Betrug bei Ebay

Hallo,
folgende Frage:
Angenommen jemand versteigert etwas, was er eigentlich nichtmehr
braucht. Allerdings versäumt er es die Ware auch zu verschicken.
Normalerweise nennt man sowas im Strafrecht Betrug.
Aber: In diesem Fall (und das würde auch ein Gutachter bestätigen)
ist der Verkäufer schlicht und ergreifend zu faul das Paket zur
Post zu bringen, er will sich also garnicht bereichern (i.S.v.
er hat nachher Geld und Ware).
Wie sieht da die Rechtslage aus?

Gruss

Hallo,

Aber: In diesem Fall (und das würde auch ein Gutachter
bestätigen)
ist der Verkäufer schlicht und ergreifend zu faul das Paket
zur
Post zu bringen,

darüber kann man ein Gutachten erstellen lassen? Bei wem?

Gruß
Kreszenz

Hallo,

Angenommen jemand versteigert etwas, was er eigentlich
nichtmehr
braucht. Allerdings versäumt er es die Ware auch zu
verschicken.
Normalerweise nennt man sowas im Strafrecht Betrug.

Eigentlich nicht. Wenn der VK wirklich nur verpasst die Ware zu verschicken ist das kein Betrug, da Betrug eine Vorsätzliche Handlung darstellt, zumindest habe ich das hier inzwischen schon gelernt.

Aber: In diesem Fall (und das würde auch ein Gutachter
bestätigen)
ist der Verkäufer schlicht und ergreifend zu faul das Paket
zur
Post zu bringen, er will sich also garnicht bereichern (i.S.v.
er hat nachher Geld und Ware).

Auch von mir die Frage: Gutachten/Gutachter?!

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Das der VK sich nicht des Betruges schuldig gemacht hat, jedoch trotzdem vom Käufer in allen Maßen zivilrechtlich belangt werden kann. IMHO. In real könnte ich mir vorstellen, dass „schlicht und ergreifend faul“ nicht unbedingt größeren Bestand hätte.

Grüße

Hallo Diggi.

Meines Wissens geht man bei ebay einen Vertrag ein, der unter anderem die Versendung der Ware beinhaltet.

So gesehen wäre das Verhalten also als Vertragsbruch zu werten, mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen.

Gruß, Nemo.