Betrug

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich versuche mich kurz zu fassen.
2003 unterschrieben wir einen Mietvertrag für ein Reihenhaus mit mündlicher Option späterer Kauf.Der Vermieter hatte nichts dagegen.parallel zu unserem Reihenhaus steht sein zweites Haus. Zu unserem Haus gehört ein Schuppen.Als wir einzogen,merkten wir, das das Haus einige Schäden aufwies, welche der Eigentümer dann abstellte. Seit dem an hat er nichts mehr
getan.Auf Grund der günstigen Warmmiete haben wir uns auch nicht weiter beschwert und das Haus wie unser eigens gepflegt.Sanitär ausgewechselt, renoviert,neue Küche u.s.w.Betriebskosten bekamen wir die ganzen Jahre nie. 2006 stellten sich dann Mängel ein, wenn man im Bad den Lichtschalter bedient, geht im Büro der Computer aus, im Dachgeschoß reißen die Wände, trotz Mängelbekanntgabe durch Telefonate, blieb
alles so und wir zahlten weiter. 2006 wollten wir das Haus erwerben, wobei er keine Antwort gab.Seid 2008 haben wir nur noch lauwarmes Waser und die Heizung werden auf 5 im Erdgeschoss warm und in der ersten Etage in den Kinderzimmern im Dachgeschoß passiert nichts mehr.Auch dort reagierte er nicht.Wir wollten Ihn dann auch nicht ärgern, und entlüfteten
selbst um den Schaden in Grenzen zu halten. Anfang 2009 kamen dann Käfer durch die Terrasse in die Wohnstube und wir :stellten komplett nasse Wände fest, Tapete ist dort nicht mehr
möglich und der Rest der Tapete ist schwarz angelaufen.Wir bezahlten trotzdem weiter.In dem anderem Haus wohnte Mietnomaden und auf Grund der hohen Kosten, welche unser
Vermieter gehabt hätte, erklärte ich mich bereit das Haus von
Unrat und allem zu befreien und dieses Haus gegen 3 Mieten zu malern.:Nach 3 Monaten war das andere Haus bezugsfähig und ich bot ihm an, dieses für ihn zu veräußern, er freute sich und der Verkaufspreis sollte 110.000,00 € betragen.Ich verkaufte es 2010 für 120.000,00€ mit der Vereinbarung, das er 5000€ uns
für den Verkauf auszahlt.Ich stellte dann das Haus bei
Immbolienscout ein und hatte ganz schnell extrem viel Arbeit mit Interessenten. Welche jetzt bei ihrem Notar waren und feststellten, das mein Vermieter lediglich vorgemerkt im :Grundbuch steht und garnicht verkaufen konnte.Seit dem an bin ich total sauer auf ihn und meine das dies betrug ist, denn auch unser Haus war nicht veräußerbar. Er schrieb mir dann,
wir sitzen im selben Boot. In unserem Haus verteilte sich nun schon Schimmel, ich ihn wieder angerufen und gutachter bestellt, welcher nur dem Vermieter Auskunft erteilen durfte und uns als Mietern nicht. Also unser Haus Mängel ohne ende,von dem Nachbarhaus hatte ich nun immer noch den Schlüssel und unser Vermieter kümmerte sich um nichts.( schwer beschäftigter Unternehmer )
Jetzt kümmerten wir uns dann seit Mai 2009 um zwei Häuser, mit Rasen mähen, lüfte usw. und ohne einen cent von ihm zu sehen.Jetzt reichte es uns und auf Grund der Mängel im Haus
bei uns und der Arbeit im anderem Haus behielten wir 3 Mieten im Jahr ein,normalerweise hätten wir auf Grund unserer Schäden 58% monatlich einbehalten müssen. Er reagierte nicht. ende 2011 wollte er das ich das Haus dann nochmal verkaufe und dies tat ich dann, da ich ja auch die 5000€ mal sehen wollte. Jetzt ist das Haus fast verkauft, er muß nur noch seine Vormerkung
löschen lassen aber das geld möchte er uns nicht auszahlen,jetzt will er uns rausschmeißen ???
Ich übelege ihn anzuzeigen, wegen betrug ?

Hallo ,

eines vorweg - anzeige wegen Betrug bringt gar nichts (das verfahren würde eingestellt werden ).Gibt es eine schriftliche vereinbarung bezüglich der 5000€?

was die mängel am haus angeht - da würde ich mich an einen mieterverein wenden ( ca 15 € einmalige anmeldegebühr und ca 70 € jahresgebühr) die haben die rechtliche handhabe den vermieter um beseitigung der mängel zu bewegen --notfalls auch vor gericht …

was die anderen probleme angeht …solltet ihr euch definitiv an einen rechtsanwalt wenden.

gruss nancy

Ja die schrieftliche Vereinbarung gibt es. Mir kann trotzdem niemand erzählen, das ein Eigentümer nicht weiß, ob er Eigentum besitzt. Er wollte bestimmt nur billig sein Haus renoviert haben.

Vielen Dank für die Antwort

ok,

wenn es eine schriftliche vereinbarung gibt …dann solltest du mit den unterlagen zum rechtanwalt gehen , , solltest du die finanziellen mittel dafür nicht haben …geht das trotzdem :

mach dir einen termin bei anwalt …beim erstberatungsgespräch wirst du ihn ja erzählen müssen weswegen du bei ihm bist …das erstberatungsgespräch muss man in der regel selbst gezahlen --aber !!!
das ganze kann auch über einen beratungsgutschein laufen …du musst dem anwalt nur offen legen welche einkünfte du hast …er wird dann einen antrag beim gericht stellen …somit ist das gespräch erstmal kostenlos …alles weiter würde dann über die prozesskostenbeihilfe laufen …wenn du den prozess gewinnst muss eh der vermieter für alle kosten aufkommen !

natürlich könntest du auch anzeige erstatten bei der polizei „arglistige täuschung und betrug“ allerding ermittelt die polizei nur oberflächlich und legt die strafanzeige dem staatsanwalt vor -dieser wiederum entscheidet ob der fall eingestellt wird oder vorm richter landet ( diese variante hat aber selten erfolg ) daher solltest du den weg über einen anwalt gehen und über das zivilrecht klagen …dann gehts in jedem fall vor gericht !

und bei der masse an vorfällen die du beklagst kann es sein das ein anwalt eine sogenannte stufenklage einreicht …also dann wird alles schritt für schrit verhandelt (mietmängel ,schadenersatz für renovierungs kosten ,und die strittigen 5000€ verkaufsprovision)

normalerweise sollte man wissen was einem gehört oder nicht …und wenn im grundbuch „vorgemerkt“ steht dann ist er scheinbar noch nicht der rechtmässige eigentümer des hauses --grundbucheinträge sind notariell beglaubigt – entweder der vermieter lässt das umgehend ändern !

Andererseits wird es schwierig was den verkauf des hauses angeht …den du könntest dich auch strafbar machen …eben weil es nicht dein eigentum ist und die besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind .

also ab zum anwalt ,und am besten noch zum notar (dort könntest du dich informieren lassen was es mit dem „vorgemerkt“ auf sich hat …und wie sich das auf einen erventuellen verkauf auswirken kann) .

lieben grus nancy

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danke für die liebe antwort, ich hätte mich wenn dann eh selbst mitangezeigt, obwohl ich das bis dato ja nicht wußte.war schon ein hammer als die käufer den grundbucheintrag angefordert haben, ich bin gespannt was jetzt mit den käufern passiert, er hat 5 wochen frist laut notarvertrag, das grundbuch auf vordermann zu bringen, das die käufer unbeschwert reinkommen. ich fühle mich regelrecht verarscht.( entschuldigung )

das du dich verarscht, betrogen,ausgenutzt und getäuscht fühlst ist völlig verständlich …dafür musst du dich auch nicht entschuldigen.

was mit den käufern passiert kann man nur mutmassen …vielleicht springen sie vom kauf ab ,anderenfall könnte die bank auch ein strich durch die rechnung machen …den wenn das haus finanziert wird über die bank wollen die banken ja meist einen auszug aus dem grundbuch als sicherheit haben …und da wirds schwierig wenn der „eigentümer“ die 5 wochen frist verstreichen lässt und nichts ändert … das sollte dann aber nicht dein problem sein.

was einen eventeullen rausschmiss angeht -selbst da brauchst du dir erstmal keine sorgen machen warum??
ihr habt euer haus 2003 gemietet und wohnt bald 10 jahre darin …da ist eine kündigung nicht so einfach …

es muss ein driftiger grund angegeben werden wie zb. Eigenbedarf …und selbst diese kündigung wäre nicht rechtens …denn wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigen will und ihr widersprecht dem ganzen --muss der vermieter den eigenbedarf begründen ,

ein grund für eigenbedarf wäre zb. das mietobjekt ist behindertengerecht ausgestattet ,nun ist der vermieter oder die ehefrau zb durch unfall behindert (rollstuhl oder ähnliches) und möchte nun aufgrund der behinderung das mietobjekt selber nutzen …dann ist eine kündigung mit kündigungsfrist gerechtfertigt und ok.

das heist der vermieter kann euch nicht kündigen …zumal er ja auch noch das andere haus hätte.

kündigung wegen einbehaltener miete ist auch nicht möglich da ihr die miete ja einbehalten habt wegen der ganzen mängel im haus -als beweis gibt es ja noch das gutachten welches ihr erstellen lassen habt !!

auch wenn du jetzt den weg über den rechtsanwalt gehen möchtest - selbst das ist kein grund für eine kündigung !!!

!! Kündigungsfrist laut neuem Mietrecht besträgt in Eurem Fall 9 Monate!!!

nichts für ungut aber bleibt standhaft und lasst euch nicht einschüchtern er kann euch nichts :smile:

so nun wünsch ich dir viel erfolg ,solltest du noch fragen haben meld dich einfach

(sorry das ich das thema noch ein wenig ausgeführt habe …aber ich habe in meinen ersten antworten vergessen auf deine frage zur kündigung einzugehen — das wichtigste ist das du dir immer vor augen hälst das mieter mehr rechte haben als vermieter …leider wissen das die wenigsten den solbald sie das wort rausschmiss oder kündigung hören geben sie kleinbei …kämpfen lohnt sich aber !!!)

lieben gruss nancy

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du bist ein echter schatz,er muß jetzt binnen 4 wochen das grundbuch bereinigen, das heißt der eigentliche eigentümer muß raus, er als vorgemerkter muß raus weil die neuen käufer wollen ja rein. die haben das geld auf ein anderkonto überwiesen und erst wenn sie als eigentümer drinn stehen, dann bekommt er das geld. ich denke aber das das so schnell nicht gehen wird und die neuen käufer sind auch ganz liebe, die haben im notarvertrag vereinbart, wenn er binnen der 4 wochen das nicht bereinigt, hat er die notarkosten zu tragen. und ich gehe davon aus, das die ihn dann 100%-tig anzeigen.und ich sage dir, hätten wir hier nicht soviel investiert, dann wäre es mir auch egal.
sag mal wenn er lediglich vorgemerkter ist, dann darf er ja auch nur vermieten aber bauliche veränderung wird er nicht vornehmen dürfen ohne zustimmung des eigentlichen eigentümers, wenn man bloß wüßte, wer das ist. ich überlege ob ich morgen zum grundbuchamt fahre mit meinem mietvertrag und mal einsicht nehme, nicht das der unsere mieten einfach einbehalten hat, weil im dezember 2011 wollten erst banken und dann gutachter sich die beiden häuser anschauen und die hat unser vermieter definitif nicht beauftragt.

also,

natürlich darf der vorgemerkte vermieter ,bauliche veränderungen vornehmen im rahmen einer modernisierung die dem werterhalt oder werterhöhung des objektes dienen -das bedarf aber der zustimmung und vollmacht des eigentümers …ähnlich wie bei einer hausverwaltung !

die zukünftigen käufer haben das geld sicherlich auf ein treuhandkonto überwiesen …das ist nicht unüblich -das geld geht dann erst zum empfänger wenn die unterlagen alle komplett sind und wenn der notar die besitzverhältnise geklärt hat ,wenn die unterlagen dann alle in ordnung sind leitet der treuhänder das geld weiter!!!

das im dez.2011 banken und gutachter die häuser besichtigt haben …kann verschiedene gründe haben :

  1. die neuen käufer wollen das haus finanzieren …dazu muss der gutachter den verkehrswert (verkaufwert) prüfen …da das haus und grundstück als sicherheit für die bank dient …die schätzen somit das risko ab im falle wenn die käufer die raten nicht zahlen können und das objekt in die zwangversteigerung gehen würde!!

allerdings ist hierbei komisch und unüblich das die banken und gutachter beide häuser und gründstücke besichtigen wollten ,

das würde dafür sprechen das der vermieter irgendwo neu bauen tut oder einen grösseres darlehn für etwas anderes benötigt …auch hier wird dann überprüft wie wertvoll die sicherheiten sind .

oder der vermieter ist insolvent .dann kommen auch die banken (daher vermutlich auch der eintrag im grundbuch „vorgemerkt“ ,es kann durchaus sein das das haus quasi noch der bank gehört ) und gutachter um dem wert zu ermitteln (dann hätte der vermieter die möglichkeit beide objekte in eigener regie zu verkaufen …wenn das nicht funktioniert kommt der zwangsverwalter !

mit deinem mietvertrag zum grundbuchamt zu fahren -kannst du dir eigentlich sparen …den dieses amt hat nichts mit miete usw zu tun …vielmehr ist es eine riesige bibliothek /archiv wo sämtliche häuser und grundstück und deren Eigentümer gesammelt werden …

und selbst wenn er eure miete nicht weitergeleitet hat braucht euch das nicht zu jucken …ihr habt sie schliesslich bezahlt …die ämter fordern sich die offenen von dem vermieter …da bekommt ihr keine problem …das wäre dann nur sein mist !!!

gruss nancy

liebe nancy,

nun wollte ich mich bei dir melden und dir mitteilen, was ich gemacht habe.
letzte woche freitag war ich beim grundbuchamt. du wirst es nicht glauben, der eigentümer ist der in insolvenz gegangene bauträger, der vermieter ist lediglich vorgemerkter ohne auflassung, da er die verträge alle nicht unterzeichnet hat oder wie auch immer. der rechtspfleger kam dann und hat sich die ganze akte angeschaut und haarklein auseinandergenommen
der war genauso geschockt und hat sich nur gewundert, weshalb der bauträger ihn noch nicht rausgeschmissen hat als vorgemerkten.am samstag waren wir bei der polizei und haben anzeige wegen betrug erstattet, jetzt wird erstmal ermittelt, wem was gehört.wir sind total schockiert.ich habe den vermieter geschrieben, er möchte uns seine auflassung zeigen, bis jetzt keine antwort. der polizist fand das auch ein hammer.

natürlich darf der vorgemerkte vermieter ,bauliche
veränderungen vornehmen im rahmen einer modernisierung die dem
werterhalt oder werterhöhung des objektes dienen -das bedarf
aber der zustimmung und vollmacht des eigentümers …ähnlich
wie bei einer hausverwaltung !

die zukünftigen käufer haben das geld sicherlich auf ein
treuhandkonto überwiesen …das ist nicht unüblich -das geld
geht dann erst zum empfänger wenn die unterlagen alle komplett
sind und wenn der notar die besitzverhältnise geklärt hat
,wenn die unterlagen dann alle in ordnung sind leitet der
treuhänder das geld weiter!!!

das im dez.2011 banken und gutachter die häuser besichtigt
haben …kann verschiedene gründe haben :

  1. die neuen käufer wollen das haus finanzieren …dazu muss
    der gutachter den verkehrswert (verkaufwert) prüfen …da das
    haus und grundstück als sicherheit für die bank dient …die
    schätzen somit das risko ab im falle wenn die käufer die raten
    nicht zahlen können und das objekt in die zwangversteigerung
    gehen würde!!

allerdings ist hierbei komisch und unüblich das die banken und
gutachter beide häuser und gründstücke besichtigen wollten ,

das würde dafür sprechen das der vermieter irgendwo neu bauen
tut oder einen grösseres darlehn für etwas anderes benötigt
…auch hier wird dann überprüft wie wertvoll die sicherheiten
sind .

oder der vermieter ist insolvent .dann kommen auch die banken
(daher vermutlich auch der eintrag im grundbuch „vorgemerkt“
,es kann durchaus sein das das haus quasi noch der bank
gehört ) und gutachter um dem wert zu ermitteln (dann hätte
der vermieter die möglichkeit beide objekte in eigener regie
zu verkaufen …wenn das nicht funktioniert kommt der
zwangsverwalter !

mit deinem mietvertrag zum grundbuchamt zu fahren -kannst du
dir eigentlich sparen …den dieses amt hat nichts mit miete
usw zu tun …vielmehr ist es eine riesige bibliothek /archiv
wo sämtliche häuser und grundstück und deren Eigentümer
gesammelt werden …

und selbst wenn er eure miete nicht weitergeleitet hat braucht
euch das nicht zu jucken …ihr habt sie schliesslich bezahlt
…die ämter fordern sich die offenen von dem vermieter …da
bekommt ihr keine problem …das wäre dann nur sein mist !!!

gruss nancy

Einen wunderschönen guten Morgen ,

schön das du dich nochmal meldest,schön ist allerdings nicht das ich teilweise mit meinen vermutungen scheinbar richtig gelegen habe.

dann brauchst du dir auch keine sorgen um eine kündigung seitens des vermieters machen …den es gibt verschiedene arten von insolvenzen -privat/verbraucher insolvenz und die sogenannte planinsolvenz (für selbstständige) die der vermieter vermutlich durchläuft …dementsprechend muss der vermieter jede alle einkünfte offenlegen und davon werden die gläubiger bedient --miete sind regelmässige einahmen und somit darf der vermieter erstmal nicht unwillkürlich diese einnahmequelle versiegen lassen !

lieben gruss nancy

Hallo loriotpolitik,

meine Herren, ich dachte schon ich bin leidensfähig, aber das haut einem echt den Boden weg…!!

Also, da Sie leider gar nichts schriftliches in der Hand haben, braucht er Ihnen eigentlich nichts zu zahlen…Absprachen mündlicher Natur sind null und nichtig, es sei den Sie haben Zeugen die bei dem Gespräch dabei waren. (Bitte nicht Ehepartner, das wird vom Gericht nicht anerkannt!)

Ich kann Ihnen nur raten gehen Sie zum Deutschen Mieterschutzbund (DMB), der ist in jeder Stadt Deutschlands für einen da. Da stehen Ihnen diverse Anwälte zur Verfügung, und die werden Sie brauchen!! Sie zahlen nur den Mitgliedsbeitrag, haben aber (auch wenn es vor Gericht geht) meistens keine weiteren Kosten zu tragen.

Die Anzeige wegen Betruges können Sie bei der Polizei machen, aber sie wird wohl eher im Sande verlaufen!!
Tatsache ist, wenn Sie nichts schriftliches haben, könnte er Sie wegen der Mieteinbehaltung rausschmeissen. Ab 2 Monatsmieten Rückstand steht es jedem Vermieter zu Ihnen zu kündigen!
Das ist gesetzlich so fest gelegt!!

Das Sie mit dem anderen Haus die ganze Arbeit hatten seit 3 Jahren etc. fällt hier leider nicht ins Gewicht, der Vermieter hat Ihnen nichts in die Hand gegeben was Sie jetzt gegen ihn verwenden könnten.
Tut mir leid!!

Ich wünsche Ihnen viel Kraft, die werden Sie brauchen.
Alles Gute, Hase1