Betrug bei Ebay

Hi,

habe letzte Woche bei Ebay einen Organizer für EUR 505 ersteigert. Der Anbieter hatte weit über 1000 Bewertungen, kaum negative. Kaum hatte ich das Geld überwiesen - Mail von Ebay, daß der VK ausgeschlossen wurde. Das Profil war wohl getürkt und Lieferrückstände hatte er vorher auch schon.
Ich an VK gemailt, Frist gesetzt etc.pp. Inzwischen hat er erklärt, daß er liefer- und erstattungsunfähig wäre und Selbstanzeige erstattet habe, sowie seine Anwälte genannt.
Ich habe bereits online Anzeige erstattet, werde bei Ebay auch Käuferschutz beantragen, was mir wenigstens 175 EUR zurückbringen wird.
Meine Frage: macht ein Mahnbescheid Sinn? Kann ich das ohne Anwalt ausfechten? Falls nicht, was kostet mich der und kann ich die Kosten auf den VK abwälzen (sofern der jemals wieder auf die Beine kommt, so richtig kriminell scheint er nicht zu sein)?

Danke für Tips!

Gruß, Tobias

Hallo Tobias,

so sehr du auch derjenige bist, der in die Röhre schaut…

Wenn es nichts zu hohlen gibt - und so scheint es ja zu sein (dies könntest du über einen anwalt abklären) - nützt dir auch der Mahnbescheid recht wenig.

Gruß ivo

Hi,

da bin ich ganz anderer Meinung! Nimm Dir die 20 Cent, die der Vordruck kostet und füll ihn aus, aber fix. Schuldner werden nach der Reihenfolge der Anmeldung der Forderung bedient!!!
Also, ausfüllen. Mich hat ein mittlerweile sehr berühmter Betrüger auch gepackt. Mittlerweile zahlt er in Raten, einschl. meiner Kosten. Dauert leider nur, aber immerhin bekomme ich z.B. 4% Zinsen drauf, ist also wie ein Sparvertrag :smile:))))) Und poste mal bei www.zitrone.org Deine Story, da werden bekannte und unbekannte Betrüger geoutet.
cu
ede

Team: Name entfernt

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Hi Baerto,

ich muß ede Recht geben: Mahnbescheid verursacht zunächst einmal Kosten, die Du vorstrecken mußt, die aber auch nicht zwingend verloren sind, denn…

  1. muß der Schuldner auch für diese Kosten aufkommen.

  2. garantiert Dir der (nicht widersprochene) Mahn-/Vollstreckungsbescheid 30 Jahre die Durchsetzbarkeit Deiner Ansprüche.

In Deinem Fall scheinst Du es ja auch mit einem „ehrlichen Bankrotteur“ zu tun zu haben, da er Dir seine Situation offenbart hat. Versuche mit ihm in Kontakt zu treten und sprich das weitere Vorgehen ruhig mit ihm ab. Wenn Du z. B. mit ihm direkt zu einer Ratenzahlungsvereinbarung kommst, kannst Du ihm die zusätzlichen Kosten für den Gerichtsvollzieher (GV) sparen und die Knete kommt früher zu Dir zurück. Dein Forderungsanspruch ist dadurch auch nicht gefährdet, denn den GV kannst Du innerhalb jener 30 Jahre jederzeit losschicken. Wenn er Schuldner jedoch keine Kohle hat, bleibst Du zunächst auch noch auf den vorzustreckenden Kosten für die Vollstreckung sitzen…

Wenn er sich aber doch quer stellt und sich nicht kooperativ verhält, würde ich weitere Schritte überlegen: Vollstreckung, eidesstattliche Versicherung, am besten mit jeweils vorhergehender Ankündigung.

Der Rat von Ivo scheint mir also nicht so zweckmäßig, da nicht per se anzunehmen ist, daß Dein Schuldner niemals wieder finanziell auf die Beine kommt, was Euch beiden nicht zu wünschen wäre…
Viel Erfolg.

R o b.

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