Wenn man weiß, dass eine Wohnung, die vermietet werden soll, vorher argen Schimmelbefall aufwies und dieser wahrscheinlich nur überstrichen wurde, muss man das anzeigen und wenn ja wem?
LG, Liz
Wenn man weiß, dass eine Wohnung, die vermietet werden soll, vorher argen Schimmelbefall aufwies und dieser wahrscheinlich nur überstrichen wurde, muss man das anzeigen und wenn ja wem?
LG, Liz
Wenn man weiß, dass eine Wohnung, die vermietet werden soll,
vorher argen Schimmelbefall aufwies und dieser wahrscheinlich
nur überstrichen wurde, muss man das anzeigen und wenn ja wem?
Welche Möglichkeiten fallen dir denn ein, wo du denn überall Anzeige erstatten kannst?
Und müssen musst du garnichts.
Hallo Liz,
wenn es der gleiche Mieter ist, der im Mietrecht das Problem mit Schimmelbefall und der defekten Glasscheibe ist, dann sollte dieser sich gut überlegen, was er tut.
Falls der Mieter nur vor hat dem VM eins auszuwischen, wäre es besser darauf zu verzichten, das kann ein ziemlich heißes Eisen werden…
Um einen Betrug anzuzeigen sollte er sich sicher sein, dass da auch einer stattfindet (wobei ich mir jetzt ehrlichgesagt nicht sicher bin, ob man das überhaupt anzeigen kann…ausser vielleicht dem Gesundheitsamt)
Das hätte der Mieter übrigens auch tun können, als er noch selbst in der Wohnung wohnte…aber stillschweigen ist ganz schlecht.
Was man aber machen kann, ist sich beim Gesundheitsamt informieren, ohne Nennung konkreter Angaben, wie bei soetwas grundsätzlich verfahren werden kann.
Wenn der Mieter die Wohnung (bei einem etwaigen Nachmieter) schlecht macht und der Vermieter deshalb die Wohnung nicht vermieten kann, kann er sich schadenersatzpflichtig machen…
Rein theoretisch dürfte der Mieter, selbst wenn ein potentieller Nachmieter ihn zu der Wohnung befragt, keine negativen Aussagen machen.
Für den Nachmieter wäre dann, wen wirklich ein Betrug zustande käme die „arglistige Täuschung“ interessant.
Gruß
Maja
Hallo Maja,
nein, es geht nicht ums „Auswischen“. Eigentlich ist der Mieter froh, wenn er aus der Sache ganz draußen ist. Nur, wenn ein solcher Betrug geschehen sollte (gut ist das Problem des Nachmieters), wäre das ziemlich dreist und die Vermutung liegt nahe, dass der Vermieter immer wieder so vorgehen wird und wahrscheinlich auch schon vorher so vorgegangen ist. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sowas nicht unterbunden werden sollte und wenn ja dann wie?
Natürlich wird der Mieter nicht einfach so gegen den Vermieter vorgehen oder die Wohnung schlechtmachen wollen, denn es kann ja durchaus sein, dass diese ordentlich saniert und dann erst wieder vermietet wird. Aber falls in den nächsten Tagen schon wieder ein Angebot im Internet stehen sollte (was der Mieter der Vermieterin aufgrund verschiedener Aussagen durchaus zutrauen würde), kann keine Sanierung durchgeführt worden sein.
LG, Liz
Mir fällt da eigentlich gar nichts ein, außer der Mieterbund. Mich hat nur jemand in meinem Bekanntenkreis darauf aufmerksam gemacht, dass man so etwas melden müsse, damit nicht noch mehr geschädigt werden. Da kamen dann so Stellen wie die Verbraucherschutzzentrale zur Sprache. Ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass die sich dafür interessieren oder da was ausrichten können.
Es ist ja nur im Falle eines Falles. Ich hoffe ehrlich gesagt, dass er nicht eintreffen wird…
LG, Liz
Die Person kann ja einfach mal zur Polizei gehen und das beschreiben. Wenn die Polizei dann meint, dass eine Anzeige sinnvoll wäre (was sie aber genaugenommen nicht zu entscheiden haben, weil das Aufgabe des Staatsanwalts ist), kann man ja eine aufnehmen lassen.
Hallo,
Es muss nicht angezeigt werden.
Wenn man trotzdem eine -vermeintliche- Straftat anzeigen will, macht man das am besten bei der Polizei.
Gruss
Christoph
Hallo Liz,
wenn es der gleiche Mieter ist, der im Mietrecht das Problem
mit Schimmelbefall und der defekten Glasscheibe ist, dann
sollte dieser sich gut überlegen, was er tut.
zumal es doch recht schofelig einer so großzügigen vermieterin gegenüber wäre.
Falls der Mieter nur vor hat dem VM eins auszuwischen, wäre es
besser darauf zu verzichten, das kann ein ziemlich heißes
Eisen werden…
zumal die mieterin wohl kaum die fachkenntnisse haben wird, um zu beurteilen, was die geeignete maßnahme gegen schimmel ist.
gruß
ann