Angenommen jemand hateinen Anruf von einer Gewissen Firma bekommen, die ihm einredet das sie für Unternehmen Tester brauch un derjenige eingewilligt hat. Diese Firma wollte jedoch 48€ jährlich für die Versandkosten der Berichte an die Firmen. Einen Tag später hat derjenige herausgefunden das es sich um ein Betrügerfirma handelt und will verhindern das diese ihm die 48€ vom Konto genommen werden.
Die Firma gewährt ein 14tägiges Wiederrufsrecht. Das kann lauf AGB nur per Einschreiben getätigt werden. Diesen hat er natürlich in seiner Naivität zugestimmt, als er sich auf der Webseite einloggen wollte.
1.Sind solche Anrufe in Deutschland zulässig? Muss sich der Angerufene überhaupt wehren oder reicht es aus wenn er das Geld zurückbuchen lässt, wenn etwas abgebucht wird?
2.Sollte der Angerufene einen Wiederruf per Einschreiben tätigen oder reicht ein Wiederruf per E-Mail?
3.Wenn er einen Wiederruf schreiben muss, wie sollte ein Wiederruf aussehen damit er inhaltlich und formall korrekt ist, sodass die Firma ihn nicht wieder belästigen kann.