Betrug bei Gebrauchtwagenverkauf - Was tun?

Hallo!

Ich bin offensichtlich auf einen Betrüger hereingefallen. Ich habe Ende Oktober 2011 meinen Gebrauchtwagen an einen Privatmann verkauft, dieser hat mir versprochen, das Auto innerhalb einer Woche nach Unterschrift des Kaufvertrags umzumelden.

Genau das ist nun nicht passiert, es ist nun über einen Monat nach Verkauf des Wagens vergangen, und es kommt, wie es kommen muss: Ich habe heute ein Strafmandat über 30 Euro im Briefkasten gehabt, dass der Fahrer am 21.11.2011 zu schnell gefahren ist.

Weiterhin habe ich als Reaktion auf meine Veräußerungsmeldung an die Zulassungsstelle ein Schreiben erhalten, dass das „Umschreibungsersuchen“ für mein Fahrzeug eingestellt wurde und ich weiterhin der eingetragene Halter, und somit steuer- und versicherungspflichtig bin. Offensichtlich hat der Käufer eine falsche Anschrift im Kaufvertrag eingetragen.

Ich muss wohl davon ausgehen, dass der Käufer immer noch mit meinen Kennzeichen herumfährt, der TÜV mittlerweile abgelaufen ist und noch mehr Strafzettel bei mir eintreffen.

Gut, ihr könnt mir nun den Kopf einhacken, warum ich nicht vor Ort mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gegangen bin, die Daten streng mit dem Personalausweis abgeglichen habe etc., aber es ist nunmal passiert. War schließlich auch das erste Mal, dass ich ein Auto verkauft habe.

Aber nun muss der ganzen Sache ein Schlussstrich gezogen werden. Was soll ich nun machen? Soll ich zum Rechtsanwalt gehen? Zur Polizei?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand unter die Arme greifen kann.

Liebe Grüße,
stefano18

Ich bin offensichtlich auf einen Betrüger hereingefallen. Ich
habe Ende Oktober 2011 meinen Gebrauchtwagen an einen
Privatmann verkauft, dieser hat mir versprochen, das Auto
innerhalb einer Woche nach Unterschrift des Kaufvertrags
umzumelden.

Gibt es irgendwo im Netz eine Seite, auf der nicht ausdrücklich steht, dass man ein Auto IMMER abgemeldet verkaufen soll???

Aber nun muss der ganzen Sache ein Schlussstrich gezogen
werden. Was soll ich nun machen? Soll ich zum Rechtsanwalt
gehen? Zur Polizei?

Du wirst dir zuerst den Spott über dich ergehen lassen müssen.

Dann wirst du sehen, dass dies kein Rechtsbrett ist.
Und dann wirst du im Rechtsbrett unter strikter Beachtund der FAQ:1129 die Frage neu stellen.

Konkrete Rechtshilfe darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten gegeben werden - nicht hier im Forum.

Hallo.
Du hast 6 Richtige…
Du kannst zum Anwalt gehen, zur Polizei, zur Feuerwehr oder Dich hier auskotzen.
Alles kommt aufs Selbe raus. Wenn Du den Verkäufer nicht ausfindig machen kannst und ihm die Schilder abmontierst und ihm den Schein abnimmst, hast Du noch ne Menge Spaß vor Dir. Es gibt in Deutscheland nur den Weg durch die Instanzen. Bis dahin kann der Typ mit Deinem Wagen alles mögliche anstellen. Und Du kannst nix machen. Laß es Dir ne Lehre sein, und sag woher er kommt…

Hallo,

Kaufvertrag schnellstmöglich zur Versicherung senden, damit wird diese gekündigt (wichtig wg. Regressforderungen).
Polizeiliche Anzeige (Betrug?), nach meiner Erfahrung wird nach dem Fahrzeug gefahndet und es wird zwangsentstempelt.

Auslagen wie Kfz-Steuer, Telefonkosten o. ä. kannst Du dann zivilrechtlich einfordern. Wird aber nichts helfen, weil der Käufer höchstwahrscheinlich kein Geld hat, und dann lieber privatinsolvent wird, als zu bezahlen. (Warum sollte er sonst so etwas tun…?)

Grüße
formica

Hallo,

also Spott und Häme hast ja schon kassiert, dafür daß Du zu der „Generation Facebook“ gehörst, die mit Internet vertraut ist, sollte Dir dies eine Warnung sein, nicht vorher „Gegockelt“ zu haben wie man ein KfZ verkauft.

Als erstes würde ich mal den Strafzettel / Anhörungsbogen mit NEIN (zur Schuldfrage) ankreuzen, Kaufvertrag in Kopie mit beilegen und zurücksenden, da das nicht mehr Dein Auto ist.

Als zweites würde ich eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmißbrauch machen, weil der Typ nicht umgemeldet hat und sicherlich nicht im Bezirk Deines Kfz-Kennzeichens wohnt. Ebenso wegen Versicherungsbetrug, denn Du gibst an, die KfZ Versicherung gekündigt zu haben. -> Fahndung

Alle Zahlungsaufforderungen zur Versicherung / Steuer wirst Du zurückweisen mit der Angabe (Kopie Vertrag) des verkauften Kfz.

Somit wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsentstempelt.

Viel Spaß, ich empfehle für solches Affentheater PC, Internetanschluß, Drucker und ein Faxgerät, damit Du alles zügig durchgeben kannst.

MfG

Hallo,
im Notfall immer zu Deinem Anwalt. Bist Du in der richtigen Versicherung, dann zahlt die alles, auch einen Briefverkehr ohne Prozess.
Ansonsten:
http://www.wenn-das-dann-das.de/rechtsschutz/alle/ .

MFG
Pluto

Hallo

Gibt es irgendwo im Netz eine Seite, auf der nicht
ausdrücklich steht, dass man ein Auto IMMER abgemeldet
verkaufen soll???

Nicht alles was im Netz auf irgendeiner Seite steht muss stimmen. Man kann, darf ein Auto durchaus angemeldet verkaufen. Dabei sollte aber ein korrekter Vertrag aufgesetzt werden und die Personendaten mit dem Personalausweis abgeglichen werden.

Danach den Verkauf mit allen Käuferdaten der Zulassungstelle und der Versicherung melden. Damit ist ein Gefahrenübergang vollzogen, sowohl für Steuer, Strafzettel und Versicherung ist der Käufer zuständig. Reagiert der Käufer nicht auf die Schreiben der Versicherung oder Zulassungstelle wird das Fahrzeug zur Zwangsstillegung ausgeschrieben.

Ich habe selbst schon ein Fahrzeug zugelassen verkauft, keinerlei Probleme und ich bin sicher der Verkaufspreis war höher als wenn das Auto abgemeldet und nicht probegefahren werden könnte. Zumal meine Versicherung das alte Fahrzeug einen Monat kostenlos paralell zum neuen mitversicherte. Würde das jederzeit wieder so machen, kommt aber auch auf den Käufer an, das muss ich auch zugeben.

Gruß vonsales

Hallo

Gibt es irgendwo im Netz eine Seite, auf der nicht
ausdrücklich steht, dass man ein Auto IMMER abgemeldet
verkaufen soll???

Nicht alles was im Netz auf irgendeiner Seite steht muss
stimmen. Man kann, darf ein Auto durchaus angemeldet
verkaufen.

Man kann auch in S04 Kutte am Borsigplatz „Scheiß BVB“ rufen.

Dabei sollte aber ein korrekter Vertrag aufgesetzt
werden und die Personendaten mit dem Personalausweis
abgeglichen werden.

Zudem wäre eine Bonitätsauskunft und ein poliz. Führungszeugnis des Verkäufers nicht schlecht.

Ich habe selbst schon ein Fahrzeug zugelassen verkauft,
keinerlei Probleme und ich bin sicher der Verkaufspreis war
höher als wenn das Auto abgemeldet und nicht probegefahren
werden könnte.

Ein Kurrzeitkennzeichen kostet keine 30€ und die Versicherung dürfte sogar kostenlos sein, wenn man das Fahrzeug nachher dort auch regulär verischert. Es ist auch zulässig, nach Einvernehmen über den Kauf die Karre gemeinsam beim Amt abzumelden.

Ich habe schon einige Autos verkauft - das Risiko eines zugelassenen Autos würde ich NIE eingehen.

Vier eiserne Regeln:

  1. Kaufvertrag 100% wahrheitsgemäß ausfüllen.
  2. Identitität 100% sicher feststellen.
  3. Nur Bargeld akzeptieren, dabei jede Banknote prüfen. *
  4. Nur abgemeldet verkaufen.

Ich vertraue NIEMANDEM, den ich nicht lange kenne.

Zumal meine Versicherung das alte Fahrzeug
einen Monat kostenlos paralell zum neuen mitversicherte. Würde
das jederzeit wieder so machen, kommt aber auch auf den Käufer
an, das muss ich auch zugeben.

Du kannst den Leuten nicht IN den Kopf schauen!

* Ein entfernter Verwandter, der KFZ Meister ist, geht soweit und besteht darauf, dass der Kaufpreis gemeinsam bei der Bank eingezahlt wird. Aber der hat halt mit gewerblichen Autoschiebernexporteuren zu tun, das ist mitunter eine ganz besondere Sorte Mensch :wink:

Hallo,
als ich meinen Wagen vom Händler kaufte, der allerdings einige hundert km weit entfernt war und deshalb einen Chauffeur schickte, haben wir, also Chauffeur und ich, bei der Bank eine Scheinabhebung gemacht, so dass der Verkäufer sofort sein Geld hatte.
Ich würde nie! Geld benutzen, egal ob als Käufer oder Verkäufer.
MFG
Pluto

Hallo Dennis,

Als erstes würde ich mal den Strafzettel / Anhörungsbogen mit
NEIN (zur Schuldfrage) ankreuzen, Kaufvertrag in Kopie mit
beilegen und zurücksenden, da das nicht mehr Dein Auto ist.

Ein Versuch ist das wert. Mich würde aber wirklich mal interessieren, wie so eine Sache ausgeht. Stichwort Halterhaftung.

Als zweites würde ich eine Strafanzeige wegen
Kennzeichenmißbrauch machen, weil der Typ nicht umgemeldet hat
und sicherlich nicht im Bezirk Deines Kfz-Kennzeichens wohnt.
Ebenso wegen Versicherungsbetrug, denn Du gibst an, die KfZ
Versicherung gekündigt zu haben. -> Fahndung

Auch hier würde mich interessieren, wie die Sache weiter geht. Wenn die im Kaufvertrag angegebene Adresse (und vermutlich auch der Name) völlig falsch ist, wird es schwer, das Auto und vor allem den Käufer zu finden. Irgendwann wird dann so eine Sache sicherlich eingestellt, wenn niemand ermittelt werden kann.

Wie dem TE besser zu helfen ist, weiß ich allerdings auch nicht. Denn auch ein Anwalt wird hier nicht viel machen können. Denn wen soll er anschreiben?

Beste Grüße
Guido

Hallo Vonsales,

Man kann, darf ein Auto durchaus angemeldet
verkaufen. Dabei sollte aber ein korrekter Vertrag aufgesetzt
werden und die Personendaten mit dem Personalausweis
abgeglichen werden.

Natürlich kann und darf man ein Auto zugelassen verkaufen. Unmöglich bzw. verboten ist es nicht. Meistens geht das auch gut. Aber bei den Zulassungsstellen ist eine Sache, wie wir sie hier lesen, fast alltäglich. Und genau deswegen sollte man es nicht tun. Egal, was in einem Kaufvertrag steht bzw. wie die Personalien kontrolliert werden. Denn wer sagt denn, dass jemand, der wie hier geschehen ein Auto kauft, nicht auch einen gefälschten Ausweist hat?

Danach den Verkauf mit allen Käuferdaten der Zulassungstelle
und der Versicherung melden. Damit ist ein Gefahrenübergang
vollzogen, sowohl für Steuer, Strafzettel und Versicherung ist
der Käufer zuständig.

Bist Du sicher, dass das auch hilft, wenn der Käufer nicht zu ermitteln ist? Mich würde es nicht wundern, wenn in diesem Fall der Kaufvertrag als ungültig erklärt werden wird. Und dann hat der Halter die A-Karte.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Ein Versuch ist das wert. Mich würde aber wirklich mal
interessieren, wie so eine Sache ausgeht. Stichwort
Halterhaftung.

Fahrerhaftung in diesem Falle…

Auch hier würde mich interessieren, wie die Sache weiter geht.
Wenn die im Kaufvertrag angegebene Adresse (und vermutlich
auch der Name) völlig falsch ist, wird es schwer, das Auto und
vor allem den Käufer zu finden. Irgendwann wird dann so eine
Sache sicherlich eingestellt, wenn niemand ermittelt werden
kann.

Aber immerhin wurde etwas unternommen…

Wie dem TE besser zu helfen ist, weiß ich allerdings auch
nicht. Denn auch ein Anwalt wird hier nicht viel machen
können. Denn wen soll er anschreiben?

Versicherung, Finanzamt, Zulassung.

MfG

Hallo Dennis,

Fahrerhaftung in diesem Falle…

Nein eben nicht. Zumindest, solange der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Aber immerhin wurde etwas unternommen…

Ja, aber ich habe die Befürchtung, dass das nichts bringt.

Denn auch ein Anwalt wird hier nicht viel machen
können. Denn wen soll er anschreiben?

Versicherung, Finanzamt, Zulassung.

Dafür braucht man keinen Anwalt. Bzw. wenn - was ich ja geschrieben habe - der Kaufvertag nicht als rechtswirksam anerkannt wird, hilft das auch nicht weiter.
Und selbst wenn das Fzg. gefunden und zwangsstillgelegt wird, bis dahin: s.o. (Halterhaftung).

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Fahrerhaftung in diesem Falle…

Nein eben nicht. Zumindest, solange der Fahrer nicht ermittelt
werden kann.

Der Wagen wurde geblitzt, er ist nicht gefahren, das ist auf dem Bild zu erkennen, also ist er raus.

Habe auch mal angegeben den Wagen per Handschlag verkauft zu haben, haben die Anstandslos gefressen…

MfG