nehmen wir an jemand ist ganz frech und rechnet in der EK-Steuer Fahrten mit dem Privat-PKW ab, die er nicht gehabt hat, weil ihm ein Flug vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Oder er rechnet Verpflegungspauschalen ab obwohl er diese vom AG erhalten hat.
Hat das Finanzamt überhaupt ne Möglichkeit das rauszufinden? Mit welchen Konsequenzen muss der Betroffene rechnen, bei einem volumen von ca. 8000€?
Hat das Finanzamt überhaupt ne Möglichkeit das rauszufinden?
Das Finanzamt hat immer eine Möglichkeit dies herauszufinden,
auch wenn die Warscheinlichkeit nicht sonderlich hoch ist.
Mit welchen Konsequenzen muss der Betroffene rechnen, bei
einem volumen von ca. 8000€?
Neben der Tatsache, dass es Ihm aus der Steuererklärung gestrichen wird? Neben der Tatsache, dass es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung geben könnte - was unabhängig von der Höhe nicht als Kavaliersdelikt behandelt wird?
Das schlimmste dürfte für den Fall eigentlich der Verlust der sog. Steuerehrlichkeit wegen ein paar Peanuts sein. Ab dahin wird einem das Finanzamt jedes Jahr ganz genau auf die Finger schauen.
Tipps zur Steuerhinterziehung wirst du hier übrigens nicht bekommen, da dies strafbar ist.
nehmen wir an jemand ist ganz frech und rechnet in der
EK-Steuer Fahrten mit dem Privat-PKW ab, die er nicht gehabt
hat, weil ihm ein Flug vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Oder er
rechnet Verpflegungspauschalen ab obwohl er diese vom AG
erhalten hat.
Hat das Finanzamt überhaupt ne Möglichkeit das rauszufinden?
vermutlich wird der AG die entstandenen Aufwendungen von der Steuer abgesetzt haben. Ob nun zufällig oder gezielt jemand darauf kommen könnte, daß der AN das auch (noch einmal) getan hat, muß sich der Betroffene selber fragen. Zur Orientierung: Bei mir hat sich vor drei Jahren jemand von einem Finanzamt erkundigt, ob ich bei Unternehmen XY vor (damals) fünf Jahren wirklich für einige Tage Projektarbeit geleistet hätte. Dort hätte man nämlich gerade eine Steuerprüfung gemacht und dabei wäre eine Abrechnung aufgefallen. Es ging um den wahnwitzigen Betrag von DM 1.200.
Tipps zur Steuerhinterziehung wirst du hier übrigens nicht
bekommen, da dies strafbar ist.
will ich auch garnicht, ich hab es nicht vor.
Was aber heisst ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung? Wann wird es sowas geben und wie wird das bestraft?
Ich fände es ziemlich läppisch, wenn einfach das Geld gestrichen wird und sonst nichts weiter passiert, das wäre ja geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung!
vor Jahren ist uns mal folgendes passiert:
Die Mitarbeiter vom Finanzamt müssen das Verzeichnis der hiesigen Volkshiochschule durchgeblättert haben und haben die Namen der Lehrenden mit Ihren „Kunden“ verglichen.
Dabei ist Ihnen aufgefallen, daß mein mann eine Fahrradtour über die VHS angeboten hatte und diese horrenden Einnahmen (ich glaucbe es waren etwas mehr als 50 DM) nicht bei seinen Einnahmen angegeben hatte.
Wenn ich mich recht erinnere, mußten wir diese 50 DM und denselben Betrag nochmal als Strafe nachzahlen.
Der Mitarbeiter des Finanzamtes hatte sein Gehalt an diesem Tag also selber erwirtschaftet *grins*.
grüße
Gordie
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Tipps zur Steuerhinterziehung wirst du hier übrigens nicht
bekommen, da dies strafbar ist.
will ich auch garnicht, ich hab es nicht vor.
Was aber heisst ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung? Wann
wird es sowas geben und wie wird das bestraft?
Defintiv gibt es die Anklage vor dem Finazgericht wg. Steuerhinterziehung, und auch die Verurteilung. Das gibt kostet dann - je nach Schwere des Deliktes - Tagessätze entsprechend des Einkommens.
Auf die sowieso fällige Steuernachzahlung zahlt man auch noch Verzugzinsen.
Und darüber hinaus ist man dann vorbestraft, es sei denn man gerät an einen milde gestimmten Richter, der es bei einer Buße bewenden lässt.
Die Presse berichtete ja zur Genüge über prominente Beispiele.
Gruß
Karl
Ich fände es ziemlich läppisch, wenn einfach das Geld
gestrichen wird und sonst nichts weiter passiert, das wäre ja
geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung!
bei uns war das aufgefallen. Da haben sowohl ein paar Mitarbeiter in ihrer Steuererklärung Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen als auch der Arbeitgeber bei den Spesen für den Mitarbeiter Verpflegungskosten angesetzt. Das kam bei der Steuerprüfung der Firma heraus.
Grüße
EK
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