Betrüger nutzt mein Bankkonto - Teil 2

Hallo zusammen,

Hier die gewünschte Fortsetzung zu „Betrüger nutzt mein Bankkonto“-Geschichte.

  1. Ich habe Strafanzeige erstattet, vorsorglich. Am Ende ist es ja wirklich so dass die Käufer auf die Ware warten, nichts bekommen, zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges stellen und ich dann der Blöde bin da ich ja das Geld bekommen habe.
    Von der Staatsanwaltschaft bislang keine Antwort - keine Reaktion.

  2. Ebay hat den Verkäufer nach fast 3 (!) Wochen endlich gesperrt. Sicher nicht weil ich mich beschwerte, sondern sicher erst weil der Herr natürlich keine Ebaygebühren zahlt.

  3. Im Bewertungskonto des Verkäufers findet sich zwei Bewertungen: Einmal hat der Betrüger etwas gekauft, einmal verkauft. Der Account dieses Käufers ist Interessant: es ist FAST meiner. Bei mir steht (sinngemäß, den echten Account schreibe ich nicht) Alexander-123, beim Käufer ist es Alexander-124.
    Ich habe mir deswegen den Account des Käufers genauer angeschaut. Über 30 Bewertungen, alles Einkäufe. Ich habe einige Verkäufer angeschrieben, einige haben tatsächlich geantwortet.
    3a) Das Nutzerkonto dieses Käufers ist offensichtlich auf eine falsche Adresse angemeldet. Habe kurzerhand dort angerufen, die Person ist dort nicht bekannt.
    3b) Der tatsächliche Käufer fordert die Verkäufer per Email auf an einen Herrn in Potsdam zu liefern.
    3c) Auch die Überweisung geht von diesem Herrn samt seines Sparkassen-Kontos in Potsdam aus.
    3d) Obwohl Ebay darüber informiert ist, ist dieses Nutzerkonto still alive.
    3e) jetzt kommts: Den Herrn kenne ich. Bekannter Betrüger, der hatte bereits hunderte Ermittlungsverfahren wegen Betruges am Hals (Ware unter falschem Namen bei Ebay verkauft, Geld kassiert, nie geliefert).

-> Eindeutig ein Racheakt von dem Arschloch.

  1. Da einige Überweisungen auf mein Girokonto an eine „Firma Herz“ adressiert waren passte das Ganze natürlich auch meiner Comdirect-Bank nicht. Es gab ja bereits vor einiger Zeit Probleme, weil ich angeblich mein Girokonto „zu intensiv nutze“. Damals war mir die Kündigung schon ausgesprochen worden, wurde dann aber nochmals zurück genommen. Die aktuelle Geschichte ist natürlich nicht hilfreich, jetzt habe ich die wohl entgültige Kündigung bekommen.

  2. Die Comdirect darf nach wie vor laut eigenen Aussagen die Rücküberweisung nicht einfach so durchführen, ich muss jede Überweisung einzeln selbst zurücküberweisen (und dafür vorher Stundenlang mit der Bank telefonieren um die Bankverbindung der Überweisenden zu bekommen).
    Bei jeder Rücküberweisung habe ich meine Email-Adresse erwähnt und „EBAY BETRUG - MELDEN!“ in den Verwendungszweck geschrieben. Wieviele haben sich gemeldet? Keiner.
    Mir wurde das Rücküberweisen daher mittlerweile auch zu blöd, vorerst zahle ich nun nichts mehr zurück. Tut mir zwar für die Käufer leid, aber ich kann mir auch nicht jeden Tag 3 Stunden für Telefonate und Überweisungen Zeit nehmen. Ausserdem erhoffe ich mir dass dann tatsächlich einige zur Polizei gehen und ebenfalls Anzeige erstatten, das verleiht dem Ganzen doch dann sicher ein bisschen Nachdruck.

Hi Alexander

Danke für die Rückmeldung. Ich hoffe für Dich, daß Du die Sache bald ausgestanden hast - und eine bessere Bank findest.

  1. Die Comdirect darf nach wie vor laut eigenen Aussagen die
    Rücküberweisung nicht einfach so durchführen, ich muss jede
    Überweisung einzeln selbst zurücküberweisen (und dafür vorher
    Stundenlang mit der Bank telefonieren um die Bankverbindung
    der Überweisenden zu bekommen).

Dieser Punkt „fasziniert“ mich am meisten. Da machst Du eine Betrugsanzeige, aber die Bank weigert sich nach wie vor die mißbräuchliche Verwendung Deines Kontos zu verhindern und wälzt die Arbeit dann sogar noch auf Dich ab.
Würde Dir die Bank Dein Konto nicht ohnehin kündigen, wie ich aus Deinem Posting rauslese, würde ich von mir aus schleunigst die Bank wechseln.
Selbst wenn die Bank zu intensive Nutzung sieht - kann ja durchaus berechtigt sein, weil Du ein Kontomodell hast, dem eine bestimmte Buchungshäufigkeit zu Grunde liegt - sollte sie in so einem Fall tätig werden.

Auch wenn Dir das nichts nützt, aber wenn Dir das bei uns passiert wäre, dann hätten wir Dein Konto mit einer Habensperre versehen und jeder Eingang wäre automatisch retourüberwiesen worden.
Etwas aufwendiger wäre das natürlich, wenn Du auch gewollte Eingänge hättest, aber auch das wäre möglich.

Gruß
Edith

Comdirect - NIE wieder.
Hallo Pandabärchen,

Danke für die Rückmeldung. Ich hoffe für Dich, daß Du die
Sache bald ausgestanden hast - und eine bessere Bank findest.

Tipp? :wink:

  1. Die Comdirect darf nach wie vor laut eigenen Aussagen die
    Rücküberweisung nicht einfach so durchführen, ich muss jede
    Überweisung einzeln selbst zurücküberweisen (und dafür vorher
    Stundenlang mit der Bank telefonieren um die Bankverbindung
    der Überweisenden zu bekommen).

Dieser Punkt „fasziniert“ mich am meisten. Da machst Du eine
Betrugsanzeige, aber die Bank weigert sich nach wie vor die
mißbräuchliche Verwendung Deines Kontos zu verhindern und
wälzt die Arbeit dann sogar noch auf Dich ab.
Würde Dir die Bank Dein Konto nicht ohnehin kündigen, wie ich
aus Deinem Posting rauslese, würde ich von mir aus schleunigst
die Bank wechseln.
Selbst wenn die Bank zu intensive Nutzung sieht - kann ja
durchaus berechtigt sein, weil Du ein Kontomodell hast, dem
eine bestimmte Buchungshäufigkeit zu Grunde liegt - sollte sie
in so einem Fall tätig werden.

Das ist so eine Sache.
Rufe bei der „Neukunden-Informations-Hotline“ an und frage nach - eine Höchstmenge von Umsätzen gibt es nicht. Rufe bei der Kundenhotline an und frage nach - eine Höchstmenge an Umsätzen gibt es nicht. Dennoch bekam ich ja vor Wochen einen blauen Brief und sollte die Verwendung meines Kontos überdenken, da zu viele Umsätze.
Offiziell wurde mir nun fristgemäß ohne Nennung von Gründen gekündigt, nachdem die Kündigung damals ja zurück genommen wurde. Laut AGB muß die Comdirect mir auch keinen Grund nennen…

Ich habe mir jedenfalls erlaubt den Ombudsmann des Privatbankenverbandes über die Geschichte zu informieren, eine nette Dame holt jetzt ein Statement der Comdirect ein und dann sehen wir weiter.

Habensperre
Etwas aufwendiger wäre das natürlich, wenn Du auch gewollte
Eingänge hättest, aber auch das wäre möglich.

Na mein Lohn muß ja auch irgendwie zu mir :wink:

Die Strafanzeige habe ich übrigens bitter bereut: Bereits letzte Woche schleichten 2 Herren der Kripo in Zivil ums Haus (Info meiner Nachbarin), heute trafen sie mich dann an. Hatten noch ein paar Fragen. Als ob man da nicht anrufen könnte, ne da kommen die Arschlöcher gleich vorbei. Was da jetzt die Nachbarn wieder über mich denken…

Hi

Danke für die Rückmeldung. Ich hoffe für Dich, daß Du die
Sache bald ausgestanden hast - und eine bessere Bank findest.

Tipp? :wink:

Mit einer österreichischen Bank wirst Du wohl kaum was anfangen können :wink:

Ich habe mir jedenfalls erlaubt den Ombudsmann des
Privatbankenverbandes über die Geschichte zu informieren, eine
nette Dame holt jetzt ein Statement der Comdirect ein und dann
sehen wir weiter.

Die gesamte Geschichte? Also Kündigung und Weigerung tätig zu werden?

Der Teil mit der Weigerung würde mich nämlich sehr interessieren. Da keiner der hier mitlesenden deutschen Banker protestiert hat, vermute ich, daß auch die Comdirekt die Beträge von sich zurücküberweisen müßte, wenn Du den Auftrag dazu gibst. Aber bislang ist es nur eine Vermutung.

Habensperre
Etwas aufwendiger wäre das natürlich, wenn Du auch gewollte
Eingänge hättest, aber auch das wäre möglich.

Na mein Lohn muß ja auch irgendwie zu mir :wink:

Wenn es sich nur um den Lohn handelt, der auf Dein Konto eingehen darf, dann wäre das ganze nicht sonderlich aufwendig.

Gruß
Edith

Bin zwar kein Bänker mehr, möcht aber mal eine Einshätzung zu den automatischen Rücküberweisungen machen.

Grundsätzlich gelten Kontonummern als Hilfmittel, man überweist nämlich auf das Konto von „Hans Meyer“ bei der Comdirekt. Das bedeutet, dass wenn die Überweisung auf „Hans Meier“ lautert, das offenbar ein vernachlässigbarer Schreibfehler ist, aber an „Paul Schuster“ ist kein Schreibfehler mehr.

Die Banken haben aber keinen Bock auf die eigenständige Kontrolle der Konten und setzen daher auf den Kunden. Der hat nämlich nach AGB die Pflicht zur Kontrolle der Kontoauszüge und der Rechtmäßigkeit der Buchungen. Klar, dass es dann für Gutschriften und Lastschriften gilt.

Wenn du eine solche Falschgutschrift erhältst, bist du laut BGB nun unrechtmäßig bereichert. Du hast also die Pflicht, die Bereicherung rückgängig zu machen durch Rücküberweisung. Aber natürlich kannst du hier auf Klagen warten.

Der Teil mit der Weigerung würde mich nämlich sehr interessieren. Da keiner der hier mitlesenden deutschen Banker protestiert hat, vermute ich, daß auch die Comdirekt die Beträge von sich zurücküberweisen müßte, wenn Du den Auftrag dazu gibst. Aber bislang ist es nur eine Vermutung.

Ich würde dazu tendieren, das Konto bei der Comdirect aufzulösen und woanders ein neues einzurichten. Die sind nicht die einzigen mit Umsonst-Konto. Dann laufen die ganzen Falschüberweisungen ins leere.

Dann den eBay-Namen ändern und den falschen Alexander in die Sperrliste aufnehmen. Der darf dich nicht mehr sehen. Ich glaube man kann solche Settings bei eBay einstellen.

Die Strafvanzeige bei der Polizei wird wohl (noch) nichts bringen, solange der Täter nicht eindeutig identifiziert ist. Und es fehlen bisher die richtig schweren Straftaten.

Grundsätzlich gelten Kontonummern als Hilfmittel, man
überweist nämlich auf das Konto von „Hans Meyer“ bei der
Comdirekt. Das bedeutet, dass wenn die Überweisung auf „Hans
Meier“ lautert, das offenbar ein vernachlässigbarer
Schreibfehler ist, aber an „Paul Schuster“ ist kein
Schreibfehler mehr.

Das ist schon richtig, in meinem Fall stimmt aber ja auch der Kontoinhaber: Das Geld war für mein Girokonto bestimmt, sowohl von der Kto-Nr als auch vom Empfängernamen her. Der mir ja namentlich bekannte Betrüger hat das ja genau so in den Emails der Zahlungsabwicklung bei Ebay angegeben.

Dann den eBay-Namen ändern und den falschen Alexander in die
Sperrliste aufnehmen. Der darf dich nicht mehr sehen. Ich
glaube man kann solche Settings bei eBay einstellen.

Der Ebay-Account des falschen Alexanders ist schon von Ebay gesperrt worden, aber ich denke es ist eine Frage der Zeit bis er einen neuen Account eröffnet - wenn er es nicht schon hat.

Die Strafvanzeige bei der Polizei wird wohl (noch) nichts
bringen, solange der Täter nicht eindeutig identifiziert ist.

Die Anzeige hatte ich eigentlich gestellt um nicht länger nur Indizien zu haben, sondern einen echten Beweis. Wer das Zeug bei Ebay verkauft hat müsste ja anhand der IP zu ermitteln sein.

Ich habe mir jedenfalls erlaubt den Ombudsmann des
Privatbankenverbandes über die Geschichte zu informieren, eine
nette Dame holt jetzt ein Statement der Comdirect ein und dann
sehen wir weiter.

Die gesamte Geschichte? Also Kündigung und Weigerung tätig zu
werden?

Ja, komplett. Begonnen beim bösen Brief in dem man mich um ein Umdenken bei der Kontoführung bat über die 1. Kündigung die man dann zurück nahm bis zum aktuellen Fall. Auch die Strafanzeige habe ich Kopie beigelegt.

Der Teil mit der Weigerung würde mich nämlich sehr
interessieren. Da keiner der hier mitlesenden deutschen Banker
protestiert hat, vermute ich, daß auch die Comdirekt die
Beträge von sich zurücküberweisen müßte, wenn Du den Auftrag
dazu gibst. Aber bislang ist es nur eine Vermutung.

Wenn es darüber noch ein klärendes Wort gibt werde ich es hier in Teil 3 posten :wink:

Da keiner der hier mitlesenden deutschen Banker
protestiert hat, vermute ich, daß auch die Comdirekt die
Beträge von sich zurücküberweisen müßte, wenn Du den Auftrag
dazu gibst.

o.K. als deutscher Bänker lege ich ersteinmal fristgemäss Protest ein :wink: Ich arbeite zwar nicht bei der Comdirect, aber bei einem „verbundenen Unternehmen“. (Alexander, ich kann nix dafür. Wie man Dich da behandelt hat, ist unter aller Kanone. Aber Comdirect ist ansonsten nicht schlecht. Ehrlich.)

Da Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, ist ein schriftlicher Auftrag des Kunden zur Rücküberweisung zwingend nötig. Einen Pauschalauftrag „überweist alle Eingänge zurück“ muss die Bank nicht akzeptieren. Abgesehen davon, dass es viel Arbeit macht, sich das alles anzugucken, kommt man auch in eine Haftung rein, wenn man z.B. auch das Gehalt zurückgibt, sei es manuell oder maschinell. Keine Überweisungseingänge entgegenzunehmen, entspricht auch irgendwie nicht dem Sinn eines Kontovertrages. Die Comdirect war hier aber wenig flexibel, auf Deinen Spezialfall zu reagieren. Bei einer Filialbank wäre das anders gelaufen, weil man es da zumindestens noch tendenziell Bankkaufleute zu tun hat, während bei der Direktbank nur „Agents“ sitzen, die zwar die richtigen Antworten auf fast alle Fragen kennen, aber das eben doch nur mit „Stanze 8“ abarbeiten. Da sitzen zwar im Hintergrund auch Leute, die von Zahlungsverkehr Ahnung haben, aber die wurden dann wahrscheinlich nicht gefragt. Die Auskunft, die Bank hätte sich erstmal umständlich die Kontodaten des Auftraggebers besorgen müssen, ist jedenfalls Käse.

Gruss Hans-Jürgen
***

Guten Morgen Hans-Jürgen,

Da Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, ist ein
schriftlicher Auftrag des Kunden zur Rücküberweisung zwingend
nötig. Einen Pauschalauftrag „überweist alle Eingänge zurück“
muss die Bank nicht akzeptieren.

Ich wäre auch mit einem schriftlichen Auftrag einverstanden gewesen. Da hätte ich eben jeden Tag einen Brief / Fax geschrieben wo die entsprechenden Umsätze aufgeführt gewesen wären - das wäre für mich vielleicht eine Sache von 30 Minuten gewesen, so war ich ja jeden Tag gute 3 Stunden dran.
Aber, nein die Ansage war „wir dürfen das nicht - das müssen sie selber machen“. Und das nicht nur von einem Mitarbeiter, ich habe ja bei jedem Anruf gefragt wie man das rationeller gestalten könnte.

Hi Hans-Jürgen

Da keiner der hier mitlesenden deutschen Banker
protestiert hat, vermute ich, daß auch die Comdirekt die
Beträge von sich zurücküberweisen müßte, wenn Du den Auftrag
dazu gibst.

o.K. als deutscher Bänker lege ich ersteinmal fristgemäss
Protest ein :wink:

Danke schön :wink:
Ich finde die Unterschiede bei den Vorgangsweisen immer wieder sehr interessant und lehrreicht.

Da Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, ist ein
schriftlicher Auftrag des Kunden zur Rücküberweisung zwingend
nötig.

Bei uns auch. Das wäre aber in diesem Fall ja der Fall gewesen.
Aber ich sehe schon, daß das Problem/der Unwille wohl hauptsächlich daran lag, daß es sich um keine Bank handelt, bei der die Menschen am Telefon tatsächlich Ahnung von der Sache haben. Es sich also um keine Bankmitarbeiter mit entsprechender Ausbildung usw. handelt.

Gruß
Edith