Betrügereien von Mobilfunk-Provider

Hallo Zusammen,

wäre es zulässig, dass jemand ein Telefonat mitschneidet, wenn der Gesprächspartner angekündigt hat, es ebenfalls mitzuschneiden?

Hintergrund ist folgender:

Jemand wird ständig mit Werbe-/Spam-Anrufen von einem Sub-Unternehmen genervt, das ein großer deutscher Mobilfunk-Provider (z.B. Telekom AG) beauftragt hat, ominöse Optionspakete zu verkaufen. Dieses Unternehmen (arbeitet auf Provisionsbasis) geht unter Anderem her und behauptet Wissen über das Telefonverhalten des Kunden zu haben und will dieser Person, aus diesem Grund, entsprechende Optionspakete andrehen, die dann angeblich Telefonkosten sparen sollen. Das ist definitiv gelogen, denn die Weitergabe solcher Kundendaten wäre höchst illegal und es handelt sich ja nicht um den Provider selber. Das fiktive Gespräch würde dann mit eben dieser Sprachaufzeichnung enden, um so den neuen Vertrag für dieses Optionspaket zu besiegeln.

Jetzt, nachdem der fiktive Kunde das System durchschaut hat, möchte er das Ende des Gesprächs ebenfalls (aber heimlich) mitschneiden und den Inhalt der Unterhaltung so lenken, dass der Betrug darin festgehalten wird. Anschließend möchte er den Mobilfunk-Provider mit diesen Vorwürfen konfrontieren, mit einer fristlosen Kündigung des Vertrags (wgn. Betrugsversuch) drohen und ggf. eine Anzeige erstatten.

Zur Erinnerung:

Das Gespräch würde in diesem Fall von beiden Seiten aufgezeichnet! Allen ist klar, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Der Verkäufer weiß aber nicht, dass der Kunde ebenfalls mitschneidet.

Wie könnte eine solche Geschichte enden?

Gruß Kai.

Hallo,

zwischen der Aufzeichnung des Telefonates und der Hinweis des anderen Telefonteilnehmers, ebenfalls aufzeichnen zu wollen, ist doch ein großer Unterschied, denn der einze zeichnet auf, und der andere noch oder überhaupt nicht.

Zudem fehlt hier die Beweislage, dass der andere Teilnehmer der Aufzeichnung zugestimmt hat.

Nach StGB ist nicht nur der Betrug, sondern auch der versuchte Betrug strafbar, wobei „mitgeschnittene Telefonate“ zum Zwecke des Erreichens einer Vertragsauflösung auch als Nötigung oder versuchte Nötigung strafbar ist.

Wann kann da nur abraten,…

lG

wobei „mitgeschnittene Telefonate“ zum Zwecke
des Erreichens einer Vertragsauflösung auch als Nötigung oder
versuchte Nötigung strafbar ist.

schwachsinn. schon mal was von dieter nuhr gehört?

Wenn man sich die Netiquette einmal durchgelesen hat, wird man höflichst aufgefordert, beleidigende Äußerungen zu unterlassen, dazu gehört auch „Schwachsinn“.
Es geht hier zudem nicht um Dieter Nuhr sondern um § 201 StGB.
Der Höfliche:wink:

Wenn man sich die Netiquette einmal durchgelesen hat, wird man
höflichst aufgefordert, beleidigende Äußerungen zu
unterlassen, dazu gehört auch „Schwachsinn“.

die beleidigung wäre gewesen „du bist schwachsinnig“. schwachsinn als das zu bezeichnen, was er nunmal ist, fällt unter ‚die wahrheit aussprechen‘.

Es geht hier zudem nicht um Dieter Nuhr sondern um § 201 StGB.

und da steht was genau über nötigung?

Hi,

zwischen der Aufzeichnung des Telefonates und der Hinweis des
anderen Telefonteilnehmers, ebenfalls aufzeichnen zu wollen,
ist doch ein großer Unterschied, denn der einze zeichnet auf,
und der andere noch oder überhaupt nicht.

Hast Du den Ursprungspost überhaupt gelesen?

Gruß S

Bitte!
Könnte mal jemand eine nomale Antwort geben?

wäre es zulässig, dass jemand ein Telefonat mitschneidet, wenn
der Gesprächspartner angekündigt hat, es ebenfalls
mitzuschneiden?

nein.
mitschneiden geht nur mit erlaubnis des anderen teilnehmers. und wenn der selber mitschneidet, heißt das noch lange nicht, dass er mit einem weiteren mitschnitt einverstanden ist.
lies:
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Der Verkäufer wird 2x fragen ob der Kunde damit einverstanden ist, 1x während das Band läuft, 1x logischerweise davor. Eine einfache Gegenfrage des Kunden, ob der Verkäufer ebenfalls einverstanden ist, sollte die Sache doch deckeln? Dass es um eine Aufzeichnung geht, ist ja beiden klar.

Was gaebe es denn sonst so für Möglichkeiten in einen solchen Fall erfolgreich vorzugehen (als Kunde)?

Gruß Kai

Der Verkäufer wird 2x fragen ob der Kunde damit einverstanden
ist, 1x während das Band läuft, 1x logischerweise davor. Eine
einfache Gegenfrage des Kunden, ob der Verkäufer ebenfalls
einverstanden ist, sollte die Sache doch deckeln? Dass es um
eine Aufzeichnung geht, ist ja beiden klar.

was genau soll denn dann die frage sein?

Was gaebe es denn sonst so für Möglichkeiten in einen solchen
Fall erfolgreich vorzugehen (als Kunde)?

was genau versteht der kunde unter ‚erfolgreich‘? und was genau will er denn mit einer eigenen aufzeichnung beweisen, was die andere aufzeichnung nicht enthält? und warum in aller welt macht er eigentlich irgendein, hier sogar ein zusätzliches, geschäft mit jemand, dem er sogar das fälschen von beweismitteln zutraut? und wie genau will der kunde eigentlich überhaupt irgendwas erreichen, wenn er sich im gesetz nicht mal im mindesten auskennt?

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Hallo,

Die Frage des Verkäufers würde folgendermaßen lauten:

„Sind Sie damit einverstanden, dass das Gespräch ab jetzt aufgezeichnet wird und somit als Beweis für das Zustandekommen eines Vertrages genutzt werden kann?“ -> Das ist eine gängige Praxis bei dem erwähnten Sub-Unternehmen!

Die Antwort des Kunden würde lauten:

„Ja natürlich! - SIND SIE AUCH EINVERSTANDEN?“

Auf den beiden Aufzeichnungen wird exakt das gleiche zu hören sein. Der einzige Unterschied ist, dass die „Kundenaufzeichnung“ nicht verschwinden wird, sobald Ärger wegen eines Betrugsvorwurfs aufkommt. Beiden Aufzeichnungen wird zu entnehmen sein, dass das Subunternehmen betrügt, da der Kunde das Gespräch steuern wird, ohne dass der Verkaufer das merkt.

Der Grund für diese Aktion könnte sein, das der Kunde schon fast 20 Jahre bei diesem Anbieter ist und sich nun, durch dessen Verhalten, Betrüger zu engagieren, sehr verarscht vorkommt und das zum Ausdruck bringen möchte. Und das so ausdrücklich wie´s nur eben geht!

Gruß Kai

Auf den beiden Aufzeichnungen wird exakt das gleiche zu hören
sein. Der einzige Unterschied ist, dass die
„Kundenaufzeichnung“ nicht verschwinden wird, sobald Ärger
wegen eines Betrugsvorwurfs aufkommt.

ich sag’s ja: du hast das ganze nicht verstanden. die aufzeichnung dient als beweis dafür, dass überhaupt ein vertrag vorliegt. kein aufzeichnung - kein vertrag. ganz einfach. also wird sie auch nicht verschwinden, weil dann der anrufer genau gar nichts in der hand hat, um seine kosten bezahlen zu lassen.

Beiden Aufzeichnungen
wird zu entnehmen sein, dass das Subunternehmen betrügt, da
der Kunde das Gespräch steuern wird, ohne dass der Verkaufer
das merkt.

na, wenn’s spass macht…

vielleicht mal informieren, was betrug eigentlich ist?

Oh ich denke schon das ich Dinge verstehe, die ich selber schreibe!

Jetzt nenn Du mir aber mal einen vernünftigen Grund, warum der Verkäufer, der ja nach dem Gespräch weiß, dass auf dem Band verfängliche Aussagen sind und im Endeffekt keinerlei Zusagen bezüglich des Kaufvertrages, dieses NICHT löschen würde!?

Du stellts in Frage, dass das ein Betrugsversuch wäre. Hältst Du die Vorgehensweise des Verkäufers für normal und rechtens?

Gruß Kai

warum fragst du eigentlich, wenn du nur genau eine antwort akzeptierst - deine?