vor ca. 3 Jahren ist mein Mann leider blind in Internetbetrug reingefallen. Er hat zunächst Geld in ein „ausländisches Finanzunternehmen“ investiert, wo er online sehen konnte, dass hohe Zinsen zustanden gekommen war. Später nahm er ein Kredit von einer Bank auf um noch mehr Gewinn herauszuschlagen. Bis er dann gemerkt hat, dass sich die Leute sich nie wieder melden und seine Investition somit vollkommen verschwand. Das hat die Konsequenz, dass wir monatlich ca. 250 Euro an Bank zurückzahlen müssen und das sieben Jahre lang.
Gibt es eine Möglichkeit, den Betrug als Außergewöhnliche Belastung festzusetzen?
Betrugsverluste sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, so jedenfalls der BFH, z.B. BFH v. 29.3.2000, X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188 (Verlust einer Kommanditbeteiligung); v. 19.5.1995, III R 12/92, BStBl II 1995, 774 (Kauf eines Einfamilienhauses).
um mal zu erläutern, warum das nicht möglich ist: absetzbar als außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die zwangsläufig und notwendig sind. Beispiele sind Krankheitskosten oder die Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren. Da weder der Kredit noch der Kapitalverlust zwangsläufig und notwendig waren (man hätte sich weder betrügen lassen noch einen Kredit aufnehmen müssen), sind Eure Ausgaben nicht absetzbar.
Wieso leider? Wolltest du dich scheiden lassen, weil dein Mann sich jeden Tag verkrümelt, mit der fadenscheinigen Ausrede, er würde zu diesem ominösen Ort „Bielefeld“ fahren?
Ja, wie viele Leute in der Welt fallen leider auf verschiedenen Betrugstricksen herein! Wenn du mal rescherschierst, wirst du dich staunen. Seit froh, dass du nicht selbst betroffen bist!!!