Betrug?

Hallo Leute

Wie ist so etwas möglich?

http://cgi.ebay.de/Ungeoeffnetes-Postpaket_W0QQitemZ…

Also meiner Meinung nach verarscht der die Leute. Das man nicht abgeholte Koffer ersteigern kann leuchtet mir ja noch ein. Aber bei Paketen ist das doch schwer möglich. Der Empfänger sowie Absender steht doch fest. Also was meint Ihr?

Gruß Stefan

Hallo!
Ich denke auch,das der einen über den Löffel ziehen will.
Denn: „Um dem Datenschutz gerecht zu werden, entfernen wir die Adressaufkleber !!!“

Aber warum Adressaufkleber entfernen ? Da seh ich doch,woher das Paket kommt!
Ich glaube,der verkauft die Bieter für dumm!
MfG Steffen

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Hi

Wie ist so etwas möglich?

http://cgi.ebay.de/Ungeoeffnetes-Postpaket_W0QQitemZ…

Also meiner Meinung nach verarscht der die Leute.

Ja ziemlich wahrscheinlich ^^
Zumal der auch noch neu ist.
Wer da mitbietet wird seine Gründe haben oder ist einfach nur blöd ^^

Unzustellbare Postsendungen verbleiben beim Spediteur.
Wenn es seine eigenen Pakete waren die unzustellbar zurückkamen weiß er wohl am besten was drin ist :wink:

Früher sollte man noch immer nen Zettel mit Anschrift ins Paket legen, falls Adressen äußerlich nichtmehr lesbar (durch Wasser). Wenn weder an Empfänger noch Absender zustellbar, öffnet die Post solche (unanbringliche) Pakete. Denke das ist heute immernoch so.
Wenn kein Eigentümer durch den Inhalt ermittelt werden kann, lagert die Post es ne Weile und geht danach aber in den Besitz der Post über.

Ich glaub die versteigert es dann wenn irgendwie wertvoll.
Erinner mich als ich mal nen Paket ins Ausland sendete gabs ne Klausel ob ich das Paket zurück haben will wenn unzustellbar, oder ob der Inhalt versteigert werden kann XD

MfG
Lilly

Hallo,

ob diese spezielle Auktion nun ohne Schummelei (= der VK weiß genau was drin ist) abläuft, vermag ich nicht zu sagen. Aber im Prinzip werden nicht zustellbare Pakete durchaus versteigert, und zwar in regelmäßigen Abständen von der Post selbst. Wenn Pakete aufgrund unvollständiger/unleserlicher/falscher Angaben des Absenders und der Adresse nicht zugestellt werden können, werden sie für eine bestimmte Frist aufbewahrt und dann ungeöffnet versteigert.

Gruß,

Myriam

Hi

und dann ungeöffnet
versteigert.

Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den
Absätzen 2 bis 5 geregelten Weise an den Absender zurückgegeben
werden, ist DHL zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger
Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw.
Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht
zumutbar, ist DHL nach Ablauf einer angemessen Frist zu deren
Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. DHL darf
Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn
Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung
verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im
Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 kann DHL sofort vernichten.
https://www.dhl-servicevereinbarung.de/downloads/AGB…

Frag mich wie die dann unverwertbares Gut ermitteln ohne zu öffnen =)
Verdorbenes riecht man evtl.

MfG
Lilly

Hallo Stefan,
ob der Verkäufer weiss was in den Paketen ist kann sicher hier niemand sagen, aber ungesetzlich ist das nicht.
Die Post (DHL) und auch andere Paketdienste versteigern schon mal Sendungen.
Ich kenne aus Erfahrung Sendungen bei denen kein Absender draufsteht (kommt erstaunlich oft vor). Oder aber Absender und Empfänger sind unleserlich. Oder es ist jetzt zum Beispiel eine Nachgebühr drauf oder der Empfänger verweigert aus anderen Gründen die Annahme, so lagern diese Pakete erstmal. Nun kann aber der Paketdienstleister die Pakete nicht unendlich lange lagern, also werden sie versteigert.
Und ich kann dann natürlich diese Pakete auch bei Ebay anbieten.
Gruss Sebastian

Hallo,

und dann ungeöffnet
versteigert.

Frag mich wie die dann unverwertbares Gut ermitteln ohne zu
öffnen =)
Verdorbenes riecht man evtl.

bei der Deutschen Bahn wird es so gehandhabt: Koffer werden übrigens vorher auf offene Lebensmittel, Rauschgift, Waffen, Sprengstoff, Bargeld und nasse Sachen hin untersucht. Solche Inhalte werden dann entfernt.
(http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050407/b_…)
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das so auch bei Paketen gehandhabt wird. Wird bei Paketen sogar noch öfter passieren, als bei Koffern, dass Lebensmittel, Drogen, Geld oder vielleicht Medikamente enthalten sind. Und bevor die Post dann ein Paket mit mehreren Kilo Heroin oder Sprengstoff versteigert wird sicherlich erst kontrolliert, was in den Paketen so drin ist.

Grüße,
Sue

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Hallo,

verarschen ja, betrügen nein. Er verkauft die Leute eben für dumm. Aber Betrug ist nirgendwo sichtbar.

Wenn nicht abgeholte Pakete, Gepäckstücke, o.ä. verkauft werden, dann kann das durchaus in Ordnung sein - z.B. dann, wenn der Beförderer sich im Vertrag mit seinem Auftraggeber (d.h. meist dem Absender) das Recht vorbehalten hat, die Ware/das Gepäckstück bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu verticken. Wenn es so eine (wirksame) Vereinbarung gibt und auch alle Voraussetzungen für die Veräußerung, die der Vertrag vorsieht, gegeben sind, dann müßte das i.d.R. in Ordnung sein.

Bei einer Privatperson, die ein Paket verkauft, das nicht an sie gerichtet ist und auch nicht von ihr selbst stammt, bin ich mir aber ziemlich sicher, dass es eine solche Vereinbarung mit dem Berechtigten nicht gibt. Ohne das jetzt näher geprüft zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die Veräußerung mit einiger Wahrscheinlichkeit

  • im Verhältnis zum Eigentümer Unterschlagung sein kann, weil der Verkäufer sich durch den Verkauf vorsätzlich Eigentümerrechte anmaßt, ohne Eigentümer zu sein;

  • im Verhältnis zum Ersteigerer Betrug sein kann, weil der Verkäufer den Ersteigerer nicht darüber aufklärt, dass er ihm gar kein Eigentum an dem Päckchen verschaffen kann (auch nicht gutgläubig, wenn der Käufer überblickt, dass der Verkäufer weder Eigentümer noch zum Verkauf berechtigt ist), der Käufer für seinen Kaufpreis also keinen Gegenwert erhält;

  • dem Käufer als Hehlerei auf die Füsse fallen kann.

Stop.
Hi,

Bei einer Privatperson, die ein Paket verkauft, das nicht an
sie gerichtet ist und auch nicht von ihr selbst stammt, bin
ich mir aber ziemlich sicher, dass es eine solche Vereinbarung
mit dem Berechtigten nicht gibt. Ohne das jetzt näher geprüft
zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die Veräußerung mit
einiger Wahrscheinlichkeit

  • im Verhältnis zum Eigentümer Unterschlagung sein kann, weil
    der Verkäufer sich durch den Verkauf vorsätzlich
    Eigentümerrechte anmaßt, ohne Eigentümer zu sein;

Stop. Ich ersteigere ein oder mehrere Pakete bei der Post rechtmässig.
Dann kann ich rechtmässig erworbenes Eigentum natürlich auch bei Ebay verkaufen.
Mit Vereinbarung hat das nichts zu tun. Ich verschicke ein Paket mit einem Versanddienstleister und erkenne seine AGB an.
Wenn diese bei Unzustellbarkeit und fruchtlosen Versuchen der Rücküberführung an mich die Versteigerung vorsieht ist somit klar das ich dann in die Röhre schaue.

  • im Verhältnis zum Ersteigerer Betrug sein kann, weil der
    Verkäufer den Ersteigerer nicht darüber aufklärt, dass er ihm
    gar kein Eigentum an dem Päckchen verschaffen kann (auch nicht
    gutgläubig, wenn der Käufer überblickt, dass der Verkäufer
    weder Eigentümer noch zum Verkauf berechtigt ist), der Käufer
    für seinen Kaufpreis also keinen Gegenwert erhält;

Natürlich kann er ihm Eigentum verschaffen. Das Paket wurde rechtmässig bei der Post ersteigert, das Eigentum ging auf den Käufer über. Was der jetzt damit macht ist seine Sache.

  • dem Käufer als Hehlerei auf die Füsse fallen kann.

Nur sofern das Paket nicht rechtmässig von der Post ersteigert wurde.

Gruss Sebastian

Ich ersteigere ein oder mehrere Pakete bei der Post
rechtmässig.

Wenn man rechtliche Schlußfolgerungen diskutieren will, muß man das auf der Grundlage einunddesselben Sachverhalts tun, sonst kann nur Unsinn dabei herauskommen. Und von Fällen, in denen jemand etwas verkauft, was er seinerseits rechtmäßig erworben hat, habe ich nicht gesprochen (warum auch, an solchen Fällen ist ja „nichts dran“).

Im übrigen kann zwar jeder, der ein Auto rechtmäßig erworben hat, dieses natürlich auch wirksam weiterverkaufen. Aber nicht jeder, der ein Auto verkauft, muß es deshalb auch seinerseits ordentlich erworben haben …

Hi,

Wenn man rechtliche Schlußfolgerungen diskutieren will, muß
man das auf der Grundlage einunddesselben Sachverhalts tun,
sonst kann nur Unsinn dabei herauskommen. Und von Fällen, in
denen jemand etwas verkauft, was er seinerseits rechtmäßig
erworben hat, habe ich nicht gesprochen (warum auch, an
solchen Fällen ist ja „nichts dran“).

Trotzdem hast Du geschrieben:

Bei einer Privatperson, die ein Paket verkauft, das nicht an sie gerichtet ist und auch nicht von ihr selbst stammt, bin ich mir aber ziemlich sicher, dass es eine solche Vereinbarung mit dem Berechtigten nicht gibt. Ohne das jetzt näher geprüft zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die Veräußerung mit einiger Wahrscheinlichkeit

  • im Verhältnis zum Eigentümer Unterschlagung sein kann, weil der Verkäufer sich durch den Verkauf vorsätzlich Eigentümerrechte anmaßt, ohne Eigentümer zu sein;

  • im Verhältnis zum Ersteigerer Betrug sein kann, weil der Verkäufer den Ersteigerer nicht darüber aufklärt, dass er ihm gar kein Eigentum an dem Päckchen verschaffen kann (auch nicht gutgläubig, wenn der Käufer überblickt, dass der Verkäufer weder Eigentümer noch zum Verkauf berechtigt ist), der Käufer für seinen Kaufpreis also keinen Gegenwert erhält;

Daraus lese ich das es wegen der fehlenden Vereinbarung rechtswidrig wäre. Und das ist eben falsch. Das hat nichts damit zu tun ob ich mit dem Absender oder Empfänger eine Vereinbarung habe, wenn ich ein Paket bei der Post ersteigere.
Wenn ich ein Paket ersteigere interessieren mich irgendwelche Vereinbarungen nicht. Mit Unterschlagung des Pakets hat das auch nicht Ansatzweise was zu tun. Der Absender akzeptiert die AGB der Post. Danach hat diese unter gewissen Umständen eben das Recht das Paket zu verwerten. Wenn jemand überhaupt etwas unterschlagen würde, dann die Post. Deine Begründung, warum das Unrechtmässig sein sollte ist somit also nicht nachvollziehbar.
Um bei Deinem Autobeispiel zu bleiben:
Wenn ich beim Händler ein Auto kaufe interessieren mich die Vereinbarungen von Vorbesitzer und Händler auch nicht die Bohne.
Gruss Sebastian

Um dem munteren Aneinandervorbeireden ein für allemal ein Ende zu setzen:

  1. Wenn die Post, DHL, UPS oder sonstwer ein Päckchen in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen (einschl. AGB), die sie mit dem Absender haben, vertickt, dann haben die Post, DHL, UPS bzw. der sonstwer kein Problem mit dem Staatsanwalt.

  2. Wenn jemand ein Päckchen in diesem Rahmen von der Post, DHL, UPS oder dem sonstwer kauft und es anschließend weiterverkauft, dann hat auch dieser jemand kein Problem mit dem Staatsanwalt.

  3. Aber nicht jeder, der ein Päckchen weiterverkauft, hat es von der Post, DHL, UPS oder dem sonstwer erlangt. Und DIESER jemand hat dann unter Umständen ein Problem mit dem Staatsanwalt.

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Kurz und treffend
Hi,
richtig. Einfach und treffend zusammengefasst.
Besser hätte ich es auch nicht sagen können.
Gruss Sebastian