für rund 1200,- Euro gehe ich nicht hin und kaufe die Katze im Sack nur weil die Farbe schön ist.
Für 1200,- Euro bekommt man keinen Neuwagen , das mal Fakt , der kann mehr oder weniger Mängel haben
Bleiben wir einmal beim Fiat Marea , da gehe ich doch hin rede mit dem Verkäufer rede bischen blumig und sage ihm das ich eine Nacht drüber schlafen will .
diese Nacht nutze ich dann um mich über das Auto und seine Schwachstellen schlau zu machen und schaue mir das Auto dann am nächsten Tag speziell nach diesem gesammelten Fachwissen noch einmal an.
Wenn im Google gestanden hätte , das sich einige über Rost beschweren , dann hätte ich mir diese Stellen angesehen
Jetzt gibt es nur noch 2 möglichkeiten :
A : Rechtsanwalt beauftragen der dann gegen gutes Geld versucht das Auto zurück zu geben , was wahrscheinlich einiges an Zeit in anspruch nimmt , eine Zeit in der Sie kein Auto haben da der hier nicht verkehrssicher ist
oder
B : Aus dieser Aktion lernen , und das Auto zu einer Karosseriebaufirma schleppen und dort schweissen lassen
kostet auch Geld , Ihr Geld , aber Sie haben ein Auto zum fahren
gruss
Toni
Tach!
Offenbar hast Du das bekommen, was man für 1200 Eur erwarten kann.
Gefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
Mein Tip: gebe die Kiste in Zahlung und kaufe einen Neuwagen mit günstiger Finanzierung.
Bei 1200 Eur Streitwert einen Anwalt zu beauftragen, der dann einen Vertrag, in dem auch noch „Bastlerfahrzeug“ erwähnt ist (wer bitte ist so dämöich und unterschreibt so etwas???) anfechten soll, kann man vergessen.
Gruß,
M. D.
Hallo Mathias
Bin etwas bestürzt über deine AussageGefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
…
ist das ernst gemeint? Hast du da Hintergrundwissen?
Das würde jedes erteilte TÜV-Siegel ad absurdum führen. Ich glaube eher daß dies eine absolute Ausnahme ist,zu der schon eine gewisse kriminelle Energie gehört.
Oder bin ich da einfach zu naiv?
gruß fasteddy
Hallo engelweiss,
roll mal weiter runter,bis „Auto vom Händler macht Probleme“
Da stehen auch ein Paar Tips.
Gruß
MückeHH
Hallo,
der Knackpunkt ist die Frage, ob durch den Vermerk „Bastlerfahrzeug“ die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.
Sieh ml hier http://www.schadenfixblog.de/%E2%80%9Ebastlerfahrzeu…
Ich bin der Meinung, Du hättest gute Chancen vor Gericht.
Der GW-Händler trägt im Streitfall immerhin auch das Risiko, zu verlieren und die Verfahrenskosten zu tragen.
Mache ihm klar, dass Du Dir einen Anwalt nehmen wirst. Ich tippe darauf, er nimmt die 1200€ Schüssel zurück, wenn er Dir das glaubt.
Nimmt er das Fahrzeug nicht zurück, gehe mit dem Kaufvertrag zum Anwalt und lasse Dich beraten. Alles andere mit Technik, Gutachter etc. kommt nachher erst ins Spiel.
Gruß
Moin,
Beim Ausbau des alten Getriebes ist die Lenkstange mit runter
gekommen, so durchgerostet ist der Wagen, er hätte niemals TÜV
bekommen dürfen, in so einem Zustand,
sagte man mir und wer denn den TÜV abgenommen hätte?
Du hastalso das Getriebe in einer anderen Werkstatt reparieren lassen?
Warum hast Du den Mangel nicht bei dem Händler reklamiert, wo Du das Auto gekauft hast?
Die Werkstatt riet mir mich mit dem Autohändler in Verbindung
zu setzen und mein Geld zurück zu verlangen.
Das Problem ist nur, das der Händler selbst mir noch TÜV rauf
machen lassen hat, aber im Vertrag auch das schöne Wort "
Bastlerfahrzeug " unter gebracht hat.
Uninteressant.
Die Werkstatt meinte das Interessiert niemanden, als Händler
muss er 1 Jahr Garantie geben.
Falsch. Gewährleistung. Nicht Garantie.
Der Autohändler fragt was ich für den Wagen bezahlt habe und
ich sagte ihm 1200 Euro
( hört sich erst mal nicht viel an , aber ist für mich ne
menge Geld )und dann sagt der zu mir; was haben sie denn
erwartet was sie für 1200 Euro bekommen ?
Ein Fahrzeug welches verkehrssicher und mängelfrei ist.
Ich möchte mich gegen diesen Betrug wehren, beim Autohändler
genauso wie dem TÜV Prüfer, aber kann ich überhaupt etwas
machen, wenn auf dem Vertrag Bastlerfahrzeug steht?
Ja.
Außerdem ist meine Sorge wenn ich den Prüfer melde beim TÜV
und die sehen an meinem PKW das der TÜV wirklich nicht
gerechtfertigt war, wird er mir dann nicht entzogen?
Doch. Aber wenn der Händler zugesichert hat dass das Auto für 200,-EUR TÜV-fertig gemacht wird, dann muss er das auch machen.
Mein Tipp:
Entweder der Händler wo Du den Wagen gekauft hast bringt alles in Ordnung oder Du lässt Dir Dein Geld nebst Auslagen zurückgeben.
Dafür nimmt man sich aber besser einen Anwalt denn der Händler wird sich kaum darauf einlassen wollen.
Gruss Jakob
Kuriose Auffassung
Moin,
Offenbar hast Du das bekommen, was man für 1200 Eur erwarten
kann.
Nein.
Gefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
Na und? Wird es dadurch legal?
Bei 1200 Eur Streitwert einen Anwalt zu beauftragen, der dann
einen Vertrag, in dem auch noch „Bastlerfahrzeug“ erwähnt ist
(wer bitte ist so dämöich und unterschreibt so etwas???)
anfechten soll, kann man vergessen.
Unsinn. Die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ hat im Zusammenhang mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu sagen. Dazu gibt es massenhaft einschlägige Rechtsprechungen.
Deine Ratschläge hier fördern lediglich immer mehr kriminelle Gebrauchtwagenhändler zutage.
Gruss Jakob
Moin,
Das würde jedes erteilte TÜV-Siegel ad absurdum führen. Ich
glaube eher daß dies eine absolute Ausnahme ist,zu der schon
eine gewisse kriminelle Energie gehört.
Richtig, aber dahingehend hat er schon recht.
Da aber seit einiger Zeit der TÜV-Bericht aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen ist, ist es heute etwas leichter herauszubekommen wer die HU gemacht hat.
Wobei man aber auch sagen muss das eine frische HU im Prinzip nur wenig über den Zustand des Fahrzeugs aussagt. Der Prüfer könnte behaupten, er hätte den Mangel übersehen. Die Prüfer müssen für ihr Gutachten leider nur bedingt geradestehen.
Gruss Jakob
Tach!
Offenbar hast Du das bekommen, was man für 1200 Eur erwarten
kann.Nein.
Ich meine doch.
Für das Geld bekommt man kein mängelfreies Auto, das noch ewig hält und billig im Unterhalt ist.
Böse Welt…
Gefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
Na und? Wird es dadurch legal?
Nein. Und?
Die TE muss damit leben, dass so etwas in der wahren Welt passiert. Ob ich das für „legal“ oder „anständig“ halte, tut nichts zur Sache.
Bei 1200 Eur Streitwert einen Anwalt zu beauftragen, der dann
einen Vertrag, in dem auch noch „Bastlerfahrzeug“ erwähnt ist
(wer bitte ist so dämlich und unterschreibt so etwas???)
anfechten soll, kann man vergessen.Unsinn. Die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ hat im Zusammenhang
mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu sagen. Dazu gibt es
massenhaft einschlägige Rechtsprechungen.
Deine Ratschläge hier fördern lediglich immer mehr kriminelle
Gebrauchtwagenhändler zutage.
Echt?
Eigentlich habe ich unter dem Strich dazu geraten, kein schrottreifes altes Auto zu kaufen. Da die einschlägigen Fähnchenhändler so gut wie nichts anderes anbieten, rate ich letztendlich zur Vermeidung von Geschäften mit solchen „Firmen“.
Dein Vorwurf geht somit in die falsche Richtung.
Der TE ist noch einmal ausdrücklich anzuraten, schlechtem Geld kein gutes Geld mehr hinterherzuwerfen, sondern die Gurke bei einem seriösen Händler für ein ordentliches Auto in Zahlung zu geben.
Alles andere ist weltfremder Unsinn, steht nicht für den Streitwert, dauert ewig und ist in seinem Ausgang ausgesprochen unklar.
Gruß,
M.
Tach!
Bin etwas bestürzt über deine AussageGefällkigkeits-TÜV ist
heute Usus.
…
ist das ernst gemeint? Hast du da Hintergrundwissen?
Das ist ernst gemeint und belegbar.
„Neuer TÜV“ ist seit Jahren kein Verkaufsargument mehr.
Das würde jedes erteilte TÜV-Siegel ad absurdum führen. Ich
glaube eher daß dies eine absolute Ausnahme ist,zu der schon
eine gewisse kriminelle Energie gehört.Oder bin ich da einfach zu naiv?
Zu anständig vermutlich.
Seitdem man zum TÜV nicht mehr selbst hinfahren muss, sondern es einige weitere HU-Anbieter gibt, die in Werkstätten prüfen, wird häufig ein Auge zugedrückt.
Davon habe ich selbst auch schon mehrfach profitiert, allerdings bei Autos, die ich dann noch in Ordnung gebracht und selbst genutzt habe.
Bin zwar rein privater Autonutzer, wechsle aber oft meine Autos und habe manchmal auch drei oder vier parallel. Oft auch Oldtimer. Daher habe ich einige Fälle gesehen, v.a. bei Fähnchenhändlern, die schrottreife Kisten verticken, die irgendwie noch die HU geschafft hatten.
Dazu muss man auch wissen, dass die Prüfer eine Momentaufnahme machen und nichts über die weitere Haltbarkeit des Fahrzeuges sagen können.
Oftmals reiten sie auf Kleinkam wie einem defekten Tacho herum, schreiben aber nichts zum 3/4-toten Getriebe oder zu völlig verbrauchten Radaufhängungen in ihren Bericht.
Wer ekine Ahnung von Autos hat, ist heute gut beraten, einen Hyundai oder Kia mit 7 Jahren Garantie neu zu kaufen. Die Finanzierungen sind günstig, die Autos laufen bestens, die Inspektionen sind oftmals auch noch für ein paar Jahre inklusive. Und das dann für 200 Eur im Monat. Da lohnt sich kein alter Gebrauchtwagen mehr.
Gruß,
M. D.
Barer Zynismus
Moin,
Offenbar hast Du das bekommen, was man für 1200 Eur erwarten
kann.Nein.
Ich meine doch.
Für das Geld bekommt man kein mängelfreies Auto, das noch ewig
hält und billig im Unterhalt ist.
Böse Welt…
Von „ewig hält“ und „billig im Unterhalt“ war nicht die Rede. Was interpretierst Du hier eigentlich rein?
Und: Doch, man bekommt solche Autos. Nicht einfach, zugegeben. Aber machbar.
Ich suchte gerade letztens für einen Bekannten ein Auto in der Preisklasse.
Beim örtlichen Opel Händler stand einer der letzten Corsa-B, 70.000km gelaufen, rostfrei und in einem auf das Alter bezogen perfektem Zustand. Ein Ort weiter wurde ein Astra mit 120.000km angeboten, ebenfalls sehr gepflegt.
Man muss suchen, ok. Aber man bekommt durchaus ein mängelfreies Auto.
Gefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
Na und? Wird es dadurch legal?
Nein. Und?
Die TE muss damit leben, dass so etwas in der wahren Welt
passiert. Ob ich das für „legal“ oder „anständig“ halte, tut
nichts zur Sache.
Was ist das für ein Zynismus? Nur weil es heute Usus ist muss man damit leben?
Sorry, aber das meinst Du doch nicht ernsthaft.
Muss ich mit Überfällen und Mord leben, nur weil sowas heute täglich passiert?
Nein. Ich würde mir alle Mühe geben um dem Verkäufer den gefakten TÜV nachzuweisen.
Bei 1200 Eur Streitwert einen Anwalt zu beauftragen, der dann
einen Vertrag, in dem auch noch „Bastlerfahrzeug“ erwähnt ist
(wer bitte ist so dämlich und unterschreibt so etwas???)
anfechten soll, kann man vergessen.Unsinn. Die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ hat im Zusammenhang
mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu sagen. Dazu gibt es
massenhaft einschlägige Rechtsprechungen.
Deine Ratschläge hier fördern lediglich immer mehr kriminelle
Gebrauchtwagenhändler zutage.Echt?
Eigentlich habe ich unter dem Strich dazu geraten, kein
schrottreifes altes Auto zu kaufen. Da die einschlägigen
Fähnchenhändler so gut wie nichts anderes anbieten, rate ich
letztendlich zur Vermeidung von Geschäften mit solchen
„Firmen“.
Dein Vorwurf geht somit in die falsche Richtung.
Hast Du das Auto denn gesehen? Sorry, aber mit solchen Pauschalaussagen disqualifizierst Du Dich als Experte. Weder ist jeder Fähnchenhändler kriminell noch ist jedes billige Auto schrottreif.
Alles andere ist weltfremder Unsinn, steht nicht für den
Streitwert, dauert ewig und ist in seinem Ausgang
ausgesprochen unklar.
Was für Dich weltfremd ist ahne ich so langsam. Ich kenne ja einige Deiner anderen Postings. Wenn es Dich selbst betreffen würde hättest Du hier ganz anders reagiert.
Natürlich kann sich der Rechtsweg in die Länge ziehen. Aber deswegen lieber auf sein Recht verzichten? Und nach der bisherigen Schilderung ist der Ausgang sogar recht klar.
Für Dich mögen die 1.200,-EUR Peanuts sein, für den TO sicher nicht.
Gruss Jakob
Hallo Jakob,
ich gebe Dir in allen Punkten Recht.
Meine Putzhilfe hat drei mal einen Gebrauchten für 500 Euro gekauft. Alle hielten den nächsten TÜV noch aus - ohne irgendwelche Reparaturen.
Zynimus: ja, wenn hier jemand schreibt, dass 1200 Euro für ihn viel Geld ist und man ihm dann rät, sich einen Neuwagen zu kaufen, dann ist das nicht nur Zynismus sondern eine Unverschämtheit.
Schade, dass es solche Typen hier im Brett gibt.
MFG
Pluto
Tach!
Offenbar hast Du das bekommen, was man für 1200 Eur erwarten
kann.Nein.
Ich meine doch.
Für das Geld bekommt man kein mängelfreies Auto, das noch ewig
hält und billig im Unterhalt ist.
Böse Welt…Von „ewig hält“ und „billig im Unterhalt“ war nicht die Rede.
Was interpretierst Du hier eigentlich rein?
Und: Doch, man bekommt solche Autos. Nicht einfach, zugegeben.
Aber machbar.
Ich suchte gerade letztens für einen Bekannten ein Auto in der
Preisklasse.
Beim örtlichen Opel Händler stand einer der letzten Corsa-B,
70.000km gelaufen, rostfrei und in einem auf das Alter bezogen
perfektem Zustand. Ein Ort weiter wurde ein Astra mit
120.000km angeboten, ebenfalls sehr gepflegt.
Man muss suchen, ok. Aber man bekommt durchaus ein
mängelfreies Auto.
Ich halte das für eine reine Glückssache, zumal das Auto ja auch noch etwas fahren soll. Deshalb schrieb ich oben etwas übertrieben „das ewig läuft“.
Ich kenne diese Kisten bis 2.000 Eur unddie Suche danach aus dem Bekanntenkreis auch ganz gut. Man findet öfter mal gut erhaltene Rentnerkisten. Da bin ich bei Dir. Aber nach einem Jahr geht auch bei diesen Autos der Ärger los. Meist standen sie die letzten 3 Jahre nur noch herum bis der Erstbesitzer starb. Dann wieder im Alltagseinsatz fällt alle 2 Monate irgend etwas aus.
Gefällkigkeits-TÜV ist heute Usus.
Na und? Wird es dadurch legal?
Nein. Und?
Die TE muss damit leben, dass so etwas in der wahren Welt
passiert. Ob ich das für „legal“ oder „anständig“ halte, tut
nichts zur Sache.Was ist das für ein Zynismus? Nur weil es heute Usus ist muss
man damit leben?
In der Tat.
Genau wie mit der Sonne seit 2 Wochen.
Das ist nicht zynisch, sondern realistisch. Oder denkst Du, irgendwer wird den Akteuren im Pferdehändlerbusiness Anstand beibringen? Das klappte schon vor 500 Jahren nicht.
Sorry, aber das meinst Du doch nicht ernsthaft.
Doch.
Muss ich mit Überfällen und Mord leben, nur weil sowas heute
täglich passiert?
Ja.
Nein. Ich würde mir alle Mühe geben um dem Verkäufer den
gefakten TÜV nachzuweisen.
Das kannst Du in der ralen Welt vergessen.
Bei 1200 Eur Streitwert einen Anwalt zu beauftragen, der dann
einen Vertrag, in dem auch noch „Bastlerfahrzeug“ erwähnt ist
(wer bitte ist so dämlich und unterschreibt so etwas???)
anfechten soll, kann man vergessen.Unsinn. Die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ hat im Zusammenhang
mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu sagen. Dazu gibt es
massenhaft einschlägige Rechtsprechungen.
Deine Ratschläge hier fördern lediglich immer mehr kriminelle
Gebrauchtwagenhändler zutage.Echt?
Eigentlich habe ich unter dem Strich dazu geraten, kein
schrottreifes altes Auto zu kaufen. Da die einschlägigen
Fähnchenhändler so gut wie nichts anderes anbieten, rate ich
letztendlich zur Vermeidung von Geschäften mit solchen
„Firmen“.
Dein Vorwurf geht somit in die falsche Richtung.Hast Du das Auto denn gesehen? Sorry, aber mit solchen
Pauschalaussagen disqualifizierst Du Dich als Experte.
Weder habe ich besagtes Autos gesehen, noch ist es wahrscheinlich, dass ich den Käufer kenne. Die Häufing der Fälle, über die ich lese i.V.m. persönlichen Erfahrungen bei der Autosuche legen jedoch nahe, dass es ausgesprichen viele solcher Probleme gibt und man somit besser die Finger von Angeboten solcher Firmen lässt, bevor man sinnlos Zeit nach der Suche des Schnäppchens, also der Nadel im Heuhaufen, verbringt. Zumal diesfür einen Laien sowieso nur schwer machbar ist.
Weder
ist jeder Fähnchenhändler kriminell noch ist jedes billige
Auto schrottreif.
s.o.
Alles andere ist weltfremder Unsinn, steht nicht für den
Streitwert, dauert ewig und ist in seinem Ausgang
ausgesprochen unklar.Was für Dich weltfremd ist ahne ich so langsam. Ich kenne ja
einige Deiner anderen Postings. Wenn es Dich selbst betreffen
würde hättest Du hier ganz anders reagiert.
Mich selbst kann so etwas nicht betreffen, da ich nicht solchen Müll kaufe.
Wobei, ich habe vor 10 Jahren einen Alfa Spider im Zustand 4 gekauft. Allerdings wusste ich das und der private Verkäufer schönte nichts. Das Ding hatte sogar neuen TÜV und fuhr.
Bei der Überholung allerdings erkannte ich sehr schnell, wie das mit dem TÜV gelaufen sein muss.
Einige Teile waren besser als erwartet, einige schlechter.
Ich fühlte mich nicht betrogen, weil ich wusste, dass ich für 4.000 Eur keinen Top-Spider bekommen würde.
Somit kannst Du Dir Deine komischen Anschuldigungen gegen meine Person sparen. Was ich schrieb, mag unbequem sein, aber ich sehe mich hier nicht als Mäcrchenonkel, der anderen kuschelige Kommentare schickt, die sich nett lesen, aber am Ende nur noch mehr Geld kosten.
Natürlich kann sich der Rechtsweg in die Länge ziehen. Aber
deswegen lieber auf sein Recht verzichten?
Ganz genau.
Ich weiß ja nicht, was Ihr alle macht. Ich jedenfalls hätte gar keine Zeit für solchen Unfug. Ohne großkotzig sein zu wollen, verwende ich die Zeiten, zu denen eine Anwaltskanzlei geöffnet hat liever dazu, meinem Beruf nachzugehen, anstatt wegen 1.200 Eur tagelang durch die Gegend zu fahren und Briefe zu schreiben.
Und nach der
bisherigen Schilderung ist der Ausgang sogar recht klar.
Für Dich mögen die 1.200,-EUR Peanuts sein, für den TO sicher
nicht.
Das ist ein einfache Kosten-Nutzen -Kalkulation, die der TE für sich selbst aufstellen muss.
M.
Tach!
ich gebe Dir in allen Punkten Recht.
Meine Putzhilfe hat drei mal einen Gebrauchten für 500 Euro
gekauft. Alle hielten den nächsten TÜV noch aus - ohne
irgendwelche Reparaturen.Zynimus: ja, wenn hier jemand schreibt, dass 1200 Euro für ihn
viel Geld ist und man ihm dann rät, sich einen Neuwagen zu
kaufen, dann ist das nicht nur Zynismus sondern eine
Unverschämtheit.Schade, dass es solche Typen hier im Brett gibt.
Nun mal nicht gleich weinen.
Meine Putzfrau fährt mit einem Fahrrad für 30 Eur, das ich mit ihr gemeinsam abgeholt und fit gemacht habe. Ob nun allerdings alle Putzfrauen das Glück haben, ein günstiges Fahhrrad i.V.m. einem technisch versierten Auftraggeber zu haben, weiß ich nicht.
Was die „Unverschämtheit“ betrifft, so empfinde ich es eher als eine solche, wenn man weniger erfahrene Menschen in ein sinnloses Abenteuer treibt, nur weil das eigene Rechtsempfinden einem irgendetwas suggeriert, was dann in der Realität doch nicht ganz so einfach und billig durchsetzbar ist.
Das Thema Neuwagen, lieber Pluto, ist allein deshalb schon keine solche, weil es kein 1200 Eur Auto gibt, das inklusive Anschaffung, Wartung, Steuer und Versicherung länger als ein paar Monate für weniger als 200 Eur im Monat läuft, was aber bei einem Neuwagen mit Finanzierung durchaus möglich ist.
Wir kennen uns aus dem Forum schon lange, Du bist m.W. Lehrer. Somit gehe ich davon aus, dass Du rechnen kannst und in der Lage bist, zwei Kalkulationen einander gegenüber zu stellen.
Bevor Du also von einer „Unverschämtheit“ meinerseits schreibst, solltest Du Dich mit den Fakten auseinandersetzen.
Ich empfehle technisch Ahnungslosen immer wieder mal, sich auch bei den günstigen Neuwagen umzusehen, bevor sie ein gebrauchtes Geldgrab kaufen. In den meisten Fällen klappte das mit Autos wie dem Hyundai I10 oder dem Ford Ka bestens. Stressfrei und sicher fahren, weniger bezahlen und keine Zeitverschwendung für die Suche nach Anwälten und Hinterhofschraubern. So kann man sich dann auch um seinen Job kümmern und Geld verdienen, anstatt sinnlos Geld und Zeit zu verbrennen.
M.
Moin,
es bringt immer herzlich wenig hier zu schreiben was man hätte besser machen sollen. Dafür ist es beim TE offensichtlich zu spät.
Und nur weil manche Händler betrügen sich damit abzufinden finde ich kurios.
Die Rechtslage ist nach der Schilderung klar. Also ab zum Rechtsanwalt und sich wenigstens so viel Geld wie möglich zurückholen.
Hier zu schreiben, man ginge lieber arbeiten als 1.200,-EUR hinterher zu rennen ist schon ziemlich arrogant. Für manche ist das mehr als ein Netto-Monatsgehalt.
Das Autos für den Preis ständig kaputtgehen ist auch Unfug. Ein Fiat wie beim TE ist nach ein paar Jahren einfach nicht mehr wert. Das hat nichts mit dem Zustand zu tun sondern mit der Nachfrage.
Sich hinterher hinstellen und sagen „Hättest Du mal besser…“ ist nicht zielführend und hilft dem Fragenden nicht.
Gruss Jakob
Tach!
es bringt immer herzlich wenig hier zu schreiben was man hätte
besser machen sollen. Dafür ist es beim TE offensichtlich zu
spät.
Keineswegs.
Wir sprechen über 1.200 Eur. Da ist hat nix „zu spät“, sondern der schaden ist aktuell noch eng begrenzbar.
Und nur weil manche Händler betrügen sich damit abzufinden
finde ich kurios.
Du wolltest mich mißverstehen.
Es geht nicht darum, sich damit abzufinden und trotzdem dort zu kaufen, um sich wissentlich betrügen zu lassen.
Vielmehr empfehle ich dem TE, beim nächsten Autokauf, welchen ich eben sofort terminieren würde, bei einem seriösen Händler ein vernünftiges Auto zu kaufen.
Die Rechtslage ist nach der Schilderung klar. Also ab zum
Rechtsanwalt und sich wenigstens so viel Geld wie möglich
zurückholen.
Die „Rechtslage“ ist keineswegs „klar“.
Siehe „Bastlerfahrzeug“.
Es ist keineswegs so, dass der TE 00%ig davon ausgehen kann, vor Gericht diese Klausel als ungültig erklärt zu bekommen. Das ist eine EInzelfallentscheidung und somit ein Risiko, welches ich eben nicht eingehen würde bei dem Streitwert.
Hier zu schreiben, man ginge lieber arbeiten als 1.200,-EUR
hinterher zu rennen ist schon ziemlich arrogant. Für manche
ist das mehr als ein Netto-Monatsgehalt.
Dafür kann ich nichts.
Ich schreibe hier meine Meinung, auf die ich jedes Recht habe, ebenso wie Du auf die Deine.
Gerade wenn das Monatsgehalt niedrig ist, würde ich doch umso mehr darauf achten, nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen und nicht noch einmal einen Schrotthaufen zu erwerben.
Somit würde ich versuchen, nicht sfort alles, was Deiner Meinung nicht entspricht, als „arrogant“ abzutun, sondern die Dinge mal aus der Perspektive eines technisch unversierten Menschen zu sehen, der sich eben nicht eine alte Karre hinbasteln und ausser der Reihe mal für 800 Eur in die Werkstatt fahren kann. Dieser Mensch wäre im wahren Leben bestens beraten, ein möglichst neues Gahrzeug zu fahren, das möglichst wenig kostet.
Wer ein wenig rechnen kann, stellt dann schnell fest, dass die Finanzierung eines neuen Kleinwagens günstiger kommt, als das ständige „Vor-dem-Tod-Bewahren“ eines alten Schrotthaufens. Dazu dann noch die Fixkosten wie Steuer und Versicherung und schon lernen wir: einfach mal bei Hyundai oder Dacia reinschauen und ein Angebot rechnen lassen muss nichts schaden.
Das Autos für den Preis ständig kaputtgehen ist auch Unfug.
Ein Fiat wie beim TE ist nach ein paar Jahren einfach nicht
mehr wert. Das hat nichts mit dem Zustand zu tun sondern mit
der Nachfrage.
Da gehe ich mit, wenn wir über Autos im 3000 Eur Bereich sprechen oder über seltene Modelle mit einem Makel wie z.B. einem Euro 3 Diesel.
In der Klasse um 1.000 Eur ein technisch top dastehendes Auto zu finden ist eher schwierig.
Ich habe das gestern abend mit einem Freund besprochen. Er pendelt täglich 150 Km und nutzt dafür einen alten Astra, den er für in der Tat 1200 Eur gekauft hat. Das Auto nutzt er schon 2 Jahre und hat keine für ihn(!) nennenswerten Problme damit gehabt. Nun ist er allerdings KfZ-Mechaniker. Als ich ihm von unserer Diskussion hier erzählte meinte er, dass Leute ohne Ahnung von technik solhe, Zitat, „Scheißhäuser“ besser nicht fahren sollten, sondern einen neuen Dacia finanzieren.
Sich hinterher hinstellen und sagen „Hättest Du mal
besser…“ ist nicht zielführend und hilft dem Fragenden
nicht.
Ich habe klar geschrieben, welches weitere Vorgehen ich empfehle. Des Weiteren habe ich geschrieben, was ich an der früheren Kaufentscheidung für falsch hielt, um den TE davor zu bewahren, noch einmal denselben Fehler zu machen.
Eine Reflektion der Vergangenheit machte somit Sinn und hatte nichts damit zu tun, irgendwem seine Fehler unter die Nase reiben zu wollen.
Ich halte es, das möchte ich nun schon noch loswerden, für völlig daneben, hier einem offensichtlich technisch ahnungslosen Menschen mit kleinem Budget zu empfehlen, sich in einen Rechtssreit mit ungewissem Ausgang und weiteren Kosten zu begeben und dann auch noch die nächste alte Gurke zu kaufen.
Da muss man m.E. gegenhalten und das werde ich jedes Mal wieder tun, wenn hier ein solcher Blödsinn empfohlen wird.
M.
Moin,
Keineswegs.
Wir sprechen über 1.200 Eur. Da ist hat nix „zu spät“, sondern
der schaden ist aktuell noch eng begrenzbar.Die Rechtslage ist nach der Schilderung klar. Also ab zum
Rechtsanwalt und sich wenigstens so viel Geld wie möglich
zurückholen.Die „Rechtslage“ ist keineswegs „klar“.
Siehe „Bastlerfahrzeug“.
Es ist keineswegs so, dass der TE 00%ig davon ausgehen kann,
vor Gericht diese Klausel als ungültig erklärt zu bekommen.
Das ist eine EInzelfallentscheidung und somit ein Risiko,
welches ich eben nicht eingehen würde bei dem Streitwert.
Das „Bastlerfahrzeug“ hat bei der Gewährleistung überhauptnichts zu sagen. Die aktuelle Rechtsprechung verneint einen damit verbundenen Gewährleistungsausschluss bei fahrbereiten Fahrzeugen. Passende Urteile gibt es dazu massenhaft im Netz.
Im konkreten Fall wurde das Fahrzeug ja sogar noch mit 2 Jahren TÜV verkauft.
Ein Ausschluss der Gewährleistung ist hier definitiv nicht zulässig. Punkt.
Hier wird von den Gerichten ganz klar von einer Umgehung des §475 Abs.1 BGB ausgegangen.
Hier zu schreiben, man ginge lieber arbeiten als 1.200,-EUR
hinterher zu rennen ist schon ziemlich arrogant. Für manche
ist das mehr als ein Netto-Monatsgehalt.Dafür kann ich nichts.
Ich schreibe hier meine Meinung, auf die ich jedes Recht habe,
ebenso wie Du auf die Deine.
Der TE ist wohl eher daran interessiert den ihm entstandenen Schaden zu minimieren. Da nützt ihm Deine Meinung wenig. Da geht es um gesetzliche Grundlagen.
Gerade wenn das Monatsgehalt niedrig ist, würde ich doch umso
mehr darauf achten, nicht noch gutes Geld dem schlechten
hinterher zu werfen und nicht noch einmal einen Schrotthaufen
zu erwerben.Somit würde ich versuchen, nicht sfort alles, was Deiner
Meinung nicht entspricht, als „arrogant“ abzutun, sondern die
Dinge mal aus der Perspektive eines technisch unversierten
Menschen zu sehen, der sich eben nicht eine alte Karre
hinbasteln und ausser der Reihe mal für 800 Eur in die
Werkstatt fahren kann. Dieser Mensch wäre im wahren Leben
bestens beraten, ein möglichst neues Gahrzeug zu fahren, das
möglichst wenig kostet.
Arrogantes Verhalten hat nichts mit einer Meinung zu tun. Könnte sich der TE ein neues Auto leisten sähe die Sache anders aus.
Wer ein wenig rechnen kann, stellt dann schnell fest, dass die
Finanzierung eines neuen Kleinwagens günstiger kommt, als das
ständige „Vor-dem-Tod-Bewahren“ eines alten Schrotthaufens.
Dazu dann noch die Fixkosten wie Steuer und Versicherung und
schon lernen wir: einfach mal bei Hyundai oder Dacia
reinschauen und ein Angebot rechnen lassen muss nichts
schaden.
Natürlich nicht. Aber zuvor geht es hier um das aktuelle Problem vom Händler das Geld zurück zu bekommen. Du zäumst das Pferd von hinten auf.
Das Autos für den Preis ständig kaputtgehen ist auch Unfug.
Ein Fiat wie beim TE ist nach ein paar Jahren einfach nicht
mehr wert. Das hat nichts mit dem Zustand zu tun sondern mit
der Nachfrage.Da gehe ich mit, wenn wir über Autos im 3000 Eur Bereich
sprechen oder über seltene Modelle mit einem Makel wie z.B.
einem Euro 3 Diesel.In der Klasse um 1.000 Eur ein technisch top dastehendes Auto
zu finden ist eher schwierig.
Ich habe das gestern abend mit einem Freund besprochen. Er
pendelt täglich 150 Km und nutzt dafür einen alten Astra, den
er für in der Tat 1200 Eur gekauft hat. Das Auto nutzt er
schon 2 Jahre und hat keine für ihn(!) nennenswerten Problme
damit gehabt. Nun ist er allerdings KfZ-Mechaniker. Als ich
ihm von unserer Diskussion hier erzählte meinte er, dass Leute
ohne Ahnung von technik solhe, Zitat, „Scheißhäuser“ besser
nicht fahren sollten, sondern einen neuen Dacia finanzieren.
Das stelle ich ja auch nicht in Abrede. Das kann sinnvoll sein.
Ich kenne aber auch Leute, die fahren mit so einer Möhre jahrelang. So ein Astra beispielsweise ist ja ein solides Auto. Ich hätte mir nicht einmal unter Androhung von Schlägen einen alten Fiat gekauft, aber der Tipp kommt für den TE zu spät.
Ich selbst habe einen Firmenwagen und muss mich weder um die Spritpreise noch Reparaturen kümmern, aber auch das hilft dem TE auch nicht wenn ich sage „Werde beruflich erfolgreich und verdiene Dir einen Firmenwagen“. Sorry, aber das wäre ebenfalls einfach nur arrogant.
Der TE fragte wie er möglichst mit geringen finanziellen Verlusten aus der Nummer wieder rauskommt. Gelernt hat er sicher aus der Sache und vielleicht finanziert er sich dann auch einen Dacia. Aber vorher halte ich es für sinnvoll dem TE auf seine Frage zu antworten. Er hat ja nicht gefragt was er machen soll wenn er das Geld vom Händler zurückbekommt, sondern wie er das Geld zurückbekommen kann.
Sich hinterher hinstellen und sagen „Hättest Du mal
besser…“ ist nicht zielführend und hilft dem Fragenden
nicht.Ich habe klar geschrieben, welches weitere Vorgehen ich
empfehle. Des Weiteren habe ich geschrieben, was ich an der
früheren Kaufentscheidung für falsch hielt, um den TE davor zu
bewahren, noch einmal denselben Fehler zu machen.
Eine Reflektion der Vergangenheit machte somit Sinn und hatte
nichts damit zu tun, irgendwem seine Fehler unter die Nase
reiben zu wollen.
Wie geschrieben, gelernt hat er sicher daraus und dass er eine falsche Entscheidung traf ist ihm wohl mittlerweile auch klar.
Ich halte es, das möchte ich nun schon noch loswerden, für
völlig daneben, hier einem offensichtlich technisch
ahnungslosen Menschen mit kleinem Budget zu empfehlen, sich in
einen Rechtssreit mit ungewissem Ausgang und weiteren Kosten
zu begeben und dann auch noch die nächste alte Gurke zu
kaufen.
Da muss man m.E. gegenhalten und das werde ich jedes Mal
wieder tun, wenn hier ein solcher Blödsinn empfohlen wird.
Die rechtlichen Chancen stehen eben sehr gut. Das er sich im Anschluss wieder so eine alte Gammelkiste kauft glaube ich weniger. Das habe ich auch nicht empfohlen. Ich habe lediglich geschrieben dass es durchaus möglich ist auch für 1.200,-EUR ein ordentliches Auto zu bekommen sofern man Abstriche beim Komfort und der Ausstattung hinnimmt.
Und ich habe auch darauf hingewiesen das man etwas Glück braucht.
Gruss Jakob