Betrug

Liebe/-r Experte/-in,Hallo habe bei ebay einen motor verkauft der sowohl optisch als auch technisch in einwandfreiem zustand war verkäufer behauptet nun das gegenteil und hat eine anzeige gegen mich erstattet worauf ich eine aussage bei der polizei machen musste was ich auch getan habe ebenfalls habe ich einen zeugen angegeben der zusammen mit mir an dem motor gebastelt hat nach ca. 8 wochen kam erneut ein brief diesmal vom gericht mit einem strafbefehl und der zahlungsaufforderung in höhe von 963,50 euro. meine frage dazu ist nun: der käufer kann in der zeit mit dem motor sonst was angestellt haben und ist so ein urteil ohne gerichtsverhandlung rechtens? es steht praktisch aussage gegen aussage wieso muss ich diesen betrag bezahlen ich bin mir keiner schuld bewusst ausserdem stand in meiner auktion das ich privatverkäufer bin und keinerlei garantie und gewährleistung gebe und schließlich dieser simson motor auch schon locker 25 jahre alt ist der artikel wurde übrigens für 135 euro verkauft. ich verstehe nicht wieso ich eine strafe bezahlen muss wer kann denn beweisen wer von beiden recht hat ist mir zu hoch das ganze und weis im moment leider nicht wie ich fortfahren soll danke schon mal im vorraus auf antwort. mfg

Sorry aber da kann die nur ein Anwalt die Richtige Antwort geben.
Viel Glück
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo…wenn du dir sicher bist, daß du alle Angaben richtig in der Artikelbeschreibung angegeben hast, muss der andere beweisen, daß der Artikel grob von der Beschreibung abweicht.
Der Käufer braucht stichhaltige Beweise, daß ein Betrug stattfand.
Dies kann nur ein Gutachter - Anwalt -Gericht entscheiden.
Alternativ könnte man auch aus Kullanz diesen Motor zurücknehmen, um größere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ungeprüfte oder verschlissene technische Geräte sollte man sicherheitshalber als Ersatzteilspender oder Bastlerware beschreiben/anbieten.
Auf ein Anwaltsschreiben und einer Anzeige sollte man unbedingt Stellung nehmen und wahrheitsgemäß antworten.
Das Maximale was passieren könnte , wäre ein Vergleich ,wobei sie max das Geld zurückgeben müssten , im Tausch des Artikels.
Die Verfahrenskosten trägt der Kläger.

Hallo Kriepel,

ich war im Urlaub, deshalb antworte ich erst jetzt.
Also ein Strafbefehl ist eine einfasche Möglichkeit ein Verfahren ohne Verhandlung abzuschließen. Selbnstverständlich kannst du innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Es wäre wichtig zu wissen, ob der Motor irgendwie gutachterlich untersucht worden ist. Sollte hier wirklich Aussage gegen Aussage stehen, finde den Strafbefehl ungerecht, denn es heißt „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den „Angeklagten“.
Gruß, Michael

Das ist ein Fall für einen Anwalt, mein Guter.
Denn diese Zahlungsaufforderung kommt von der Staatsanwaltschaft, die den angeblich gehörnten mehr glauben schenkt, als dir.
Bei der Polizei hättest du besser nix gesagt, denn dann hättest du noch gelegenheit gehabt, deine Sicht einem unabhängigen Richter vorzutragen. Der Staatsanwalt sieht die Dinge nämlich meistens exakt so, wie die Polizei es schildert.
Willkommen in der Bananenrepublik.

Ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort.
Ab zum Anwalt.
Viel Erfolg,

Benedikt