Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag hier. Ich hoffe, dass ich mich konkret genug ausdrücke. Vorab möchte ich mich für die Hilfe sehr bedanken.
Folgende Frage: Wenn in einem Laden, einem Geschäft beim Tagesabschluss ein offener Betrag festgestellt wird, wer haftet dafür? Kann ein Arbeitgeber seinen Verkäufer/Kassierer den offenen Betrag bezahlen lassen?
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
das kommt darauf an, wie dies in dem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Es ist auf jeden Fall üblich und erlaubt, es sei denn dass die Kassiererin den Fehlstand nicht zu verschulden hat.
Gruß
Dafür gibt es meist bei Kassierern ein sog. Mankogeld"konto", welches zum Einsatz kommt, um evtl. Differenzen auszugleichen. Häufig bei Tankstellen.
Wobei ich das ziemlich dumm und unfair finde, denn man bekommt ja auch nix gutgeschrieben, wenn man einen gut beschissen hat 