Hallo,
ich habe eine frage im bereich selbständigkeit.
Kann ein auftraggeber seine shulden nach dem diensleitunsgverhältness beendigung( Schriftlich mit genaue Datum ) Von sein ehmaliger service partner einfach nicht zahlen(Kein zahlungs nachweis Überweisung,Bar oder so.) und als wiederspruch gegen Zentrale Mahnbescheid nur das schrifliches Aufhebungsvertrag steht drauf( 1.ab dieser Datum beendet sich dienstleistungsverhältness 2.die beiden sich einigt keine anspruche aus diesem vertrag mehr besteht.)kein rechnungs Nr.kein Betrag draufsteht mündlich gesagt werd bezahlt naturlich. vorliegen .was ist met dem forderungen vor dieser datum aus dieser Vertrag?für mehr info,Der auftragnehmer hat sich selber gekündigt weil der auftraggeber hatte zahlungs probleme. seit letztes jahr immer spät bezaht ca.zwei monaten als in vertrag steht.Danke schön
Gibt es die Frage auch in verständlicher Version?