Betrug bei ebay

Hallo,
habe vor einigen Wochen ein Notebook bei ebay ersteigert. Ladenpreis ca. 3300 €, mein Zuschlag war bei 925 €. Verkäufer war neu bei ebay und hatte noch keine Bewertungen, ist jetzt auch nicht mehr angemeldet. Da ich mir schon dachte, dass da was faul sein könnte habe ich das geld nicht sofort überwiesen, dem Verkäufer aber mitgeteilt, dass ich es, sobald er mir eine Rechnung und den Versandschein zumailt (dies wollte er auch machen), überweisen werde. Er hat mir dann mitgeteilt, dass er es weggeschickt hätte. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Das Geld habe ich (Gott sei Dank) auch noch nicht überwiesen.
Da ich aber das Notebook bzw den Differenzbetrag gerne hätte, möchte ich den Kaufvertrag durchsetzten.
Ein Brief vom Anwalt hat nichts gebracht. Nun möchte ich Anzeige wegen versuchtem Betrug stellen.
Wer hat schon ähnliches erlebt bzw kann mir Tipps geben.
Vielen Dank schon mal
MfG Flo

Hallo,

was denn für einen Differenzbetrag?

Viele Grüße
Chili

na jetzt muß ichmir das notebook wo anders kaufen und zwar für den normalen preis von ca. 3000€ differenz also ca. 2000€
hierfür gibt es schon einige urteile…

da würd ich aufpassen.
Am Ende bekommst du vor Gericht Recht und weil es nix zu holen gibt, bleibst du auf einem wertlosen Titel, den Gerichtskosten und den Kosten deines Anwalts sitzen.

Gruss Ivo

Hallo,

Hi

Mh das kann nach hinten losgehen der Schuss - wer nicht zahlt bekommt keine Ware… [FAQ:1176]

Hier mal interesannte Links:

http://www.auktionen-faq.de/

Weiterhin empfehl ich Dir das Ebay-Forum Sicherheit oder Bieten & Kaufen - hier kannst Du deinen Mitgliedsnamen, die Artikelnummer sowie den Namen des Verkäufers posten (da ist es sogar erwünscht!)

Grüße
Blue

habe vor einigen Wochen ein Notebook bei ebay ersteigert.
Ladenpreis ca. 3300 €, mein Zuschlag war bei 925 €. Verkäufer
war neu bei ebay und hatte noch keine Bewertungen, ist jetzt
auch nicht mehr angemeldet. Da ich mir schon dachte, dass da
was faul sein könnte habe ich das geld nicht sofort
überwiesen, dem Verkäufer aber mitgeteilt, dass ich es, sobald
er mir eine Rechnung und den Versandschein zumailt (dies
wollte er auch machen), überweisen werde. Er hat mir dann
mitgeteilt, dass er es weggeschickt hätte. Dies ist aber bis
heute nicht geschehen. Das Geld habe ich (Gott sei Dank) auch
noch nicht überwiesen.
Da ich aber das Notebook bzw den Differenzbetrag gerne hätte,
möchte ich den Kaufvertrag durchsetzten.
Ein Brief vom Anwalt hat nichts gebracht. Nun möchte ich
Anzeige wegen versuchtem Betrug stellen.
Wer hat schon ähnliches erlebt bzw kann mir Tipps geben.
Vielen Dank schon mal
MfG Flo

Moin!

Hier sagt mir mein Menschenverstand: welcher Händler hat schon eine Gewinnspanne von über EURO 2.000. Also kann doch etwas nicht stimmen!
Beste Grüße

Hallo,

das war kein Händler, sondern eine Privatperson die wohl schnell an viel Geld kommen wollte. Habe nie einen Nachweis bekommen, dass er das Notebook überhaupt besitzt…

Danke für die Tips!

Hallo Flo,

was du verlangst, ist sog. Schadensersatz statt der Leistung, und wenn der Fall so liegt, wie du ihn jetzt schilderst, habe ich gegen den Anspruch als solchen keine Bedenken (§§ 280 I, III, 281 BGB), wobei ein Fristsetzung erfolgt und die Frist verstrichen sein muss. Die Schadenshöhe ist die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Marktwert.

Auch war es klug von dir, einen Anwalt einzuschalten. Warum du allerdings jetzt nicht mit dem Anwalt weiter machst, sondern plötzlich Strafanzeige erstatten willst, leuchtet mir nicht ein. Die Strafanzeige wird nicht bewirken, dass du dein Notebook bekommst. Betrug ist kein Eigentumsdelikt, dir wurde nichts gestohlen oder so …

Der einzige Vorteil einer Betrugsanzeige ist eigentlich die Drohung damit. „Wenn du nicht lieferst, zeige ich dich an“. Die Anzeige selbst bringt dich nicht weiter.

Richtigerweise müsstest du Klage erheben und zwar entweder auf die Leistung oder auf Schadensersatz statt der Leistung (womit der Anspruch auf die Leistung dann freilich erlöschen würde, § 281 IV BGB). Dafür wiederum hast du ja einen Anwalt. Also: nix wie hin und Klage erheben!

Levay

Hier sagt mir mein Menschenverstand: welcher Händler hat schon
eine Gewinnspanne von über EURO 2.000. Also kann doch etwas
nicht stimmen!

Das ist total unlogisch, weil bei Auktionen vorher niemand weiß, wo das Höchstgebot liegen wird. Man kann also nicht vom Verkaufspreis auf die Seriosität schließen.

Levay