Hallo zusammen ,
Ein onlineshop nimmt eine Bestellung auf.
Es wird sofort bezahlt.
Die Lieferzeit von einer Woche wird zu lang.
Die Bestellung wird storniert.
Das Geld ist nach einem Monat noch nicht zurückgezahlt worden.
Es werden in sämtlichen Bewertungsportalen Bewerungen abgegeben mit einem Text wo der Sachverhalt geschildert wird und das Wort Betrug/Betrüger wird erwähnt.
Kann das irgendwelche Folgen haben ?
Rufmord, Rufschädigung, Verleumdung etc. ?
Hallo energie3018,
so ein Verhalten ist keine gute Idee.
Betrug stellt ein Gericht fest und nicht der, der meint, betrogen worden zu sein. Erst nach Verurteilung darf man ihn/sie/es als Betrüger bezeichnen (und nur in dem genannten Fall - nicht pauschal).
Rufmord, Verleumdung gibt es nicht in unserer Rechtsprechung. Sehr wohl aber „üble Nachrede“.
Siehe hierzu einfach §186 StGB.
Sollte es jemandem doch in einem Forum passiert sein:
- öffentlich entschuldigen
- dieses als eine emotionale Erstreaktion bezeichnen
Dies bedeutet nicht, dass die als „Betrüger“ genannte er/sie/es damit abfindet - wäre aber ein Versuch und kluger Anfang.
Jetzt könnte ich noch seitenweise Paragraphen anfügen - belassen wir es aber auf dieser einfachen Ebene.
der Dirk
Rufmord, Verleumdung gibt es nicht in unserer Rechtsprechung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Jetzt könnte ich noch seitenweise Paragraphen anfügen -
belassen wir es aber auf dieser einfachen Ebene.
Ich würde mich für diese vielen Paragrafen ehrlich gesagt ziemlich interessieren. Welche sind das denn?
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Üble Nachrede (= Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen):§ 186 StGB
Verleumdung (=Behauptung feststehend unwahrer Tatsachen): § 187 StGB
In Betracht käme wohl auch: Beleidigung: § 185 StGB
Besser also nichts dergleichen in Netz stellen!
Gruß, krauselinde
Was willst du uns damit sagen? Die §§ 185 ff. StGB waren doch schon geklärt.