Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
ein Monteur soll eine Heizung reparieren, notiert auf seinem Arbeitsbericht nachher Anfahrt und Arbeitslohn für 2 Stunden. Den Arbeitsbericht unterschreibt der Auftraggeber natürlich.
Im Nachhinein kommt der Auftraggeber aber dahinter, dass die Arbeit nur 15 min. gedauert hat. Die restliche Zeit hat der Monteur einfach Zeit geschunden und hat vollkommen sinnlose Tätigkeiten durchgeführt.
Nehmen wir an, der Auftraggeber kann wirklich weweisen, dass die eigentliche Arbeit nur 15 min. gedauert hat.
Darauf angesprochen, gibt der Monteur das auch zu und sagt, dass sein Chef ihn dazu zwingt, hätte sonst Leerlauf gehabt, Wartezeit bis zum nächsten Termin.
Da aber der Chef nicht einsieht, dass die Rechnung gekürzt wird, was kann man hier unternehmen?
Läuft so eine Sache nicht letztendlich sogar unter Betrug?
Grüße
Holygrail
Da aber der Chef nicht einsieht, dass die Rechnung gekürzt
wird, was kann man hier unternehmen?
Nicht bezahlen, dann Handwerkskammer, ggf. Innung, notfalls Anwalt.
Hallo,
Läuft so eine Sache nicht letztendlich sogar unter Betrug?
aber sicher.
Aber wer macht sich hier strafbar? Chef, Angestellter oder beide?
Mein Tipp wäre, Angestellter begeht Betrug, Chef Anstiftung zum Betrug? Liege ich da richtig?
Gruß
Holygrail
Hallo,
Aber wer macht sich hier strafbar? Chef, Angestellter oder
beide?
Mein Tipp wäre, Angestellter begeht Betrug, Chef Anstiftung
zum Betrug? Liege ich da richtig?
egal. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft. Wenn man den Vorgang der Staatsanwaltschaft bekannt gibt, wird diese die weiteren Ermittlungen aufnehmen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Aber wer macht sich hier strafbar? Chef, Angestellter oder
beide?
Mein Tipp wäre, Angestellter begeht Betrug, Chef Anstiftung
zum Betrug? Liege ich da richtig?
egal. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft. Wenn man den
Vorgang der Staatsanwaltschaft bekannt gibt, wird diese die
weiteren Ermittlungen aufnehmen.
Nein, ist mir nicht egal. Ich möchte hier wirklich wissen, wer belangt werden kann. Es geht hier genau um die Frage.
Gruss
Holygrail
Hallo,
Aber wer macht sich hier strafbar? Chef, Angestellter oder
beide?
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also der Angestellte.
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Und auch der Chef.
Gruß
S.J.
Also der Angestellte.
Und auch der Chef.
Das beantwortet es, Danke!
Holygrail